Hallo Carolin,
Deine Fragen sind leider nicht sehr konkret, ich vermute mal, dass es sich um den Neubau eines Einfamilienhauses handelt und der Bauantrag dazu genehmigt wurde, bzw. beantragt ist. Dann gibt es auch einen bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur, der den Bauantrag erstellt und eingereicht hat, richtig?
Und wer hat Dir mitgeteilt, dass diese Kosten auf Dich zukommen? Die Baubehörde, der von euch beauftragte Bauunternehmer oder kauft Ihr von einem Bauträger? Habt Ihr dazu schon einen Vertrag unterschrieben oder seid Ihr noch in Verhandlung?
BITTE MEHR INFO!
Mir drängt sich bei Deinen Fragen der Verdacht auf, dass Du bei Deinem Hausbau nicht sehr gut beraten wirst. Mein dringender Tip - such Dir einen guten Berater, notfalls verpflichte einen Architekten Deines Vertrauens Dich während der Bauausführung zu unterstützen. Ich habe das Gefühl, dass Du einem nicht 100% seriösem Partner bei Deinem Bauvorhaben aufgessen bist…
Gruss
Moritz
Wir haben mitgeteilt beommen, dass man
- einen Revisionsschacht benötigt
Revisionsschacht wofür? Und warum zusätzlich - gehört im Normalfall zu der fachgerechten Planung und Ausführung, wenn Du von einem GU oder Bauträger kaufst. Für ein Freispiegelgerinne (z.B. Regenwasser, Abwasser, das nicht gepumpt wird und in einer Tiefe von 1 - 1,5m liegt = der Regelfall) sollte ein "zusätzlicher Revisionsschacht mit Pkw-befahrbarem Deckel als Stahlbeton-Fertigteilschacht mit Einbau und Anschluß ca. 800 - 1.000 EUR zusätzlich kosten.
- eine Zisterne pflicht ist
Zisterne für was? Regenwasser oder Abwasser?
Regenwasserzisternen dienen - neben der Möglichkeit zur Nutzung des Regenwassers im Garten - zur Dämpfung von „Spitzen“ beim Regenwasseranfall in das öffentliche Kanalnetz. Nehme an, dass das hier der Fall ist. Dann sind die Kosten start davon abhängig, wie groß die Einzugsfläche, d.h. die anfallende Regenwassermenge während des 15-minütigen Bemessungsregenereignis ist und welche Mengen in das Kanalnetz maximal abgegeben werden dürfen. Wenn Du von einer versiegelten Fläche auf dem Grundstück + Dachfläche von insgesamt ca. 300m² ausgehst (und das wäre schon eine Menge), dürfte im Normalfall eine Zisterne von ca. 2m³ ausreichen.
Es gibt aber noch mehr Fragen: Ist von der Zisterne eine pumpenloser Abfluss möglich, oder muss zum öffentlichen Anschluss gepumpt werden. Liegt die Zisterne im Grundwasser (Auftriebssicherheit?). Dies alles beeinflusst die Kosten.
Im einfachsten Fall (2m³ Zisterne mit freiem Auslauf, Einbau oberhalb des Grundwasserspiegels) sollte der Aufpreis inklusive Material und Einbau bei ca. 1.000 - 1.500 EUR liegen. Im Grundwasser und mit Pumpentechnik können es auch 4.000 EUR werden.
- einen Wärmeschutznachweis braucht
Einen Wärmeschutznachweis braucht man für einen Neubau eines Wohngebäudes immer - jedoch muss er im vereinfachten Antragsverfahren nicht der Behörde zur Prüfung übergeben werden, sondern bleibt im Verantwortungsbereich des Bauvorlageberechtigten.
Gehört somit zu den unbedingt notwendigen Leistungen im Rahmen eines Bauantrags. Kann mir also nicht richtig vorstellen, wieso der „extra“ bezahlt werden soll. Bei einem normalen Einfamilienhaus liegen die Kosten dafür - wenn Du einen Architektur- oder Bauingenieurbüro damit beauftragt - bei ca. 1.000 EUR, denn mehr als maximal 8 - 12 Stunden Arbeit ist das nicht!
- nach Fertigstellung Einmessungen durch das Katasteramt
braucht
Richtig, das wird immer benötigt, sonst kann das amtliche Kataster nicht auf dem laufen Stand gehalten werden. Im Regelfall sind die Kosten dafür amtlich festgelegt, da es sich m.E. nach um eine Gebühr andelt. Für ein normales Einfamilienhaus und Grundstück sollten die Kosten bei max. 2.000 EUR liegen, ist jedoch stark abhängig vom Zuschnitt des Grundstückes, des Gebäudes sowie der Topographie des Geländes.
- das es sowas wie Baustrom usw. gibt
Baustrom ist ein zeitlich befristeter Stromanschluß wenn es noch keinen Hausanschluß gibt. Endet meistens in einem - auf praktisch allen Baustellen zu findenden - organgen Baustromkasten, von dem aus die Baustelle vorsorgt wird. So ein Anschluß muss bei dem lokalen Stromversorger beantragt werden und von einem zugelassenen Elektriker aufgebaut + angeschlossen werden. Kosten hierfür sind abhängig, in welcher Entfernung ein Stormanschluss überhaupt vorhanden ist und welche Kapazität auf der Baustelle benötigt wird (z.B. wenn ein Hochbaukran mit versorgt werden soll o.ä.). Ganz allgemein ist die einzelne Leistungseinheit (also der Verbrauch) beim Baustromanschluss günstiger als beim Hausanschluss, dafür ist die Grundgebühr (weil auch der Anschlusskasten etc. gemietet werden muss) höher. Da man aber ohne Stromanschluss nicht bauen kann, kommt man um diese Kosten nicht herum. Für ein Einfamilienhaus ohne Hochbaukrananschluss sollten die Anschlusskosten bei ca. 400 EUR liegen, die monatlichen Grundkosten inkl. Kabel und Kasten bei ca. 100 EUR sowie dazu natürlich der Verbrauch.
- Behördenkosten gibt
Ja, ja, die Behörden lassen sich ihre Arbeit noch zusätzlich bezahlen, jede Genehmigung kostet Geld. Z.B. der Bauantrag in Abhängigkeit von den Baukosten, Katasteramt, Untere Naturschutzbehörde (falls Bäume gefällt werden müssen), Umweltamt (falls Ihre Regenwasser auf dem Grundstück in Oberflächenwasser einleitet)… und eventuell noch einiges mehr. So pauschal schwierig zu sagen, würde rund 1% der Baukosten als Obergrenze ansetzen.
Was kosten diese Positionen bitte, wer hat Erfahrung?
Vielen Dank!
Grüße
Caro