Was kostet mich schimmel?

Hallo :smile:
Im Rahmen eines Schulprojektes und für mein mündliches Abitur bräuchte ich eure Hilfe im Bezug auf einige rechtliche und finanzielle Fragen.
Leider finde ich im Internet nur sehr ungenaue und auch inhaltlich unterschiedliche Antworten, um Antworten wär ich deswegen überglücklich :smile:

  1. Stimmt es, dass es > 1000 € kostet, wenn ein Sachverständiger kommt um sich die Situation des Schimmelbefalls anzuschauen?

  2. Wie genau steht es um das Mieterrecht im Falle des Schimmelbefalls? Ich habe gelesen, das über 70% der Schimmelgründe auf den Mieter und sein Nutzungsverhalten zurück fallen. Wie lässt sich dies nachträglich feststellen?

  3. Falls es zu einem Mietstreit zwischen Vermieter und Mieter kommt, wie viel kostet das den Verantwortlichen und sind überwiegend, vor Gericht, Mieter oder Vermieter schuldig gesprochen worden?

  4. Ist es bekannt, wie viele Mietstreite es jährlich gibt aufgrund dieser Thematik?

  5. Ist die Entwicklung des Schimmelbefalls im vergleich zu früheren Jahren bekannt?

6.Wie viel kosten die verscheidenen Sanierungsmöglichkeiten nach Schimmelbefall, wenn der Schimmel zb, hinter dem Schrank, unter den Bodenbelägen, bei Wärmebrücken usw. auftritt?

Ich weiß, das sind recht viele Fragen. Ich wäre auch schon dankbar, wenn auf einzelne Punkte eingegangen werden könnte.
Die Thematik scheint mir leider doch etwas komplexer, als anfangs gedacht.

Tut mir leid, da bin ich der vollkommen falsche Ansprechpartner. Wende Dich an Bauunternehmen, Architekturbüros, Spezialisten im Bereich der Sanierung.

Viel Erfolg Theo van der Burgt

Ein SV rechnet in der Regel nach dem tatsächlichen Aufwand ab. Stundensätze liegen hierbei zwischen 70 und 150 € zzgl. MwSt. Wieviel das Ganze letztendlich kostet hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Allerdings kann ich aus meiner Praxis sagen, dass bisher noch nie Kosten > 1000 € angefallen sind.

In der Regel ist der Nachweis von falschem Nutzerverhalten recht einfach, da eine zu hohe Raumluftfeuchte oder zu geringe Raumlufttemperatur vor Ort nachweisbar sind.

Die übrigen Fragen kann ich nicht beantworten.

MfG
V. König

Da ist ein Mietrechtsexperte gefragt.
Zu 1.: incl. Gutachten ja, kann aber auch mehr werden.
Zu 6.: Das lässt sich so überhaupt nicht beantworten. Das kommt auf die Art des Schimmelbefalls an. In den ersten beiden Beispielen könnte man noch mit einfachen Bordmitteln und einer Untersuchung der Belüftungszirkulation arbeiten (also eher preiswert). Bei Wärmebrücken ist diese Frage nicht pauschal zu beantworten, da muss der spezifische Fall untersucht werden.

Und im Internet findet man noch mehr.

Grüsse