Was kostet ein Mieter?

Hallo,

wir tragen uns mit dem Gedanken, ein Haus zu erwerben. Da es mehr als genug Wohnraum gibt, würden wir auch eine Wohnung vermieten wollen - u.a. auch als zusätzliche Einnahmequelle zum Abzahlen des Kredites.
Welche Kosten muß ich ich bei einer Vermietung einplanen? Oder anders ausgedrückt, welcher Anteil von der Miete „bleibt“ erfahrungsgemäß nach Abzug aller anfallenden Kosten (Steuer, Reparaturen etc.) als Gewinn?

Achso, zum Haus gehört ein Garten und eine Werkstatt. Beides möchten ausschließlich wir allein benutzen. Muß soetwas genau im Mietvertrag festgelegt werden, oder ist autonmatisch nur das im Mietvertrag aufgeführte vermietet?

Fragen über Fragen …

Danke!

Cea

Hallo,

Welche Kosten muß ich ich bei einer Vermietung einplanen? Oder
anders ausgedrückt, welcher Anteil von der Miete „bleibt“
erfahrungsgemäß nach Abzug aller anfallenden Kosten (Steuer,
Reparaturen etc.) als Gewinn?

Einen Teil der Mietnebenkosten trägt der Mieter (eigentlich den Großteil). Selber tragen mußt Du die Instandhaltungsrücklage (je nach Zustand des Hauses ca. 0,5 € / qm mtl.), die Kosten für Verwaltung (Verwalter, wenn Ihr einen habt, Kontoführung, Zinsen usw.), Reparaturen (normalerweise nicht die Renovierungskosten, die hat der Mieter zu tragen) und

(Polemik-Modus on)

die Kosten für Mieter, die einen Offenbarungseid abgeleistet haben, keine Miete mehr zahlen und die Wohnung in einem unbewohnbaren Zustand zurücklassen

(Polemik-Modus off).

Ist mir passiert, kostet mich jetzt nach erster Hochrechnung ca. 4.000 - 5.000 € Renovierungskosten (2-Zimmerwohnung !) wobei ich erst am Donnerstag in die Wohnung komme (Aufbrechen mit einer Schlüsseldienst-Firma) und das volle Ausmaß erst dann erkennen kann.

Muß aber nicht jedem passieren, ich kenne auch Vermieter, die keinerlei Probleme beim Vermieten haben. Tendenz scheint aber leider steigend zu sein (als Verwaltungsbeirat habe ich leider oft genug damit zu tun).

Übrigens: rauskriegen kann man solche Mieter kaum, eine fristlose Kündigung meinerseits wegen Einstellung der Mietzahlungen wurde wieder aufgehoben, nachdem die Mieterin die Miete dann innerhalb der „Wiedergutmachungszeit“ dann doch gezahlt hat. Auf den Rechtsanwaltskosten (ca. 950 €) sitze ich allerdings immer noch.

Wenn ich heute nochmal eine Wohnung angeboten bekommen würde, dann würde ich sie nicht kaufen.

Grüsse

Sven

Achso, zum Haus gehört ein Garten und eine Werkstatt. Beides
möchten ausschließlich wir allein benutzen. Muß soetwas genau
im Mietvertrag festgelegt werden, oder ist autonmatisch nur
das im Mietvertrag aufgeführte vermietet?

Fragen über Fragen …

Danke!

Cea

Ich kann mich Sven nur anschließen: Die paar Mark, die der Mieter über seine ohnehin fälligen Nebenkosten hinaus zahlt, decken kaum den Zinsendienst (bzw. sind längst kein Äquivalent dafür, was man bei Anlage des Geldes erhalten würde).

Und dann der Ärger: Nebenkostenabrechnungen, Heizungsrechnungen sind grundsätzlich falsch und zu bemängeln, das Öl war seinerzeit nie so teuer, der Mieter versteht das zuweilen einfach intellektuell nicht etc. pp. Einfach die Finger davon lassen.

Von Härtenfällen, wie bei Sven geschildert, ganz zu schwiegen. Ich habe auch so einen erlebt: Die Wohnung mußte total renoviert werden, mit Putz von den Wänden schlagen, neuer Dusche, neues Bad, Terrasse neu plätteln etc., 25 000 Mark. Wann soll der das denn je an Miete bezahlt haben?

Dazu zwei Durchgänge am Gericht wegen Kündigung, Kündigungsschutzklage, die ich als Mitgleid der besitzenden Klasse natürlich verloren habe. Der Mieter, Mitglied der trinkenden Klasse, arbeitslos, Sozialhilfeempfänger seit Jahren, bedurfte des besonderen Schutzes der Gesellschaft. Klar doch. Und dabei hatte ich noch Glück: mein RA sagte mir, als er endlich draußen war, jetzt könnte ihn eigentlich das Sozialamt zwangseinweisen, wieder bei mir.

Ich weiß: was jetzt kommt, ist gegen die Etikette hier, trotzdem: Kotz, würg, speuz.

Die Wohnung steht seither leer. Punktum.

Antal

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hatte auch so einen „sozialfall“ gehabt. nichts gegen sozialhilfe-empfänger, das kann jedem mal passieren. aber ich werde keinem mehr einen mietvertrag zur unterschrift geben. klingt hart, aber ich habe auch einen verlust von ca. 10000€ und ich will nicht auch irgendwann sozialhilfe bekommen müssen…

aber, es soll da eine versicherungspolice geben, die für vermieter solche risiken abdeckt. also RA-, Gericht- und sogar die mietausfall-Kosten übernehmen soll.
bisher habe ich sie aber noch nicht gefunden :frowning:
und was sie im monat kostet bleibt auch die frage.

hat jemand nährere infos darüber ?

danke
matthias

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Hallo Antal,

Klar doch. Und dabei hatte ich noch Glück: mein RA sagte mir,
als er endlich draußen war, jetzt könnte ihn eigentlich das
Sozialamt zwangseinweisen, wieder bei mir.

Wäre Dein Glück gewesen. Denn das Sozialamt kommt für die Miete auf, renoviert Dir am Ende die Wohnung und zahlt auch noch den Auszug (eine kleine Räumungsklage kann schon recht teuer werden).

Leider wird z.Zt. nicht mehr zwangseingewiesen (das Sozialamt weiss warum).

Die Wohnung steht seither leer. Punktum.

Vollstes Verständnis. Wie lange kann man das eigentlich machen, ohne dass es als „Liebhaberei“ abgetan wird ?

Grüsse

Sven

Hallo Antal,

Klar doch. Und dabei hatte ich noch Glück: mein RA sagte mir,
als er endlich draußen war, jetzt könnte ihn eigentlich das
Sozialamt zwangseinweisen, wieder bei mir.

Wäre Dein Glück gewesen. Denn das Sozialamt kommt für die
Miete auf, renoviert Dir am Ende die Wohnung und zahlt auch
noch den Auszug (eine kleine Räumungsklage kann schon recht
teuer werden).

Na ja, Sven, manches ist eine Frage der Haltung, gleichgültig was man dafür gezahlt kriegen würde. Das war - muß man wissen - ein Fäkal Fetischist, die Wände mit Sch… vollgeschmiert (daher der ganze Verputz runter), einmal pro zwei Wochen war die Hebeanlage vesrtopft, weil wieder einer seiner „Gäste“ eine Unterhose ins Klo geworfen hat…

Und so weiter und so fort. Außerdem finde ich es nicht toll, wenn sich ein Mann von vielleicht 35 oder 40 Jahren nicht selbst durchbringen kann, sondern einafch dem Sozialamt und damit uns auf der Tasche liegt. Widerlich.

Aber auch dafür mußte man vor Gericht Verständnis haben. Die Richter jedenfalls hatte es.

Leider wird z.Zt. nicht mehr zwangseingewiesen (das Sozialamt
weiss warum).

Die Wohnung steht seither leer. Punktum.

Vollstes Verständnis. Wie lange kann man das eigentlich
machen, ohne dass es als „Liebhaberei“ abgetan wird ?

So lange Du willst. Du schaletst einfach alle halbe Jahre eine Kleinanzeige für 20 mark im Dorfblatt, suchts jemanden, und findest keinen. Keiner paßt zu Dir. Anzeige und rechnung dazu aufheben, fertig. Spart vieeeel Ärger. Und das für soo wenig Geld.

Gruß Antal

Grüsse

Sven

So schlechte Erfahrungen?
Vielen Dank für Eure Antworten - da bekommt man ja das Gruseln.

Wir wollten befristete Mietverträge für Studenten oder Profs machen (die Uni ist gleich in der Nähe). So lange ist unsere eigenes Studentenleben noch nicht her und deshalb dachten wir, wir können Spreu von Weizen trennen …

grübel…

Liebe Grüße

Cea

Hallo Matthias,

aber, es soll da eine versicherungspolice geben, die für
vermieter solche risiken abdeckt. also RA-, Gericht-

diese Kosten werden in einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Die Versicherung richtet sich nach den Mieteinnahmen und ist nicht gerade billig.

und sogar

die mietausfall-Kosten

Erkundige Dich hier mal bei einem gewerblichen Wohnungsvermieter der Mieträume vermietet. Die Beiträge sollen sehr hoch sein. Du kannst auch mal beim Gerlin-Konzern anfragen. Dort gibt es teilweise Versicherungen, die anderer Versicherer nicht anbieten.

übernehmen soll.

bisher habe ich sie aber noch nicht gefunden :frowning:
und was sie im monat kostet bleibt auch die frage.

Gruss Günter

Hallo Cea,

über die Risiken des Vermietens hast Du ja jetzt bereits einiges gehört bzw. gelesen. Leider kommen solche Dinge, wie unten geschildert tatsächlich vor.

Falls Du Dich aber doch dazu entschließt, ein Tipp:
Rede unbedingt (vor dem Kauf!) mit einem guten Steuerberater über die optimale Gestaltung des Kaufvertrags.

Möglicherweise ist es denkbar, das Haus in zwei Wohnungen aufzuteilen. Du kaufst dann die beiden Wohnungen statt dem einen Haus. Klingt zunächst seltsam, weil schließlich hast Du ja doch wieder das ganze Objekt gekauft.

Der Trick: Du steckst Dein gesamtes Eigenkapital in die selbstgenutze Wohnung, die vermietete wird zu 100% finanziert (2 Kreditverträge!). Die Zinsen für die Finanzierung des vermieteten Teils kannst Du nämlich von der Steuer absetzen.

Schwierig? Am (vereinfachten) Beispiel wirds deutlich:
Annahme: Das Haus koste 300.000 EUR, Eigenkapital sei 100.000 EUR, Zinssatz 6%.

Du kaufst das Haus und vermietest die Hälfte:
Kredit: 200.000 EUR ==> 12.000 EUR Zinsen (im ersten Jahr), die Hälfte entfällt auf die vermietete Wohnung ==> 6.000 EUR weniger zu versteuerndes Einkommen.

Du kaufst das gleiche Haus als 2 Wohnungen à 150.000 EUR.

  1. Kredit: 50.000 EUR + 100.000 EUR = selbstgenutzte Wohnung.
  2. Kredit: 150.000 EUR = vermietete Wohnung
    Zinsen für die vermietete Wohnung = 6% x 150.000 EUR = 9000 EUR weniger zu versteuerndes Einkommen.
    Natürlich vereinbarst Du mit Deiner Bank, dass Du zuerst nur den 1. Kredit tilgst, erst wenn der abgetragen ist, wird der zweite Kredit bedient, dadurch bleiben die 9.000 EUR „Zinsverlust“ über Jahre erhalten.

Logisch, dass die Finanzämter solche Konstrukte nicht gerne sehen. Deshalb unbedingt guten Steuerberater hinzuziehen, um die Sache wasserdicht zu bekommen. Es sind eine ganze Reihe von Bedinungen zu erfüllen, das muss exakt gecheckt werden.

Gruß
Werner

mal was positives…
Hallo Cea,

hier ist es ja grauslig zu lesen, was dir alle antworten *g

also, wir haben vor 6 Jahren ein kleines Dreifamilienhaus gekauft. Wir tilgen mit den Mieten und unserer Eigenleistung. Und wir haben bisher nur einmal schlechte Erfahrung mit Mietern gemacht und sind - glaube ich - relativ glimpflich davon gekommen; wir wollten die Wohnung eh sanieren, ( neue Heizungen und Bad ), deshalb war es nicht so schlimm.

Wir nutzen die Mieten und 900€ Eigenkapital jeden Monat zum Tilgen und für die Zinsen. Bei uns ist das so, dass wir 60% des Hauses vermieten. Deshalb können wir

  • 60 % der Schuldzinsen
  • alle Aufwendungen für die Mietwohnungen zu 100%
  • alle Aufwendungen allgemein für Haus,Garten und Grundstück
    60 % steuerlich geltend machen

Wir halten das für sehr günstig!!

Also, mach dir nicht allzuviel Gedanken, vermiete ruhig einen Teil des geplanten Eigentums. Du musst im Mietvertrag nur genau aufführen, was du mitvermietest. Also z.B. Gartennutzung ja /nein
Garage ja/ nein etc. korrekte Mietverträge erhaltet Ihr bei Haus-und Grundeigentümervereinen für kleines Geld.

Und ich denke mir, dass du in der Nähe der Uni gute Vermietungschancen hast.

Wenn Ihr noch in der Nähe einen Haus-und Grundeigentümerverein habt, trete vor dem Kauf ein!!! Jahresbeitrag ca. 50 €, kostenlose Rechtsberatung für Kauf, Vermietung etc. Dieser Tip hat uns oftmals geholfen und sehr viel Geld und Ärger gespart!!#

Fröhliches Hauskaufen und Wohngeniessen

whitewaters

P.S. bei weiteren Fragen, mail mich ruhig an!!