Hallo!
Die Zinsbindung eines Immobilienkredits läuft zum Jahresende aus, so dass es möglich wäre den Kredit durch ein anderes Institut abzulösen. Da dazu ein weiterer Grundschuldeintrag notwendig wäre (zugunsten des neuen Instituts) frage ich mich, wieviel denn so ein zusätzlicher Eintrag einer zweit- oder drittrangiger Grundschuld kostet?
Vielen Dank schon mal!
~sam2810
Frage: Welcher Wert?
Hallo!
Zur Kostenberechnung brauchen wir einen Wert (d. h., welcher Betrag soll im Grundbuch eingetragen werden?) Nach diesem Wert berechnen sich die Kosten.
Und: möchtest Du Notar- oder Gerichtskosten - oder beides? 
LG
Schnägge
Hai!
Es geht um ein Darlehen von 50.000 Euro. Da sich die Eigentumsverhältnisse der Immobilie nicht ändern bin ich davon ausgegangen, dass es sich nur um Gerichtskosten handelt - sehe ich das richtig?
~sam2810
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Huhu,
Es geht um ein Darlehen von 50.000 Euro.
Da sich die Eigentumsverhältnisse der Immobilie nicht ändern bin ich
davonausgegangen, dass es sich nur um Gerichtskosten handelt - sehe
ich das richtig?
Ich fürchte nicht, sofern die Bank eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung und die Eintragung im Grundbuch wünscht (was sehr wahrscheinlich ist), dann muß die Beurkundung der Grundschuld durch einen Notar erfolgen, was eine 10/10 Gebühr in Höhe von 132 € netto (inkl. MwST und Schreibgebühren ca. 167 € brutto) auslöst. Die Gerichtskosten sind auch noch mal 132 € netto (§ 62 KostO).
Das hat mit den Eigentumsverhältnissen nichts zu tun; Eintragungen im Grundbuch müssen i. d. R. beglaubigt sein, Grundschulden in diesem Fall beurkundet - der Notar dürfte unumgänglich sein.
Freundliche Grüße,
Schnägge
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Vielen Dank! Und Sternchen… (owt)
+++
Hallo!
Die Zinsbindung eines Immobilienkredits läuft zum Jahresende
aus, so dass es möglich wäre den Kredit durch ein anderes
Institut abzulösen. Da dazu ein weiterer Grundschuldeintrag
notwendig wäre (zugunsten des neuen Instituts) frage ich mich,
wieviel denn so ein zusätzlicher Eintrag einer zweit- oder
drittrangiger Grundschuld kostet?
Also, dazu hätte ich aber noch weitere Fragen, nämlich:
-
Haben Sie bei der „ersten“ Bank denn noch weitere Schulden, die einen Grundschuldeintrag weiterhin rechtfertigen für diese Bank?
Wenn nicht, dann gibt es nämlich „Abtretungsvereinbarungen“ unter den Banken, die Ihnen keinen Cent kosten, aber ihr Einverständnis vorraussetzen!
-
Sollten Sie noch weitere Schulden bei der „ersten“ Bank haben, sind Sie sich denn wirklich sicher, dass die andere (nächste) Bank sich mit einem zweit- oder gar drittrangigem Eintrag zufrieden gibt?
Liebe Grüße von Senta
Vielen Dank schon mal!
~sam2810
- Haben Sie bei der „ersten“ Bank denn noch weitere Schulden,
die einen Grundschuldeintrag weiterhin rechtfertigen für diese
Bank?
Wenn nicht, dann gibt es nämlich „Abtretungsvereinbarungen“
unter den Banken, die Ihnen keinen Cent kosten, aber ihr
Einverständnis vorraussetzen!
Ja, ich hatte die Gesamtkreditsumme aufgeteilt in drei Kredite mit 3, 10 und 15 Jahre Zinsbindung. Der 3-jährige läuft jetzt aus.
- Sollten Sie noch weitere Schulden bei der „ersten“ Bank
haben, sind Sie sich denn wirklich sicher, dass die andere
(nächste) Bank sich mit einem zweit- oder gar drittrangigem
Eintrag zufrieden gibt?
Das werden wir sehen müssen - wichtig war mir jetzt, eine Größenordnung für einen weiteren Grundschuldeintrag abschätzen zu können, das hilft ein wenig bei der Taktik…
~sam2810