Was kostet bitte die Löschung

eines Grundpfandrechts beim Gericht bzw. beim Notar?
Ist es günstiger alle Grundpfandrechte auf einmal zu
löschen?
Wir haben noch einige davon im Grundbuch,
da wir es damals versäumt haben zu löschen.
Kann ich die Bewilligung der Bank noch einmal
beantragen, da ich diese Bescheinigungen sicher nicht mehr alle
finde?

Vielen Dank für Rat!

Grüße
Sebastian

Hallo,

wenn jemand einen Löschungsantrag stellt berechnet der Notar seine Tätigkeit nach dem Wert des Betrages über den die Grundschuld ausgestellt worden ist. Seine Gebühren richten sich nach der Kostenordnung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet für zugelassene Notare bindend. Wenn es bei dem Beantragenden um mehrere Löschungsbewilligungen geht, so fallen die Kosten jeweils in der Höhe des Wertes an. Sinnvoll ist, das derjenige den zuständigen Sachbearbeiter des Kreditinstitutes aufsucht und um Neu-Ausstellung der Löschungsbewilligung bittet, dann den Notar aufsucht und die Anträge bei dem zuständigen Amtsgericht stellen lässt. Der Notar kann aber zuvor zu den Kosten auch um Auskunft ersucht werden.
Gruß
Jürgen

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Hallo Sebastian,

warum überhaupt löschen? Nur für das eigene gute Gefühl? Würde ich nicht machen, denn es kostet nur Geld und bringt dir gar nichts. Besser einfach alles im Grundbuch stehen lassen und bei Bedarf wieder kostengünstig reaktivieren, wenn du mal wieder von einem der bisherigen Gläubiger ein Darlehen brauchst.

Die Löschungsbewilligungen sollten natürlich vollständig vorhanden und sicher verwahrt sein. Wenn eine fehlt, musst du diese beim Gläubiger neu beantragen.

Gruß vom Wiz

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warum überhaupt löschen? Nur für das eigene gute Gefühl? Würde
ich nicht machen, denn es kostet nur Geld und bringt dir gar
nichts. Besser einfach alles im Grundbuch stehen lassen und
bei Bedarf wieder kostengünstig reaktivieren, wenn du mal
wieder von einem der bisherigen Gläubiger ein Darlehen
brauchst.

Genau das ist richtig!! Man kann jederzeit darauf zurückgreifen. Es kostet nichts und man hat keine Probleme, wenn es nicht gelöscht wird. Und man ist für den Betrag jederzeit kreditwürdig.

Gruß max

Danke euch!
Das grundstück wird jetzt geteilt und die EInträge gehen auf beide Grundstücke über.
Und das möchte ich nicht.
Zumal ich mit diesen Banken nichts zu tun habe.

Grüße
Sebastian