Was kommt zwischen Ende der Krankengeldzahlung und der Rente?

Mein Vater ist schwerst depressiv. Die AOK hat nun mitgeteilt, dass 78 Wochen lang Krankengeld gezahlt wurde und er nun ausgesteuert wird.
Da mein Vater mittlerweile diesen Juli das 63. Lebensjahr erreicht hat, haben wir zuvor bereits die Rente für ihn beantragt. Wir sind uns auch sehr sicher, dass er diese bekommen wird, vermutlich sogar mit Behinderung, jedoch dauert die ganze Verwaltung ja eine ganze Weile und die Zahlung des Krankengeldes wird aber jetzt schon eingestellt.

Wie wird diese Lücke überbrückt? Bekommt er ganz normal Arbeitslosengeld, bis die Rente endlich kommt oder muss Harz IV angesteuert werden? Oder gibt es nicht sogar die Möglichkeit, dass die Krankenkasse bis zur Zahlung der Rente weiter zahlt und die dieses Geld später von der Rentenkasse zurück erhalten?

Sofern noch keine weiteren Leistungen zugesagt wurden, ist Hartz IV bzw. Grundsicherungsleistungen zu beantragen.

Durch das spätes Beantragen verzögert sich die Rentenbewilligung. Hier zunächst beim Arbeitsamt melden mit Aussteuerungsbescheid und ALG beantragen. Die Agentur zahlt so lange, bis die Rente bewilligt ist, vorausgesetzt, es besteht noch ALG I-Anspruch, ansonsten SGB II Leistungen, sofern Anspruch besteht.

Hallo
leider kann ich Dir dazu nichts sagen
aber ich würde bei der Krankenversicherung und bei der Rentenversicherung mal nachfragen
Tut mir leid das ich Dir nicht weiterhelfen kann
mfg
Erich

Hallo,
da hat Ihr Vater ein großes Problem.
Er muß zum Amt. Es zahlt keiner mehr für Ihn, wenn er die Arbeitslosenzeit auch ausgeschöpft hat.
Wenn er durchgehend Krank war, und noch kein arbeitslosengeld erhalten hat kann er Glück haben welches zu bekommen.
Das Arbeitsamt zahlt aber nur an Gesunde Menschen die vermittelbar sind. So hat Ihr Vater auch ein Problem wenn er zum Amt geht und sagt er ist krank.
Was heißt vermutlich mir Behinderung?
Hat er einen Schwerbehindertenaussweiß?
Wenn ja wieviel? Und wie lange?
Denn unter diesen Voraussetzungen kann er ohne Abzüge gehen.
Beantragt er eine Erwerbsminderungsrente muß er aufpassen…
1.: diese Rente wird Prozentual auch abgezogen.
2:. die ersten 6 Monate werden nicht gezahlt…das wissen die wenigsten.
Mein Tipp…gehen Sie zum Amt…melden sich arbeitslos ohne Angaben das er Krank ist und sagen das er Rente beantragt hat.
Ich weiß leider nicht ob und wie lange er schon arbeitslosengeld bezogen hat. aber Anspruch hat er wenn er vom arbeitleben krank geschrieben wurde.
Hoffe ich konnte helfen.
Liebe Grüße und alles gute
glaub nicht alles

Hallo
also die Rente wird ab Antragstellung gezahlt auch rückwirkend dazwischen gibt es Übergangsgeld

Gruss Opi

Er sollte sich mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen. Soweit ich weiß zahlt das Arbeitsamt nach Aussteuerung und Überbrückung.
Gruß