ich habe nur drei Fragen: Ich bin privat versichert. Heute hat mir mein Arzt des Vertrauens mitgeteilt, dass ich zu einer Vorsorgeuntersuchung zum Hautarzt gehen möge. Der gesamte Körper ist zu untersuchen (Muttermale). Mit welchen Kosten ist ca. zu rechnen?
Zu dem habe ich von einer Videodermatologie gehört. Ist dies eine besondere Form der Untersuchung und was kostet diese?
Wo kann ich eine geeignete GOÄ finden, die auch die Kosten in Euro ausweist?
ich habe nur drei Fragen: Ich bin privat versichert. Heute hat
mir mein Arzt des Vertrauens mitgeteilt, dass ich zu einer
Vorsorgeuntersuchung zum Hautarzt gehen möge. Der gesamte
Körper ist zu untersuchen (Muttermale). Mit welchen Kosten ist
ca. zu rechnen?
Das kann am besten der untersuchende Hautarzt sagen. Er möchte es schließlich mit der PKV abrechnen.
Zu dem habe ich von einer Videodermatologie gehört. Ist dies
eine besondere Form der Untersuchung und was kostet diese?
wie oben
Wo kann ich eine geeignete GOÄ finden, die auch die Kosten in
Euro ausweist?
Ich glaube, bei meiner Fragestellung habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Ich weiss, dass in der GOÄ Leistungen beschrieben sind, die mit einem Gebührensatz belegt sind. Ich möchte einfach nur wissen, welche Leistungsnummer mit welchem Gebührensatz für eine Ganzkörperhautuntersuchung festgesetzt ist. Ob privat oder gesetzlich versichert ist dem Grunde nach völlig unerheblich, da auch die privaten nur nach der GOÄ abrechnen.
Das kann am besten der untersuchende Hautarzt sagen. Er möchte
es schließlich mit der PKV abrechnen.
Das ist genau das Problem. Bisher war kein Arzt in der Lage, hier eine konkrete Auskunft zu erteilen. Zumindest ein Heil- und Kostenplan muss doch erstellbar sein, so dann auch eine mündliche Aussage über die ca. Kosten, oder?
Das kann am besten der untersuchende Hautarzt sagen. Er möchte
es schließlich mit der PKV abrechnen.
Das wäre mir neu, dass der Arzt mit der PKV abrechnet. In der Regel bekommt der Patient die Rechnung und rechnet diese dann mit seiner Versicherung ab. Hier könnte es evtl. darum gehen, dass der Arzt Leistungen abrechnet (Videodermatologie) welche von der Krankenkasse als nicht medizinisch notwendig angesehen und daher nicht bezahlt werden. Daher ist es m.E. dringend erforderlich sich VOR der Behandlung die Einwilligung der Versicherung abzuholen. Wie hoch die Kosten sind, spielt doch dann letztlich keine Rolle mehr?! Oder seh ich das falsch