Guten Tag,
gegen eine falsche Alterseinstufung bei der Kindergartengebühr kann man keinen Widerspruch einlegen, sondern nur klagen.
Es geht hier um 142,00 € - Wie werden die Gebühren berechnet, wenn die Klage abgewiesen wird (oder wie man das nennt, wenn man verliert ;o) …)
Danke für Eure Antworten!
LG iris