Hallo,
was hier benötigt wird ist offensichtlich ein Hochbauarchitekt der die Leistungsphasen 6-8 erbringt.
Das könnte, als Gesamtleistung, so aussehen wie unten dargestellt, ansonsten die einzelnen Teilleistungen. In dem beschriebenen Fall handelt es sich um die Leistungsphasen 6 „Vorbereitung der Vergabe“, 7 „Mitwirkung bei der Vergabe“ und 8 „Bauoberleitung“. Die Summen können der unten stehenden Aufstellung entnommen werden. Eine Ausschreibung ist allerdings nur sinnvoll zu erstellen, wenn eine Ausführungsplanung mit entsprechenden Mengen und Massen vorliegt. Die Erfahrung zeigt, dass die Einsparung von Planungsleistungen in der Regel bei den Baukosten 3-4-fach wieder draufkommt. Nur wenn eine gescheite Ausschreibung vorliegt, können Nachträge und Nachforderungen der Baufirmen umgangen werden. Ein guter Bauleiter wird zugleich dafür sorgen, dass die Baukosten eingehalten bzw. minimiert werden.
Honorarberechnung
Ingenieurbüro L.O.P.
Landschafts- & Objektplanung
Dipl. Ing. (FH) Uwe Hock
Weinsheimer Hauptstraße 23
67551 Worms
Datum: 31. März 2010
Grundhonorar
von bis
§ 32 Anrechenbare Kosten netto 250.000 €
nächst-niedrigerer Tabellenwert 250.000 € 29.018 € 35.610 €
nächst-höherer Tabellenwert 300.000 € 33.715 € 41.407 €
Interpoliertes Grundhonorar 29.018,00 € 29.018,00 € 40.337,37 €
Honorsumme netto (inkl. Umbauzuschlag) 34.821,60 €
§ 33 Honorarzone III
§ 35 Umbauzuschlag 20%
Summe Umbauzuschlag 5.803,60 €
§ 33 Leistungsbild HOAI Ansatz
- Grundlagenermittlung 3% 3,00%
- Vorplanung 7% 7,00%
- Entwurfsplanung 11% 11,00%
- Genehmigungsplanung 6% 6,00%
- Ausführungsplanung 25% 25,00%
- Vorbereiten der Vergabe 10% 10,00%
- Mitwirkung bei der Vergabe 4% 4,00%
- Bauoberleitung 31% 31,00%
- Objektbetreuung 3% 3,00%
Im einzelnen entfallen auf die Leistungsphasen:
- Grundlagenermittlung 1.044,65 €
- Vorplanung 2.437,51 €
- Entwurfsplanung 3.830,38 €
- Genehmigungsplanung 2.089,30 €
- Ausführungsplanung 8.705,40 €
- Vorbereiten der Vergabe 3.482,16 €
- Mitwirkung bei der Vergabe 1.392,86 €
- Bauoberleitung 10.794,70 €
- Objektbetreuung 1.044,65 €
34.821,60 €
§ 14 Nebenkosten: Nebenkosten werden gesondert auf Nachweis berechnet
Zusammenstellung:
Honorarsumme 34.821,60 €
Nebenkosten 0% 0,00 €
Summe netto: 34.821,60 €
zzgl. MwSt. 19% 6.616,10 €
Summe brutto: 41.437,70 €
Alternativ zur o.g. Berechnung kann ein Zeithonorar nach Stunden vereinbart werden. Der Stundensatz dürfte hierbei zwischen 55,- und 75,- € liegen.
Die o.g. Berechnung basiert auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2009), Honorarzone III und 20% Umbauzuschlag. Da ich das Objekt nicht kenne, kann die tatsächliche Angebotssumme eines Architekten von der o.g. Berechnung abweichen.
Persönlich halte ich es für absolut sinnvoll einen Fachmann (Hochbauarchitekt) mit entsprechender Erfahrung einzuschalten. Die Kosten hierfür sind am Bau schnell wieder verdient.
Viele Grüße
Uwe Hock
Worms, 31.3.2010