Was kostet die Verlegung des Firmensitzes beim Notar?

Ich möchte meinen Firmensitz als e.K. an meine Heimatadresse versenden, damit ich zukünftig die Kosten zur Anfahrt steuerlich absetzen kann. Bisher werden diese nicht anerkannt, da das Finanzamt sagt, Firmen- und Arbeitsplatz seien ein Ort, ergo keine Kostenerstattung.

Ich möchte meinen Firmensitz als e.K. an meine Heimatadresse
versenden, damit ich zukünftig die Kosten zur Anfahrt
steuerlich absetzen kann.

Hallo „gunbuero“ (schöner Name, aber bekommen Sie den in Deutschland überhaupt in das Familienregister? :wink:),

ich kann Ihre Frage nicht nachvollziehen: Wenn Sie Ihren Firmensitz an Ihre Heimatadresse verlegen, dann haben Sie keine Chance auf eine steuerliche Anerkennung der Fahrtkosten, da keine anfallen.

Sie müssten Ihren Firmensitz möglichst weit weg von Ihrer Wohnung haben, um steuerliche Verluste geltend zu machen. Aber ob sich dann die realen Fahrtkosten lohnen, das würde ich stark in Zweifel ziehen. Einfach einmal nachrechnen: maximale Anrechnung sind 0,30 EUR je Entfernungskilometer (Sie fahren die Strecke aber mindestens zweimal täglich). Bei einem (theoretischen) Spitzensteuersatz von 45 % beträgt die steuerliche Erstattung höchstens 0,135 EUR je Entfernungskilometer (oder 0,0675 EUR je gefahrenen Kilometer). Dafür können Sie kein Auto betanken, geschweige denn unterhalten. Betriebswirtschaftlich kommen ja dann noch andere (ggf. unrentierliche) Kosten auf Sie zu: Miete, Nebenkosten, Telefon, …).

Notarkosten: call einfach einen Notar - die wissen das.

Wenn die Firma aber „nur“ e.K. - wozu dann eine Firmensitzverlegung notariell machen??? Einfach zum neuen Gewerbeamt gehen, neuen Geschäftssitz (Geschäftssitzverlegung) anmelden und max. 35 EUR bezahlen.

Viel Erfolg.

Uwe Lamprecht

Hallo gunbuero,

das wird das Fi-amt auch weiterhin versuchen zu erklären. Sie sehen deinen Arbeitsplatz als wirklichen
Lebensmittelpunkt. So wird es dort schwer eine trennung geben.
Kannst Du nicht Kunden besuchen oder andere Dienstreisen machen ?

Du musst die Beamten von einem starken Familiensitz überzeuegen und die Arbeit nur als „Notwendigkeit“ beweisen.

Viel Glück wünscht

Wolfgang aus oberbayern

Ich möchte meinen Firmensitz als e.K. an meine Heimatadresse
versenden, damit ich zukünftig die Kosten zur Anfahrt
steuerlich absetzen kann. Bisher werden diese nicht anerkannt,
da das Finanzamt sagt, Firmen- und Arbeitsplatz seien ein Ort,
ergo keine Kostenerstattung.

Hallo gunbuero,
kann in der Sache leider nicht helfen.
Gruß
Jürgen Stirnberg