Was kostet die Doppelkarte?

Hi,
vor kurzem habe ich wegen der Anmeldung meines Pkw`s eine Doppel-
karte von einem Versicherer bekommen, doch wegen der zu hohen
Prämienforderung ist ein Versicherungsvertrag mit diesem nicht
zustandegekommen. Nun verlangt er über 370.-Euro im Rahmen eines
mir zugeschickten, angeblichvon seiner Zentrale verfaßten und von
mir nicht unterzeichneten Vertrags, der bei Nichteinhaltung von
14 Tagen Widerspruchsfrist Gültigkeit bekommt.
Was ist davon zu halten, das eine Seite sich selber Verträge aus-stellt und mit einer Fristautomatik zum eigenen Vorteil versieht? Und was kostet eine Doppelkarte?
Gruß Chris

Hallo Chris,
irgendwann beim Autoverkauf und Neukauf habe ich dieses Spiel auch schon mal gemacht. Die Doppelkarte vom Vorversicherer bei der Anmeldung vorgelegt und nachher (2 oder 3 tage später!) bei der neuen Versicherung den Vertrag geschlossen. Mehrkosten hatte ich nicht.

Lass dir doch mal Deine Unterschrift unter dem Versicherungsbetrag zeigen. Mal sehen was passiert.

Gruß,
Michael

hallo Ihr beiden,
nichts passiert. Der Vertreter zieht den Schw… ein!
was anderes bleibt ihm nicht übrig.
Grüße
Raimund

Moin, Moin.

Die Frage ist doch, hast du das Auto mit der Doppelkarte zugelassen oder nicht? Wenn ja, dann hast du damit den Vertrag geschlossen ( zumindest die Haftpflichtvers.), wenn nicht hast du keinen Vertrag abgeschlossen und bist aus der Pflicht.

alf

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Danke für Eure Informationen. Werde nicht zulassen, daß Verträge
ohne mich mit mir geschlossen werden. Was die sich denken!!!
Chris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das ist auch richtig so. Der Vorversicherer wird einfach durch die andere Versicherung gekündigt. Eine neue DK mit Zulassungsbeginn wird dafür ausgestellt und der Zulassungsstelle zugesandt.

So kann man es auch nach 2-3 Wochen machen. Dann klappts meistens auch noch.

Hallo Kathy,

dass der Vorversicherer durch den folgenden Versicherer gekündigt wird, ist verboten. :smile:

Wenn du allerdings den rückwirkenden Austausch ab Zulassung ansprichst, dann ist dem Amt das egal, wer wie und wo überhaupt eine Doppelkarte vopn wem abgibt.
Hauptsache Versicherungsschutz ist garantiert. :smile: Und somit kann man eine Doppelkarte zu jedem legalen Termin umtauschen. Und das sind Zulassung und Fälligkeiten.

Mehr als eine Woche würde ich allerdings nicht ins Land ziehen lassen.

Gruß
Marco