Hallo ,wer hat Erfahrung damit, was die Rauchwarnmelderprüfung, die jährlich gemacht werden muß
für ein 6 Familienhaus mit 22 Rauchmeldern kosten darf.
In der Nebenkostenabrechnung ist pro Wohneinheit 30.–€ aufgeführt. Ist der Betrag nicht zu hoch.
Ein ortsansässiger Elektriker hat die Prüfung der Rauchmelder vorgenommen und war ruck , zuck fertig damit.
Wer kann mir Auskunft geben?
da darf nur der tatsächlich entfallene Preis drin stehen. Also hat die Verwaltung offenbar je WE diese 30 € an einen Dienstleister bezahlt.
Überlege mal, je WE 3-5 Rauchmelder, 30 € erscheinen mir dafür nicht zu viel.
6 WE x 30 € = 180 € ( + MWSt ?) halte ich für 22 Melder nicht für unangemessen, eher wenig.
Käme ja auch darauf an, was nun getestet und wichtiger gewartet werden soll.
Den Funktionstest kann man ja auch per Vertrag dem Bewohner(Mieter) übertragen. Die Geräte haben dazu eine Testtaste.
Und die Reinigung (Absaugen der Lufteintrittsöffnungen ) kann man auch selbst machen.
Und Batteriewechsel auch,falls man noch die veralteten Geräte mit Jahresbatterie hat. Besser wären 10-Jahresgerät mit Langzeitbatterie, da fällt Gerätetausch und Batterietausch zusammen.
Ein echter Auslösetest mit Prüfrauch muss sicher nicht jährlich gemacht werden.
Aber wenn, dann halte ich diese 30 € nicht für zu viel.
Klar, wenn man 30 € pro Jahr mit den Kosten der Melder gegenrechnet, so erscheint es halt teuer.
Aber das liegt an der Arbeitszeit für diese Arbeiten. Die Melder selbst sind sehr preiswert, weil Massenware und dementsprechend preiswert herzustellen.
MfG
duck313
Die Frage wäre allerdings: Muss die Jährlich gemacht werden? Ich habe da Zweifel.
Die Zweifel kannst du gerne haben.
Im Gesetz steht drin, wann und wo man Rauchwarnmelder haben muss.
Und wenn der Einbau vorgeschrieben ist dann gehört dazu auch die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (das ist üblich das was man als Wartung bezeichnet.).
Diese Aufgabe muss der Besitzer der Melder übernehmen, d.h. der Mieter oder Eigentümer.
Außer der Vermieter/Verwalter hat erklärt er übernimmt diese Aufgaben.
Und wenn letzteres dann darf er auch die Kosten dafür umlegen.
Und weil letztlich der Vermieter/Verwalter im Schadensfall/Unglück nachweisen muss, er hat die Wartung regelmäßig und fachgerecht durchgeführt (Dokumentation) ist es üblich, er beauftragt selbst Fachfirmen.
Denn auch bei Übertragung an Mieter/Bewohner müsste er sich absichern ob die Geräte funktionieren und einen Wartungsnachweis von ihnen verlangen.
Das wäre lästig und zeitaufwändig, deshalb veranlasst er sicher lieber die Wartung für das ganze Objekt aus einer Hand. Schließlich wären die Kosten voll umlegbar.
Das Gesetz selbst nennt keine Wartungsfristen. Da kommen dann die „Anerkannten Regeln der Technik“ ins Spiel. Und da ist 1 x jährlich ausreichend, aber auch nötig.
Es gibt allerdings noch einen anderen Aspekt:
Gebäude-/Feuerversicherungen bieten günstigere Tarife an, wenn entsprechende Vorrichtungen installiert werden.
Da werden dann die Wartungs-Bedingungen/Intervalle in der Police vorgeschrieben.
Je nach Anlage und Umgebungsbedingungen, sind Intervalle bis 1/4-jährlich nicht unüblich.
MfG Peter(TOO)
Hallo,
Vielleicht liegt das am Missverständnis von Einnahme und Verdienst? Ein Handwerker, der mit weniger als 70 € pro Stunde rechnet, hat aus meiner Sicht nur wenig Chance, dauerhaften Wohlstand für sich und seine Mitarbeiter zu sichern.
Und selbst der „ortsansässige“ Elektriker kann eine Pauschale für Anfahrt berechnen bzw. in den Stundenlohn inkludieren.
Davon abgesehen, kann man natürlich beim Vermieter die Rechnung des Elektrikers einsehen und die Richtigkeit überprüfen.
Grüße
Hallo,
die DIN 14676 verlangt eine jährliche Prüfung.
Ob die Prüfung umlagefähig ist, entscheiden zur Zeit die Gerichte.
Es sieht wohl so aus, dass sich als Meinung durchsetzt:
- Wartung ist umlagefähig, wenn die Rauchwarnmelderwartung im Mietvertrag explizit aufgeführt ist ODER eine Öffnungsklausel besteht, wonach neu hinzukommende Betriebskosten umzulegen sind.
- Mietkosten sind nicht umlagefähig. Mieten oder Leasen von Meldern bringt das Pronblem, dass bei der oft gezahlten Jahrespauschale der Anteil für Wartung und der Anteil des Mietpreises nicht einzeln ausgeführt sind.
Anschaffungskosten sind Modernisierungskosten. 11% des Anschaffungspreises dürfen als Mieterhöhung wirksam werden (Jahresmiete!).
Die Tatsache, dass zum Beispiel die Bauordnung NRW die Wartung in die Hand des Mieters legt, bewirkt nicht, dass der Vermieter, wenn ER die Wartung durchführen lässt, deren Kosten nicht umlegen darf.
30€ pro WE sind 180€ für das ganze Haus. Wenn man Glück hat und bei einem Besuch in alle Wohnungen kommt, ist die Aktion sicher in 1h erledigt. Das wäre schnell verdientes Geld!
Lass dir doch die Rechnung zeigen.
Hallo,
danke für die Antwort. Ich kenne schon den Unterschied zwischen Einnahme und Verdienst eines Handwerkers.
Aber der Elektriker war gerade mal 45 Minuten vor Ort!!!
Von daher erscheint mir die Abrechnung ( habe Rechnung eingesehen ) einfach zu hoch.
Gibt sicherlich Institutionen, die das günstiger abrechnen.
Von daher meine Frage!
30€ pro Wohnung sieht nach einer Pauschale aus.
Die Frage ist, was darin alles enthalten ist? Denkbar ist, dass der Ersatz von Batterien und Meldern auch darin enthalten ist.
45 Minuten, waren es diesmal. Wie lange dauert es, wenn nicht alle Bewohner anwesend sind und er 2 oder 3 Mal vorbeikommen muss?
MfG Peter(TOO)
Bei 70€ pro Stunde wäre ich innerhalb kürzester Zeitn insolvent.
Wo wird so viel bezahlt?
Extrembeispiel:
Ein Sanitär-Installateur hier im Ort berechnet 38€ netto für den Meister, 34€ für den Gesellen.
Ein Konkurrent von mir (Elektro) arbeitet für 42€ die Stunde.
Ich kenne HIER keinen, der über 60€ liegt.
Mit 70€ wäre ich der teuerste meiner Art und vermutlich die meisten Kunden los.
Es kommt wohl immer auf die Region an.
Bei meinen Stundensätzen gibt es aber keine Inklusivleistungen. Anfahrtszeit = Arbeitszeit zum 90% Satz, Anfahrststrecke wird zusätzlich pro km (Fahrzeugkosten) berechnet.
Seit wann ist es zulässig, Anfahrtszeit als 90prozentige Arbeitszeit anzurechnen?!
Einem solchen Handwerker würde ich die Löffel langziehen. M. W. sagten Gerichte dazu: max . 50prozentige Arbeitszeit. Ich wuerde dem Handwerker die Rechnung auch entsprechend zurechtschneiden.
Nur zur Info: Uns wurde ein Angebit von Techem vorgelegt: 5 Euro pro Melder pro Jahr. Miete und Wartung. Was sauteuer ist.
Eben, 70Euro das ist der Wahnsinn.
Habe ich noch nie gehört bei einem Elektriker, so etwas gibt es nur im KFZ Handwerk
Was ist daran „sauteuer“ ?
Mit Miete = Montage, Wartung und Ersatz der Geräte nach 10 Jahren ?
Da käme man pro WE auch auf die schon genannten ca. 30 € bei durchschnittlich 3-5 Melder je WE.
Klar kann man sich einen Melder für 5 € oder besser für 25 € kaufen und hat 10 Jahre lang Ruhe, wenn man die Wartung (= regelmäßiger Funktionstest plus Reinigung von außen) übernehmen kann.
Dann hat man Kosten von 25€ : 10 Jahre = 2,50 € + 2,50 € Rücklage für Neukauf nach 10 Jahren = 5 € im Jahr pro Melder.
Wartung selbst, also kostenneutral.
50Euro fuer 10 Jahre Meldermiete und Wartung oder 13 Euro fuer günstigen 10Jahresmelder. Das ist sehr wohl ein Unterschied.