Entweder kostet’s an Gerichtskosten 75 Euro oder gar nichts, je nachdem ob ein Ausnahmetatbestand vorliegt oder nicht - zum Nachschauen habe ich jetzt keine Zeit.
Klageerhebung durch einen Anwalt kostet übrigens EUR 46,41. plus eventuell EUR 33,80, falls es zu einem Termin kommen sollte.
Auf Seiten der Behörden entstehen in der Regel keine erstattungsfähigen Kosten.
bei streitwert um die 500 euro hatte ich glaube ich so um die 150 euro gerichtskostenvorschuss zu bezahlen.
die klage einzureichen kostet erstmal nix und einen anwalt brauchst du bei diesem streitwert auch nicht…aber wenn die die klage annehmen, musst du eben in vorleistung treten.