Was kostet ein Rechtsanwalt?

Ich bin Schüler, und verfüge nicht über das grosse Geld! Nun habe ich mir einigen Ärger eingebrockt! Vor Gericht will ich aber keinen Pflichtverteidiger, sondern meinen eigenen Antwalt. Meine Frage nun: zwischen welchen Beträgen bewegt sich das Honorar eines Anwalts? Wird sozial schwächeren da irgendwie entgegengekommen oder sonst irgendwie geholfen? Vielen Dank im vorraus.

Mfg

MaVeRiCk

Wenn es um ein Verbrechen (Straftaten, auf die min. 1 Jahr Haft steht), schwierige Verfahren geht oder die Hauptverhandlung vor dem Landgericht eröffnet wird, wird Dir ein Pflichtverteidiger auf Gerichtskosten gestellt. Die meisten Anwälte arbeiten im übrigen in Strafsachen auf Honorarbasis, da die Gebührensätze der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung recht niedrig sind. Diese werden von der Gerichtskasse nach der Pflichtverteidigerbeiordnung aber nicht ersetzt. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, sich von einem Anwalt nach dem Beratungshilfegesetz beraten zu lassen, dies aber schließt in Strafsachen keine Vertretung ein. Sonst gibt es natürlich noch bei Freispruch den Anspruch auf Kostenerstattung.

Nachtrag
Sofern Du natürlich noch minderjährig oder zumindest unter 21 bist, findet (bei ersterem zwingend, bei letzterem in der Regel) ein Verfahren vor den Jugendstrafgerichten statt. Dort wird Dir in den gleichen Fällen wie bei Erwachsenen ein Verteidiger beigeordnet, außerdem KANN der Vorsitzende Dir auch sonst, d.h. wenn die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung nicht vorliegen, einen „Beistand“ bestellen. Bis dahin wirst Du wohl keinen brauchen, da Du am besten schweigst.

Ach ja: Du darfst natürlich einen Anwalt als Pflichtverteidiger benennen. Dieser muß dann schon wichtige Gründe haben, die Pflichtverteidigung abzulehnen.

An sonsten hier noch die Kosten der Anwälte nach BRAGO:

Vor dem Strafrichter, Schöffengericht und Jugendrichter / Jugendschöffengericht: 100 - 1300 DM, bei weiteren Verhandlungstagen pro Tag 100 - 650 DM

Hallo Maverick,

sofern es sich um Strafrecht handelt, kommt es darauf an, was Dir vorgeworfen wird und wieviele Verhandlungen stattfinden. Wenn Du genaueres wissen willst, dann mußt Du „die Hosen runter lassen“.

Ein Pflichtvertteidiger ist zwar billiger und wird zuerst (!) von der Staatskasse bezahlt. Bei Verurteilung holt sich aber die Staatskasse dieses Geld als „Auslagen“ von Dir zurück.

viele grüße
ralph