Hallo zusammen,
es gibt doch einen Freibetrag i. H. v. 110 € pro Person für eine Firma bei einer Weihnachtsfeier, oder!?
Was genau bedeutet das für die Firma?
Was kostet also die Weihnachtsfeier für die Firma, wenn 1000 Leute teilnehmen und
a) der Freibetrag nicht überschritten,
b) der Freibetrag überschritten
wird?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU
Hallo,
es gibt doch einen Freibetrag i. H. v. 110 € pro Person für eine Firma bei einer Weihnachtsfeier, oder!?
Naja, es muss keine Weihnachstfeier sein. Aber so ungefähr ist das richtig.
Was genau bedeutet das für die Firma?
Ziemlich unkonkret die Frage.
Was kostet also die Weihnachtsfeier für die Firma, wenn 1000 Leute teilnehmen und
a) der Freibetrag nicht überschritten,
maximal 110.000€
b) der Freibetrag überschritten wird?
Na auf jeden Fall mehr. Die Firma feiert, also bezahlt sie.
Da wir aber im Steuerbrett sind, vermute ich mal, dass es um die steuerliche Behandlung dieser Kosten geht.
Bei Überschreitung ist der gesamte Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig, womit für den AG also noch der AG-Anteil an den SV-Abgaben hinzukäme. Oder es wird pauschal versteuert, was dann 25% wären, die der AG aus seiner Kasse ans Finanzamt abführt. Dafür ist es dann sv-abgabenfrei.
Die USt, die auf diese Aktion anfällt, stellt für die meisten AG kein Kostenfaktor dar.
Grüße
Hallo,
Bei Überschreitung ist der gesamte Betrag steuer- und
sozialabgabenpflichtig, womit für den AG also noch der
AG-Anteil an den SV-Abgaben hinzukäme.
so nicht ganz richtig. Wird der Betrag überschritten, und der AG macht nichts weiter, bzw. lässt es steuerfrei, dann bleibt es auch sv-frei. Siehe § 1 Satz 2 SvEV:
Die in Satz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz erheben kann und er die Lohnsteuer nicht nach den Vorschriften des § 39b oder § 39c des Einkommensteuergesetzes erhebt.
Die Möglichkeit der Pauschalbesteuer ist hier ausreichend, um SV-Freiheit auszulösen.
Versteuert er dagegen individuell, tritt im selben Atemzug auch SV-Pflicht ein.
Oder es wird pauschal
versteuert, was dann 25% wären, die der AG aus seiner Kasse
ans Finanzamt abführt. Dafür ist es dann sv-abgabenfrei.
Die USt, die auf diese Aktion anfällt, stellt für die meisten
AG kein Kostenfaktor dar.
Vollste Zustimmung.
Im Ergebnis kommt man dann nur zur SV-Pflicht, wenn eine individuelle Besteuerung durchgeführt wird. Und selbstverfreilich überhaupt eine Betriebsveranstaltung vorliegt.
LG
S_E