Liebe/-r Experte/-in,mit welchem Betrag müsste ich vor einem Verwaltungsgericht rechnen, wenn ich mit einen Verwaltungsakt zur Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung zu meinem Haus aufgfordert werde, damit das Gericht im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens die Rechtmäßigkeit der Gemeindesatzung geprüft wird.
http://www.buergerzeitung-nrw.de/umstrittene-dichthe…
Zur Begründung weist der Rechtsexperte darauf hin, dass der Bundesgesetzgeber mit Wirkung ab 1.März 2010 durch die Neu-Regelungen in den §§ 60 und 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu den Abwasseranlagen und zur Überwachung derselben, entschieden habe, dass öffentliche und private Abwasseranlagen einheitlichen Regelungen unterliegen.
Unter Verstoß gegen diese Grundentscheidung des Bundesgesetzgebers enthalte das Landeswassergesetz-NRW jedoch in den §§ 61 und 61a LWG unterschiedliche Regelungen für öffentliche und private Abwasseranlagen, was eine unzulässige Abweichung von Bundesrecht darstelle, welches von dieser Unterscheidung ja gerade Abstand genommen habe.
UNBEACHTET von unserer Gemeinde Erlassen sei Erlassen… ???