Hallo,
wenn ein Mieter seine Miete schon seit über einem Jahr nicht bezahlt hat und ihm per Einschreiben die Kündigung zugesandt wurde, mit einer Frist zum Auszug (es wurde ihm 1,5 Monate Zeit gegeben) und er nicht auszog, und er dann erneut eine letzte Frist gesetzt bekam zum Auszug, mit Androhnung einer Räumungsklage, und er immer noch nicht auszog, dann kann der Vermieter die Räumungsklage beantragen.
Jetzt die Fragen:
Braucht man einen Anwalt oder kann man die Räumungsklage auch selbst schreiben und einreichen?
Wie hoch sind die Gerichts- und (ggfls) Anwaltskosten? Es handelt sich um ein Apartment mit ca. 33 qm und einem Alleinmieter. Die Miete beträgt ca. 176,00 EUR kalt zzgl. Betriebskosten Vorauszahlung von EUR 100,00. Möbel sind nicht viele vorhanden, denn die Küche ist in der Wohnung drin.
Die Forderung gegen den Mieter beläuft sich auch ca. EUR 2000,00.
Wird die Forderung extra eingeklagt oder im Rahmen der Räumungsklage?
Wäre toll wenn jemand antworten würde.
Gruß
Laura