mal angenommen, irgendwer möchte sein auf Gewerbeschein geführtes Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln, was für Kosten würden dort auf denjenigen so ca. zukommen?
Ach ja und wie wäre denn der Ablauf einer solchen Aktion?
mal angenommen, irgendwer möchte sein auf Gewerbeschein
geführtes Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln, was für
Kosten würden dort auf denjenigen so ca. zukommen?
Wenn irgendwer Pech hat?..dann jede Menge!!
Auf jeden Fall schon mal 25.000 €uro Einlage (gerne auch in bar gesehen!!)
Ein Notar setzt den Gesellschafter Vertrag auch nicht gerade für Kleinigkeiten auf, und schließlich und endlich kassiert dann noch mal das Handelsregister fett bei dir ab, nur damit deine Firma irgendwo eingetragen wird (geiler Stundenlohn).
Ich wäre ja noch nicht fertig!
Aber wohlgemerkt, das hängt von jedem selber ab.
Ach ja und wie wäre denn der Ablauf einer solchen Aktion?
Du benötigst für die Beurkundung einen Notar.
(Jaja, der macht auch die anderen Sachen)
Ja selbst wenn ich die Kohle von meiner Oma kriege!
Irgendwer muß Sie aufbringen oder haben, oder?
Hier war aber von Kosten die Rede!
Es ist ein Unterschied, ob 250 € für das Amtsgericht und 500 € für den Notar das Haus verlassen (Gründungskosten, nach denen gefragt wurde), also ausgegeben, das Haus verlassen, weg, futsch sind oder ob Geld auf dem Konto liegt, über das verfügt werden kann, von dem sich z. B. das Gehalt des Geschäftsführers und/oder Wareneinkauf bezahlen läßt.
Wenn nicht, bin ich morgen eine GmbH.
Na, das hoffe ich doch nicht, denn damit handelst Du Dir u. U. ein paar für Dich entbehrliche Dinge ein, wie z. B. Bilanzpflicht. Außerdem kannst Du nicht mal eben Privatentnahmen nach Geschäftslage tätigen. Du hast Festgehalt, das auch dann gezahlt werden muß, wenn die GmbH eigentlich gar kein Geld mehr hat… . Andererseits gibt es Dinge, z. B. eine Beteiligung, deren Haftung auf die Einlage beschränkt sein soll, die sich in einer Einzelunternehmung nicht darstellen lassen. Aber am Stammkapital wird die Entscheidung über die geeignete Rechtsform hoffentlich nicht hängen. Mancher glaubt nämlich irrtümlich, eine GmbH mit 25 T€ Stammkapital würde mit nur diesen 25 T€ haften. Ein Unternehmen haftet mit seinem gesamten Vermögen, wie groß oder klein das auch sein mag.
Gruß
Wolfgang
Du brauchst einen notariell beglaubigten Gesellschaftervertrag (~500 EUR für Notar) und die Veröffentlichung im Handelsregister mit einer Eröffnungsbilanz (~250 EUR an das Amtsgericht). In dieser musst Du 25TEUR Einlagen (sei es Kapitalvermögen oder Sachvermögen) zur Gründung nachweisen (12.5TEUR sofort, für den Rest haften die Gesellschafter bis zur Einzahlung mit ihrem Privatvermögen).
Regelmäßig hast Du je nach Umsatz Deiner GmbH mit mehr oder weniger Aufwand 1x im Jahr dem Amtsgericht Deine Bilanz vorzulegen, die dann veröffentlicht wird.
Was Du bedenken solltest: Hast Du eine GmbH, werden alle deutlich mehr nach Deinem Unternehmen schauen als bei einem Einzelunternehmen. Du unterliegst deutlich strengeren Vorschriften, was Bilanzierung, Entnahmen etc. angeht (GmbH-Gesetz!). Und im Falle einer Unternehmenskrise unterliegst Du damit sehr viel rigideren Insolvenzrichtlinien als vorher.
D.h. im schlimmsten Falle: Du stehst ratz-fatz mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt.
Aus diesem Grund: Such Dir einen kompetenten Berater, ob es sich wirklich lohnt, Dir für Deine Ziele diesen zusätzlichen Ärger aufzuhalsen. Die Haftung ist keine gute ausschließliche Begründung, denn wenn Du einen kleinen Fehler beim Führen des Unternehmens machst, drohen Deine Gläubiger trotzdem in Dein Privatvermögen zu vollstrecken!
ich weiss zwar nicht, in welchem Bereich du deine Firma hast. aber
folgendes zur kenntnisnahme:
wenn du als einzelunternehmen waren einkaufst bist du kreditwürdiger
als wenn du als gmbh einkaufst, da viele lieferanten angst haben,
einer gmbh kredit bei lieferungen einzuräumen.
also könnte es sein, dass du bei lieferanten, bei denen du bisher
warenkredit eingeräumt bekommen hast, auf einmal sofort zahlen musst
bzw. sogar vorkasse leisten musst.
Begründung, denn wenn Du einen kleinen Fehler beim Führen des
Unternehmens machst, drohen Deine Gläubiger trotzdem in Dein
Privatvermögen zu vollstrecken!
Grüße
Jürgen
hallo, guter beitrag - nur der letzte absatz würde mich mal genauer interessieren - mit beispiel bitte…
wenn Du einen kleinen Fehler :beim Führen des
Unternehmens machst, drohen eine Gläubiger trotzdem in ein Privatvermögen zu :vollstrecken!
hallo, guter beitrag - nur :der letzte absatz würde mich :mal genauer interessieren - :mit beispiel bitte…
Der größte Gläubiger ist oft eine Bank. Die aber gibt i. d. R. keinen Cent Kredit ohne selbstschuldnerische Bürgschaft von GF und/oder Gesellschafter(n).
Oft genug werden bei klammer Kasse Gehälter bezahlt, aber Sozialabgaben nicht. Damit ist ohne weiteres ein Straftatbestand erfüllt, für den sich regelmäßig ein Staatsanwalt interessiert. Der GF haftet persönlich.
Wer schon bei der Bestellung von Ware weiß, daß er nicht bezahlen kann, haftet für den Schaden persönlich, wenn der Lieferant ein bißchen Ehrgeiz entwickelt. Das läuft dann unter Insolvenzbetrug und interessiert den Staatsanwalt.
Fazit: Der GF einer GmbH haftet in vielen Fällen, die in wirtschaftlicher Notlage aufzutreten pflegen, persönlich.
Die Haftungsbeschränkung betrifft den/die Gesellschafter einer GmbH, die ihre Gesellschaftsanteile voll bezahlt und keine Bürgschaften unterschrieben haben. Diese Leute können ihren Gesellschaftsanteil verlieren und mehr nicht. Die GmbH selbst haftet aber voll mit allem, was an Vermögen vorhanden ist und darüber hinaus haftet der GF in den erwähnten Fällen mit seinem gesamten Vermögen.
Der alltägliche Fall sieht so aus: Privathaus per Bankdarlehen finanziert. GF und Ehefrau stehen dafür gerade. Kredit für die Firma. Gf haftet persönlich, Ehefrau hat ebenfalls unterschrieben. Sobald in der Konstruktion etwas wackelt, merken GF samt Ehefrau, daß die erhoffte Haftungsbeschränkung nicht existiert. Die Haftungsbeschränkung greift für den Gesellschafter, der nicht gleichzeitig GF ist.