Was kostet ein Baumanager?

Wir planen ein altes Haus umzubauen und wollen, da keine großartige architektonische Planung vonnöten ist, nur einen Baumanager engagieren.

Was kann ein solcher Baumanager, der für folgende Dinge zuständig sein wird, verlangen?

  • Ausschreibung der einzelnen Gewerke
  • Bauaufsicht

Das Investitionsvolumen beträgt vermutlich um die 250.000 Euro.

Vielen Dank für eure Antworten.

Es gibt die HOIA, in der die Honorarfrage geregelt ist.
Der Link www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php hilft weiter.

Danke für die schnelle Antwort.

Sind diese Kosten denn auch noch verhandelbar? Oder sind die Kosten fix?

Sorry, aber da kann ich gar nichts zu sagen.
Ist leider nicht mein Wissensgebiet.

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Danke für die schnelle Antwort.

Sind diese Kosten denn auch noch verhandelbar? Oder sind die
Kosten fix?

Verhandelbar

Hallo,

was hier benötigt wird ist offensichtlich ein Hochbauarchitekt der die Leistungsphasen 6-8 erbringt.
Das könnte, als Gesamtleistung, so aussehen wie unten dargestellt, ansonsten die einzelnen Teilleistungen. In dem beschriebenen Fall handelt es sich um die Leistungsphasen 6 „Vorbereitung der Vergabe“, 7 „Mitwirkung bei der Vergabe“ und 8 „Bauoberleitung“. Die Summen können der unten stehenden Aufstellung entnommen werden. Eine Ausschreibung ist allerdings nur sinnvoll zu erstellen, wenn eine Ausführungsplanung mit entsprechenden Mengen und Massen vorliegt. Die Erfahrung zeigt, dass die Einsparung von Planungsleistungen in der Regel bei den Baukosten 3-4-fach wieder draufkommt. Nur wenn eine gescheite Ausschreibung vorliegt, können Nachträge und Nachforderungen der Baufirmen umgangen werden. Ein guter Bauleiter wird zugleich dafür sorgen, dass die Baukosten eingehalten bzw. minimiert werden.

Honorarberechnung
Ingenieurbüro L.O.P.
Landschafts- & Objektplanung
Dipl. Ing. (FH) Uwe Hock
Weinsheimer Hauptstraße 23
67551 Worms

Datum: 31. März 2010

Grundhonorar
von bis
§ 32 Anrechenbare Kosten netto 250.000 €
nächst-niedrigerer Tabellenwert 250.000 € 29.018 € 35.610 €
nächst-höherer Tabellenwert 300.000 € 33.715 € 41.407 €
Interpoliertes Grundhonorar 29.018,00 € 29.018,00 € 40.337,37 €
Honorsumme netto (inkl. Umbauzuschlag) 34.821,60 €

§ 33 Honorarzone III

  • Prozent auf vonSatz 0%

§ 35 Umbauzuschlag 20%
Summe Umbauzuschlag 5.803,60 €

§ 33 Leistungsbild HOAI Ansatz

  1. Grundlagenermittlung 3% 3,00%
  2. Vorplanung 7% 7,00%
  3. Entwurfsplanung 11% 11,00%
  4. Genehmigungsplanung 6% 6,00%
  5. Ausführungsplanung 25% 25,00%
  6. Vorbereiten der Vergabe 10% 10,00%
  7. Mitwirkung bei der Vergabe 4% 4,00%
  8. Bauoberleitung 31% 31,00%
  9. Objektbetreuung 3% 3,00%

Im einzelnen entfallen auf die Leistungsphasen:

  1. Grundlagenermittlung 1.044,65 €
  2. Vorplanung 2.437,51 €
  3. Entwurfsplanung 3.830,38 €
  4. Genehmigungsplanung 2.089,30 €
  5. Ausführungsplanung 8.705,40 €
  6. Vorbereiten der Vergabe 3.482,16 €
  7. Mitwirkung bei der Vergabe 1.392,86 €
  8. Bauoberleitung 10.794,70 €
  9. Objektbetreuung 1.044,65 €
    34.821,60 €

§ 14 Nebenkosten: Nebenkosten werden gesondert auf Nachweis berechnet

Zusammenstellung:
Honorarsumme 34.821,60 €
Nebenkosten 0% 0,00 €
Summe netto: 34.821,60 €
zzgl. MwSt. 19% 6.616,10 €
Summe brutto: 41.437,70 €

Alternativ zur o.g. Berechnung kann ein Zeithonorar nach Stunden vereinbart werden. Der Stundensatz dürfte hierbei zwischen 55,- und 75,- € liegen.
Die o.g. Berechnung basiert auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2009), Honorarzone III und 20% Umbauzuschlag. Da ich das Objekt nicht kenne, kann die tatsächliche Angebotssumme eines Architekten von der o.g. Berechnung abweichen.

Persönlich halte ich es für absolut sinnvoll einen Fachmann (Hochbauarchitekt) mit entsprechender Erfahrung einzuschalten. Die Kosten hierfür sind am Bau schnell wieder verdient.

Viele Grüße

Uwe Hock
Worms, 31.3.2010

Hallo

als Faustformel würde ich das wie folgt ausrechnen:

Architekt/Baumanagement ca. 12 % von Bausumme
davon für Baumanagement ca. 40-45 %
ich würde auch noch die Aufgabe „Verträge“ und
Abnahmen ins Pflichtenheft mit aufnehmen.

Mit freundlichen Grüssen

Uwe Bender
eidg.dipl. Bauleiter

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Richtet sich nach HOAI,auch die Haftung des Architekten,überschlägig, wenn alle Gewerke ausgeschrieben werden, Bauzeitenplan erstellt, Unternehmerangebote eingeholt werden, Angebotsübersicht erstellt, Auftragsvergabe im Namen des Bauherrn, Ausfertigung der Verträge, Bauleitung mit Dokumentation, Rechnungsprüfung, Freigabe der geprüften Beträge veranlassen, Schlußabnahme, Aufstellen der Gewährleistungen Beginn-Ende. Bei einer Vergabesumme von 250.000 € netto € 9.000.-- bis 9.500.–. Nachweis der Architektenhaftpflichtversicherung ist zu empfehlen.
Auch sollte der Auftragnehmer Erfahrungen in der Sanierung von Bausubstanzen nachweisen. Zu empfehlen wäre ein Bauleistungsbuch, welches vor den Ausschreibungen zwischen Ihnen und dem Architekten zu vereinbaren wäre. Damit ist für alle Beteiligten die gewünschte Ausführung festgelegt. Beide Parteien sollen sich daran halten. Was ungeklärt ist, soll schriftlich festgehalten werden.Tschüss, gutes Gelingen

da bin ich überfragt und kann nicht weiterhelfen.

Freundliche Grüße
Manfred

  1. Grundlagenermittlung – Hierzu zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere Gespräche mit dem Auftraggeber bzw. Bauherren. Die HOAI erwähnt als sog. Grundleistungen beispielsweise „Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf“ und als Besondere Leistungen „Bestandsaufnahme, Standortanalyse“
  2. Vorplanung mit Kostenschätzung
  3. Entwurfsplanung und Kostenberechnung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen (LV)
  7. Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag
  8. Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Kostenfeststellung
  9. Objektbetreuung und Dokumentation

Wenn ihr bestellter Baumanager in den Leistungsphasen 6-8 tätig werden soll, wer macht dann den Rest?
Bei einer Sanierung müssen Statik, Brandschutz, Denkmalschutzauflagen etc. berücksichtigt werden.
Das Honorar richtet sich nach dem Lohnsatz gemäß HOAI.
So einfach wie in ihrer Anfrage beschrieben ist diese Sanierungsmaßnahme nicht durchzuführen.

Tach und Hallo,
ich habe solche „Umbauten“ schon mehrmals gemacht in Fachwerkhäusern (200-300Jahre alt)
Ich habe das dann immer so geregelt:
Nach genauer Absprache mit dem Bauherren und Übername
der alleinigen Weisungsbefugniss gegenüber den anderen
Handwerkskollegen übernehme ich die Bauleitung.
Ich: St.gepr.Techn. Holz/REFA-Fachmann übernehme dann sämtliche Arbeiten in Sachen Holz/Trockenbau/Fliesen
u.Ä. ,bin daher für alle Kollegen der anderen Gewerke
immer vor Ort und kann daher ohne Wartezeiten sofort
entscheiden welches Kabel,Rohr oder was auch sonst
wohin soll.
Dieses Prinzip hat sich mehrfach bewährt, da man sich
den Architekten/Bauingineur sparen kann.
Sollte es aber um Eingriffe in die statische Bausubstanz, Brandschutz usw. gehen entscheide ich,
nach Absprache mit dem Bauherrn welcher Kollege
hinzugezogen werden „muß!!“.
Für meine Tätigkeit als Bauleiter berechne ich eine
pauschale Summe, meine anderen Arbeiten im Angebot
oder Stundenlohn.
…und immer daran denken:" Never changes a running
systems" gilt bei Altumbauten nicht immer!!!

Beste Grüße
J.B.

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Tach und Hallo,
ich habe solche „Umbauten“ schon mehrmals gemacht in Fachwerkhäusern (200-300Jahre alt)
Ich habe das dann immer so geregelt:
Nach genauer Absprache mit dem Bauherren und Übername
der alleinigen Weisungsbefugniss gegenüber den anderen
Handwerkskollegen übernehme ich die Bauleitung.
Ich: St.gepr.Techn. Holz/REFA-Fachmann übernehme dann sämtliche Arbeiten in Sachen Holz/Trockenbau/Fliesen
u.Ä. ,bin daher für alle Kollegen der anderen Gewerke
immer vor Ort und kann daher ohne Wartezeiten sofort
entscheiden welches Kabel,Rohr oder was auch sonst
wohin soll.
Dieses Prinzip hat sich mehrfach bewährt, da man sich
den Architekten/Bauingineur sparen kann.
Sollte es aber um Eingriffe in die statische Bausubstanz, Brandschutz usw. gehen entscheide ich,
nach Absprache mit dem Bauherrn welcher Kollege
hinzugezogen werden „muß!!“.
Für meine Tätigkeit als Bauleiter berechne ich eine
pauschale Summe, meine anderen Arbeiten im Angebot
oder Stundenlohn.
…und immer daran denken:" Never changes a running
systems" gilt bei Altumbauten nicht immer!!!

Beste Grüße
J.B.

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Hallo,

kann man schwer sagen. Es ist individuell vom Gebäude und den anfallenden Arbeiten abhängig. Nachfragen und Angebote einholen.

Viele Grüsse Hans

Wir haben mittlerweile ein Angebot eines Bauleiters. Er möchte 7000 Euro plus MWSt (incl. zeichenerischer Planung einer Bauzeichnerin). Effektiv für uns also ca. 8400 Euro.

Wenn die planerische Tätigkeit wegfällt, fallen 1000 Euro weg. Das käme uns ein Stückchen entgegen weil wir einen befreundeten Architekten an der Hand haben der für die Pläne (Fassade, Grundrisse) und eine Kostenaufstellung ca. 1700 Euro will.

Somit kostet uns der Bauleiter effektiv 7200 Euro. Ist dies eurer / ihrer Meinung nach okay? Mein Bauch sagt ja.