Hallo Michelle!
Vor zwei Jahren habe ich (Luxemburgerin) meinen deutschen Mann
geheiratet.
Herzlichen Glückwunsch!
Der Tradition nach habe ich seinen Namen
angenommen. Nun ist es in Luxemburg so, dass es nicht möglich
ist seinen Namen zu ändern, auch wenn man heiratet. Man behält
als Frau offiziell den Mädchennamen. Trotzdem wird man mit dem
Namen des Mannes angeredet aber in Wirklichkeit behält man
seinen Namen.
Nach luxemburgischem Recht ist das so, eine Namensbestimmung nach deutschem Recht ist das aber nicht.
Das Standesamt in Deutschland hat uns damals darüber
aufgeklärt und uns geraten lieber den Doppelnamen anzunehmen.
Wir fanden das aber nicht nötig da wir in Deutschland wohnen
und dachten es gibt keine Schwierigkeiten. Nun steht aber mein
Mädchenname auf meinem Personalausweis und der kann auch nicht
geändert werden. Es gibt dann doch hier und da mal
Schwierigkeiten, z. B. auf der Bank. Wir sind verheiratet,
haben aber zwei verschiedene Namen laut perso. Laut
Heiratsurkunde haben wir aber beide den Namen meines Mannes.
Wenn Du in Deutschland lebst, kannst Du mit Deinem Mann zu Deinem Wohnsitzstandesbeamten gehen und nach einer Rechtswahl zu deutschem Recht einen Ehenamen bestimmen (Geburtsname oder Familienname eines der beiden Ehegatten). Wenn Du dann unbedingt einen Doppelnamen führen willst, kannst Du Deinen Geburtsnamen (oder Familiennamen, z.B. Namen aus Vorehe) dem Ehenamen mit Bindestrich voranstellen oder anfügen. Diesen Doppelnamen würdest dann aber nur Du führen, er geht auch nicht auf Kinder über.
Ob diese Namensführung auch in Luxemburg anerkannt wird (also auch in Deinen Pass eingetragen wird, wenn Du noch die Staatsangehörigkeit hast) kann ich nicht sagen.
Fakt ist, wir denken darüber nach ob es nicht doch besser
wäre, den Doppelnamen anzunehmen.
Wie gesagt, Doppelname für beide geht nach deutschem Namensrecht (noch) nicht.
Meine Frage: Weiß jemand was das ungefähr kostet?
Genau 17,- EUR (gilt übrigens auch für Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung). Es sei denn, Ihr lasst für Eure Eheschließung in Luxemburg hier in Deutschland ein Familienbuch auf Antrag anlegen. Das kostet dann noch mal 33,- EUR (+ 8,- EUR für die Urkunde), hat aber den Vorteil, dass Eure Ehenamensbestimmung nicht zum Standesamt I in Berlin geschickt werden müsste, weil Eure Eheschließung im Ausland war. Das kann dann eine Weile daueren, bis die Bestimmung wirksam wird.
Viele Grüße
HeinzEric