Was kostet ein Brief durch den Rechtsanwalt?

Grüß Gott zusammen,
folgendes Problem:
Mein Mieter ist seit drei Monaten aus der Eigentumswohnung
ausgezogen. Hat bis heute die Wohnungsschlüssel nicht zurückgegeben. Ohne Schlüssel kann ich nicht in die Wohnung, und kann diese auch nicht weitervermieten.
Drei-Monats-Mieten ist er auch noch schuldig.
Eine Wohnungsübergabe ist auch nicht erfolgt.
Ich möchte durch den Rechtsanwalt einen Brief schreiben lassen.
Was kostet ein Rechtsanwalt-Brief? Kann ich diese Kosten vom
Mieter wieder zurückfordern?
Dank im voraus für alle Zuschrifen.
Gruß
Josef

Erstattungsfähige Kosten
In dem Brief soll es um die ausstehenden Mieten sowie um die Rückgabe der Schlüssel gehen (und ggf. um weitere Mieten, falls der Mieter vor Ablauf des Vertrages bzw. vor Ende der Kü.frist ausgezogen ist).

Der Gegenstandswert des anwaltlichen Aufford.schr. ergibt sich aus der offenen Miete plus für die Schlüssel, sagen wir, noch zwei Mieten. Das Schr. kostet eine 7,5/10 Gebühr nach § 118 I Nr. 1 BRAGO, grob gesagt ungefähr 6-7% des Gstw.

Wenn sich der Mieter im Verzug befindet (d.h. wenn er NACHWEISBAR gemahnt wurde, Miete und Schlüssel zu geben), dann muß der Mieter als Verzugsschaden, § 286 I BGB, auch die Anwaltskosten erstatten. Das wird er nicht ohne Prozeß tun. Aber vermutlich kommt auch die Miete nicht ohne Prozeß bzw. nicht ohne Zwangsvollstreckung wieder herein.

Django

Hi!

Mal ne dumme Frage… so gaanz ohne Grund hält der die Schlüßel doch nicht zurück???

Ansonsten noch den Tip, daß der Mieter solgange die Miete weiterzahlen muß, wie er im Besitz der Schlüßel ist!!

Bernd