Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Hallo,

was kostet einer Scheidungsfolgenvereinbarung im
Gegensatz zu einer Scheidung?

Hintergrund:

Bislang gehen meine Rentenansprüche zur Hälfte an meine
(Noch-) Ehefrau. Das will ich jetzt ändern. Das einfachste wäre, mich scheiden
zu lassen. Das will ich aber aus emotionalen Gründen nicht. Eine sogenannte „Scheidungsfolgenvereinbarung“
wäre ein guter Kompromiss. Da das ein Notar beglaubigen muss, kostet das natürlich
Geld. Und da stellt sich mir die Frage:

Wenn man sich später doch mal scheiden lässt: zahlt man
da sozusagen unnötigerweise nochmal? Falls so eine Scheidungsfolgenvereinbarung
„nur“ 100€ oder 200€ kosten würde, wär´s mir das wert. Aber mehr bräuchte nicht
sein.

Vielen Dank schon mal für qualifizierte Antworten.

[Frage verschoben vom www Team]

Hallo,

zunächst mal: eine Scheidungsfolgenvereinbarung ohne Scheidung ist ziemlich witzlos, weil die ja gerade die Folgen einer Scheidung regelt, sozusagen. Dort regelt man Dinge, die man untereinander regelt und nicht vom Gericht entschieden werden sollen. Das verkürzt und verbilligt das Verfahren. Die Kosten bzw. Gebühren hängen davon ab, was geregelt werden soll. Je höher der Wert ist, desto teurer wird es. Außerdem hängen die Kosten natürlich davon ab, ob jeder seinen eigenen Anwalt beschäftigt oder man sich auf einen einigen kann, wie viel Zeit der Anwalt in die Beratung, in Schriftverkehr usw. investieren muß. Mit 100 oder 200 Euro ist es da ganz sicher nicht getan. Bei Immobilien und dem üblichen Hausrat reden wir da von mittleren vierstelligen Beträgen.

Sofern Du eine Trennungsfolgenvereinbarung meintest: damit kann man zwar auch einiges regeln, aber m.W. nicht die Versorgungsansprüche was die gesetzliche Rente angeht. Da mag mich aber jemand korrigieren.

Gruß
C.

Nennt sich Ehevertrag.
Aber der Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist auch an Bedingungen geknüpft, ansonsten läuft das schnell auf sittenwidrig hinaus.
Auf eine Beratung bei Anwalt/Notar sollte man da keinesfalls verzichten.

Deine (Noch-)Ehefrau muß übrigens nicht unterschreiben nur weil du das ändern willst.

Krümel

Vielen Dank für die Antworten. Dass eine „Scheidungsfolgenvereinbarung“ ohne Scheidung witzlos sein soll: das kann ich nicht bestätigen.
Man kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung (ist quasi ein Ehevertrag) jederzeit machen. Das muss man notariell beglaubigen lassen, und dann zählt das. Scheiden lassen muss man sich nicht zwangsläufig. Allerdings gibt es noch weitere Dinge zu beachten. Z.B.: solange man verheiratet ist, muss man im Krankheitsfall füreinander einstehen usw. Aber das war auch nicht meine ursprüngliche Frage, sonderrn nur wegen der Kosten einer SFV.