Hey,
ich habe gehört, dass etwas(Kriminalität) nur in die Polizeiakte aufgenommen wird, wenn man dafür in die JVA gehen musste, ansonsten wird es nicht in die Akte eingetragen.
Stimmt das ??
Hallo,
Die Inhalte der Kriminalakten sind per Erlass geregelt und können polizeiliche Ermittlungsergebnisse und -anhalte, Sachverhalte, Vernehmungen, Gutachten, Spurensicherungsberichte, Unterlagen der erkennungsdienstliche Behandlungen (bei digitalisierter ED-Behandlung nur ein Nachweis), Berichte, Stellungnahmen, Verweise, Aktenvermerke, Datenauswertungen, richterliche bzw. staatsanwaltliche Beschlüsse, Observationsprotokolle, Daten der Verfahrensbeteiligten (Mit-Beschuldigte, Auskunftspersonen und Gutachter), Korrespondenzen, das Geschäftszeichen der Justiz und der Ausgang des Gerichtsverfahrens), Hinweise auf Besonderheiten zur Person und andere Erkenntnisse enthalten.
Ist alles nachzulesen bei Wikipedia
Gruß Sunny
Meinst Du tatsächlich Deine Akte, oder meinst Du das Führungszeugnis/erweiterte Führungszeugnis?
Meinst Du tatsächlich Deine Akte, oder meinst Du das
Führungszeugnis/erweiterte Führungszeugnis?
Ich meine die tatsächliche Kriminalakte.
Und WANN wird etwas eingetragen? Da habe ich nämlich gehört, es wird nur etwas eingetragen, wenn man für die Sache auch in die JVA wandert.
Lese meine Antwort auf deine Frage dann hast du deine Antwort. Lesen mußt du schon selber. Sunny
Also sind per Erlass geregelt bezieht s ich da auf das Wann?
Das kann also theoretisch heißen alles könnte reingeschrieben werden, wann immer sie wollen und es kommt wieder auf den Anwalt oder Polizisten an oder wie?
Hallo,
gemäß ministeriellen Erlaß werden „Kriminalakten“ über eine Person geführt,wenn diese eine Straftat begangen hat und in dieser Akte sind alle Erkenntnisse über die Person zu sammeln.
Das beinhaltet im einzelnen:
-Polizeiberichte
-Auszug aus dem Zentralregister
-Fingerabdrücke und Lichtbilder
-durchgeführte Ermittlungen/Observationen.
Diese Kriminalakten haben nichts mit den „Ermittlungsakten“ zu tun,
die von der Polizei aufgrund einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.
Die Kriminalakten sind ein internes Hilfsmittel der jeweiligen Polizeibehörde (in NRW zum B. die Kreispolizeibehörden bzw. Polizeipräsidien) um einen Überblick über die Entwicklung des (UN)Rechts in der jeweiligen Region zu erlangen…
Beispiel
Gewalt von/unter Jugendlichen
Da eine Strafmündigkeit ja erst ab 14 Jahren gegeben ist,werden von der Staatsanwaltschaft Delikte von Jugendlichen unter 14 Jahren ja nicht verfolgt…gleichwohl ist es aber von vitalen Interesse für den Staat,
„Schläger-Typen“ schon frühzeitig zu identifizieren…