Was kostet ein Makler, der mir ne Wohnung sucht?

Guten Tag,
Wenn ich eine Wohnung in Hamburg suche, muss man oft bei Mietvertragsabschluss hohe Maklergebühren zahlen. In der Regel zwei bis drei Monatsmieten.

Wenn ich nun einen Makler bitte, mir meine Traum-Wohnung zu suchen, wie teuer wird das dann für mich? Kommt es evtl. auf das gleiche Geld raus?

Danke für Eure Antworten… LG

hi,

ja und nein. das käme schlicht darauf an, was man mit dem makler bereinbarte. üblich wären die kategorischen 2 oder 3 monatsmieten (je nach stadt, land, fluß) zzgl. märchensteuer. so käme man dann auf die 3-komma-quetsch, die man i.a. lesen kann.

man könnte aber durchaus mit dem makler eine individuelle vereinbarung treffen, die dann nix mit den 3-komma-… zu tun haben müßte. das wäre alles verhandlungssache, nicht mehr, nicht weniger.

grundsätzlich ist es so: ist es ein „nromaler“ vermittlungsauftrag, dann würden die 2 oder 3 monatsmieten fällig. ist es was aufwändiges, würde der makler sowieso auf eine individuelle vereinbarung (erfolgshonorar) zu sprechen kommen.

saludos, borito

Guten Tag,

Wenn ich nun einen Makler bitte, mir meine Traum-Wohnung zu
suchen, wie teuer wird das dann für mich? Kommt es evtl. auf
das gleiche Geld raus?

Danke für Eure Antworten… LG

Keine Ahnung, was ein Makler kostet. Das ist sicher Verhandlungssache.

Für kleines Geld ist vielleicht ist ja auch eine Traumwohnung (oder Traumhaus?) bei einer Zwangsversteigerung dabei. Schau mal unter http://www.immobilien-zv.de, ist auch immer was aus Hamburg dabei.

Ist aber halt kein Makler …

Gruß Andreas.

Hallo

wie wär es damit:

Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG)

Wohnungsvermittler im Sinne dieses Gesetzes
ist, wer den Abschluß von Mietverträgen über
Wohnräume vermittelt.

§ 3 Entgeld und Auslagen
(1) Das Entgelt nach § 2 Abs. 1 ist in einem Bruchteil oder Vielfachen der Monatsmiete anzugeben.

(2) Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen
lassen oder annehmen, das zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer übersteigt. Im Falle einer Vereinbarung, durch die der Wohnungssuchende verpflichtet wird, ein vom Vermieter geschuldetes Vermittlungsentgelt zu zahlen, darf das vom Wohnungssuchenden insgesamt zu zahlende Entgelt den in Satz 1 bestimmten Betrag nicht übersteigen. Nebenkosten, über die gesondert abzurechnen ist, bleiben bei der Berechnung der Monatsmiete unberücksichtigt.

Mehr als 2 Kaltmieten sind nicht erlaubt

Wendy

grundsätzlich ist es so: ist es ein „nromaler“
vermittlungsauftrag, dann würden die 2 oder 3 monatsmieten
fällig. ist es was aufwändiges, würde der makler sowieso auf
eine individuelle vereinbarung (erfolgshonorar) zu sprechen
kommen.

Vom wiederholen wirds nicht richtiger - mehr als 2 Kaltmieten sind nicht erlaubt bei Vermietungen

Wendy

ja, danke für die belehrung.
zu dumm nur, daß dein post 2 tage nach meinem erschien. von „wiederholen“ kann da wohl kaum die rede sein…

Hallo

mit wiederholen meinte ich auch die Tatsache, daß immer wieder zur Maklercourtage falsche Meinungen als „Tatsachen“ geschrieben werden.

Wendy