Was kostet jährliche Kontrolluntersuchung beim ZA?

Hallo,

wisst Ihr vielleicht, mit welchen Kosten jemand rechnen muss, wenn er die jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung mangels Krankenversicherung aus eigener Tasche zahlen muss? Ich habe schon Google bemüht, aber nicht gefunden, was ich suche.

Vielen Dank im Voraus
Jeanine

Morgen gehen wir mal davon aus das du alle Zähne noch im Munde hast.

001- Eingehende Untersuchung, 2,3 Faktor = 12,92 Euronen
Ä1- Beratung, 2,3 Faktor = 10,72 Euronen
Zst- Entfernung harter und weicher Beläge, 2,3 Faktor x 32 Zähne
= 44,80 Euronen
evtl noch Vipr- Vitalitätsprüfung eines oder mehrere Zähne, 2,3 Faktor = 6,46 Euronen.

Kosten gesamt: 74,90 Euro

Nicht enthalten wird aber bei den meisten Zahnärzten auch mit gemacht:
entweder Opg ( große Röntgenaufnahme beider Kiefer) = Ä5004, Faktor 1,8
= 41,96 Euronen
oder aber je Kleinbild Ä5000, Faktor 1,8= 5,24 Euronen

Ich will gar nicht von den Kosten sprechen wenn etwas gemacht werden muss.
Von der Versicherungspflicht hier in Deutschland will ich auch nicht anfangen, das ist dir sicher bewusst das es diese hier gibt, die Folgen die daraus entstehen sind dir auch bewusst. Davon gehe ich mal aus…

Hallo Jeanine,

… jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung mangels
Krankenversicherung aus eigener Tasche zahlen muss?

Das geht in Deutschland nicht. Es besteht Versicherungs pflicht. Unabhängig davon kommt es natürlich darauf an, was bei der Kontrolluntersuchung gemacht wird.

Bevor du dir aber Gedanken über Untersuchungskosten machst, ist es meiner Meinung nach dringender/wichtiger, der Versicherungspflicht nachzukommen. Die Kosten dafür werden auch rückwirkend berechnet und das dürfte um einiges mehr sein als eine zahnärztliche Kontrolle.

LG Kathi

Hallo Lucia,

vielen Dank für Deine Antwort, das hilft mir weiter.

Von der Versicherungspflicht hier in Deutschland will ich auch
nicht anfangen, das ist dir sicher bewusst das es diese hier
gibt, die Folgen die daraus entstehen sind dir auch bewusst.
Davon gehe ich mal aus…

Dass es in Deutschland eine Versicherungspflicht gibt, ist mir und auch der betroffenen Person natürlich bewusst. Betroffene Person ist arbeitslos, der Antrag auf ALG II ist abgelehnt worden, somit zahlt die ARGE auch keine Krankenversicherung. Eine freiwillige Versicherung ist für ihn aber nicht finanzierbar. Auf die jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt will er aber nicht verzichten, daher meine Frage nach den Kosten.

Grüße
Jeanine

Hallo,

das mit der Versicherungspflicht ist sicher so?
Ich kenne jemanden, der privat versichert ist, aber keine Versicherung fürn Zahnarzt hat , besser gesagt, die ist auf 100% Eigenbeteiligung.
Aber ich muss mal genau nachfragen…

Anja

Versicherungspflicht
Hallo,
auch wenn es sich erledigt hat, aber hier noch ein Randkommentar zur Versicherungspflicht
Es gibt PKV Tarife mit einem Selbstbehalt, d.h., die ersten n100 Euro zahlt man selbst, bevor die PKV anfängt zu erstatten. Ganz normal, da interessiert man sich fürs Geld.
Grüße
MM

Röntgen
Hi,
auch wenn die Frage abschweift, aber ist wann ist die denn große Röntgenaufnahme beider Kiefer Standard?
Geräteauslastung?
Michael

Hallo Anja,

das mit der Versicherungspflicht ist sicher so?
Ich kenne jemanden, der privat versichert ist, aber keine
Versicherung fürn Zahnarzt hat , besser gesagt, die ist auf
100% Eigenbeteiligung.
Aber ich muss mal genau nachfragen…

Es gibt keine allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland.

Selbstständige und Freiberufler müssen sich überhaupt nicht krankenversichern.

Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von anderen Situationen, in denen man auch unfreiwillig ohne Krankenversicherung da stehen kann.

Lediglich Haftpflichtversicherungen sind bei manchen Berufsgruppen vorgeschrieben ebenso wie bei der Zulassung eines Kfz.

Gruß
Gero

Hallo Michael,

auch wenn die Frage abschweift, aber ist wann ist die denn
große Röntgenaufnahme beider Kiefer Standard?
Geräteauslastung?

Selbstverständlich ist eine jährliche Röntgenkontrolle kein Standard, sondern eine Ausnahme. Standard ist bestenfalls eine solche Panoramaaufnahme, wenn ein Patient zum ersten Mal in diese Praxis kommt bzw. wenn über einen längeren Zeitraum keine Aufnahme gemacht wurde.

Ansonsten erfordert eine Röntgenaufnahme immer eine Indikation (dieser Zwang ist sogar gesetzlich vorgeschrieben), sodass eine jährliche Panoramaröntgenaufnahme in seriösen Zahnarztpraxen die absolute Ausnahme sein dürfte (lediglich bei Verlaufskontrollen von bestimmten Erkrankungen vorstellbar).

Gruß
Gero

Servus Gero,

erlaube mir bitte, dass ich meine 2-cent’s worth dazugebe:

IMHO ist bei Patienten die -

  • vollbezahnt sind,
  • erste kariöse Defekte (egal wo) aufweisen

in individualisierten regelmäßigen Abständen die ‚Bissflügel-Aufnahme‘ (Bitewing) ein unverzichtbares Instrument der Prävention. Ich habe etliche Kollegen gekannt, die - aus Regressängsten - auf diese Aufnahmen verzichtet haben, ich habe - als Grundregel - alle 2 Jahre Bitewings gemacht und nie einen Regress dafür bekommen. Das rechtzeitige Auffinden von Zwischenraumdefekten gelingt IMO zuverlässig nur mit der Bissflügelaufnahme.

Näheres in diesem hervorragenden Beitrag:

http://www.zahnaerzte.ch/doc/doc_download.cfm?uuid=8…

BTW: es ist Mode geworden, Panoramaaufnahmen zu verteufeln. Auch die albernen Vorurteile einer vorwiegend profitorientierten Indikationsstellung werden den Gegebenheiten nicht gerecht. Ich empfehle für den Schnell-Leser die letzten Sätze der Zusammenfassung dieser Arbeit:

http://miami.uni-muenster.de/servlets/DerivateServle…

Gruß

Kai Müller

Hallo Kai,

…in individualisierten regelmäßigen Abständen die
‚Bissflügel-Aufnahme‘ (Bitewing) ein unverzichtbares
Instrument der Prävention.

Da bin ich absolut Deiner Meinung.

Ich habe etliche Kollegen
gekannt, die - aus Regressängsten - auf diese Aufnahmen
verzichtet haben, ich habe - als Grundregel - alle 2 Jahre
Bitewings gemacht und nie einen Regress dafür bekommen.

Ob Regress oder nicht war ja auch hier nicht die Frage. Es wurde danach gefragt, seit wann eine „große“ Röntgenaufnahme Standard bei einer jährlichen Kontrolluntersuchung sei.

Das rechtzeitige Auffinden von Zwischenraumdefekten gelingt
IMO zuverlässig nur mit der Bissflügelaufnahme.

Wieder bin ich absolut Deiner Meinung.

BTW: es ist Mode geworden, Panoramaaufnahmen zu verteufeln.

Bei mir nicht. Sie sind nur für viele Aufgaben kaum geeignet, wie z. B. zur Kariesdiagnostik oder zur Kiefergelenksdiagnostik.

Auch die albernen Vorurteile einer vorwiegend
profitorientierten Indikationsstellung werden den
Gegebenheiten nicht gerecht.

Wenn Du wie ich mehr als 10 Jahre zahnärztliche Abrechnungen geprüft hättest, wärst Du wahrscheinlich geringfügig anderer Meinung.

Gruß
Gero

Hallo Gero

Wenn Du wie ich mehr als 10 Jahre zahnärztliche Abrechnungen
geprüft hättest, wärst Du wahrscheinlich geringfügig anderer
Meinung.

Gruß
Gero

Das hast Du jetzt aber schön gesagt. :smile:

LG
Ramius