Laßt mich mal ganz naiv fragen:
Was kostet es, wenn man ein Haus neu baut? Erst mal das Haus, ok. Grundstück: Wie viel größer als das Haus muß das Grundstück sein? Wenn ich ein Haus mit einer Grundfläche von 60 m² habe, wie groß muß dann das Grundstück sein. Die Erschließung setze ich mal voraus.
Laßt mich mal ganz naiv fragen:
Was kostet es, wenn man ein Haus neu baut?
Pro Quadratmeter Wohnfläche ca. 1.000 bis 1.750 Euro - je nach gewünschter Ausstattung und möglicher Eigenleistung
Erst mal das Haus,
ok. Grundstück: Wie viel größer als das Haus muß das
Grundstück sein? Wenn ich ein Haus mit einer Grundfläche von
60 m² habe, wie groß muß dann das Grundstück sein.
Im Bebauungsplan (Bauamt der STadt) ist für jeden Bauplatz
ein „Baufenster“ innerhalb des Baugrundstückes festgelegt und so groß darf das Haus max. werden. Dort ist auch exakt die Geschoßzahl und meist auch schon die Dachneigung eingetragen.
Die Erschließung setze ich mal voraus.
Kostet je nach GEbiet zwischen 30 und 50 Euro je QM Grundstück -falls das Grundstück noch nicht erschlossen ist (bei der Stadt erfragen)
Aber was kostet es noch? Grundbucheintrag usw.
Maklercourtage 3,48% bei Grundstückskauf über Makler
Grundbucheintrag/Kaufvertrag usw. ca. 1,5% vom Kaufpreis
GRunderwerbsteuer 3,5% vom Kaufpreis ACHTUNG: Grundstück nicht über Bauträger kaufen - sonst berechnet das FiAmt die 3,5% aus
Grundstückspreis + Baukosten für das Haus!!!
Kosten für Architekt und Baugenehmigung
Aussenanlagen je nach Wunsch
Hausanschlusskosten: Gas/Wasser/STrom (bei Stadt erfragen)
Baunebenkosten: ca. 10-12% der Gesamtkosten
Schätzgebühr oder Bearbeitungsgebühr für die Finanzierung darf nicht anfallen!
ok. Grundstück: Wie viel größer als das Haus muß das
Grundstück sein? Wenn ich ein Haus mit einer Grundfläche von
60 m² habe, wie groß muß dann das Grundstück sein.
Im Bebauungsplan (Bauamt der STadt) ist für jeden Bauplatz
ein „Baufenster“ innerhalb des Baugrundstückes festgelegt und
so groß darf das Haus max. werden. Dort ist auch exakt die
Geschoßzahl und meist auch schon die Dachneigung eingetragen.
Hi Heinz,
so einfach ist das nicht:
Es sind zwei Werte angegeben: Die Geschoßflächenzahl und die Grundflächenzahl.
Die Grundflächenzahl sagt aus wie groß die Grundfläche des hauses sein darf: Bei 440 qm und Wert 0,2 also 88qm. die eingezeichneten Baufenster können durchaus gößer sein!!!
Die Geschoßflächenzahl sagt die Fläche des Hauses in Summe aus: Also meist ist sie 0,8 wären also bei 440 qm eine Gesamtfläche Keller, Erdgeschoß, erste Etage und Dachausbau von maximal 352qm.
Schätzgebühr oder Bearbeitungsgebühr für die Finanzierung darf
nicht anfallen!
Ganz falsch: Denn eine gute Finanzierungsberatung von einem „unabhängigen“ Fachmann darf bis 2% der Kreditsumme kosten.
diese Finanzagenten haben oft die Möglichkeit den Effektivzins durch Aushandeln von Sonderkontingenten mit speziellen Kostenstrukturen zu senken. da kann mal eine Schätpauschale von 300 euro oder 2 % Beratungsgebühr in den Effektivzins eingerechnet immer noch günstiger sein als das Pauschalangebot einer Bank oder Kasse vor Ort und vor allem günstiger als die Finanzierungsmodelle der Bausparkassen.
ok. Grundstück: Wie viel größer als das Haus muß das
Grundstück sein? Wenn ich ein Haus mit einer Grundfläche von
60 m² habe, wie groß muß dann das Grundstück sein.
Im Bebauungsplan (Bauamt der STadt) ist für jeden Bauplatz
ein „Baufenster“ innerhalb des Baugrundstückes festgelegt und
so groß darf das Haus max. werden. Dort ist auch exakt die
Geschoßzahl und meist auch schon die Dachneigung eingetragen.
Hi Heinz,
Hallo!
so einfach ist das nicht:
Es sind zwei Werte angegeben: Die Geschoßflächenzahl und die
Grundflächenzahl.
Ich wollte das Ganze nicht unnötig komplizieren - dies Auskunft gibt dann auch das örtliche Bauamt.
Die Grundflächenzahl sagt aus wie groß die Grundfläche des
hauses sein darf: Bei 440 qm und Wert 0,2 also 88qm. die
eingezeichneten Baufenster können durchaus gößer sein!!!
Die Geschoßflächenzahl sagt die Fläche des Hauses in Summe
aus: Also meist ist sie 0,8 wären also bei 440 qm eine
Gesamtfläche Keller, Erdgeschoß, erste Etage und Dachausbau
von maximal 352qm.
Schätzgebühr oder Bearbeitungsgebühr für die Finanzierung darf
nicht anfallen!
Ganz falsch: Denn eine gute Finanzierungsberatung von einem
„unabhängigen“ Fachmann darf bis 2% der Kreditsumme kosten.
Dazu gehöre ich auch - doch 2% von einer Darlehenssumme von
z.B. 250.000 Euro sind fünfTAUSEND Euro; dies ist dann doch
etwas heftig, oder?
Üblicherweise zahlt die Bank eine Erfolgsprovision, die weit unter 2% liegt. Eine separate REchnung für Vermittlung und Beratung wird von Kunden leider nicht akzeptiert. Selbst nach kompletter Beratung und Abschluß des DArlehensantrages hat man als freier Vermittler trotz schriftlichem Finanzierungsauftrag
bei fristgemäßem Rücktritt des Kunden keinen ANspruch auf
Vergütung: Weder von der BAnk, noch vom Kunden.
Trotz schriftlichem Finanzierungsauftrag mit vereinbarter Unkostenpauschale bei Rücktritt hatte ich gegen einen Kunden, der mich - gelinde gesagt - ausgenützt hat, selbst vor Gericht
keine Chance. Der Richter gab mir zwar zwischen den Zeilen Recht, doch das Urteil fiel anders aus…
Gruß Heinz
diese Finanzagenten haben oft die Möglichkeit den Effektivzins
durch Aushandeln von Sonderkontingenten mit speziellen
Kostenstrukturen zu senken. da kann mal eine Schätpauschale
von 300 euro oder 2 % Beratungsgebühr in den Effektivzins
eingerechnet immer noch günstiger sein als das Pauschalangebot
einer Bank oder Kasse vor Ort und vor allem günstiger als die
Finanzierungsmodelle der Bausparkassen.