Was kostet Räumungsklage?

Hallo,
wenn ein Mieter seine Miete schon seit über einem Jahr nicht bezahlt hat und ihm per Einschreiben die Kündigung zugesandt wurde, mit einer Frist zum Auszug (es wurde ihm 1,5 Monate Zeit gegeben) und er nicht auszog, und er dann erneut eine letzte Frist gesetzt bekam zum Auszug, mit Androhnung einer Räumungsklage, und er immer noch nicht auszog, dann kann der Vermieter die Räumungsklage beantragen.

Jetzt die Fragen:
Braucht man einen Anwalt oder kann man die Räumungsklage auch selbst schreiben und einreichen?
Wie hoch sind die Gerichts- und (ggfls) Anwaltskosten? Es handelt sich um ein Apartment mit ca. 33 qm und einem Alleinmieter. Die Miete beträgt ca. 176,00 EUR kalt zzgl. Betriebskosten Vorauszahlung von EUR 100,00. Möbel sind nicht viele vorhanden, denn die Küche ist in der Wohnung drin.
Die Forderung gegen den Mieter beläuft sich auch ca. EUR 2000,00.
Wird die Forderung extra eingeklagt oder im Rahmen der Räumungsklage?

Wäre toll wenn jemand antworten würde.

Gruß
Laura

Na klar kannst Du das,
die Sache geht vors Amtsgericht
Streitwert 1ne Jahresmiete
ich hoffe es hilft
Jakob

Hallo,
wenn ein Mieter seine Miete schon seit über einem Jahr nicht
bezahlt hat und ihm per Einschreiben die Kündigung zugesandt
wurde, mit einer Frist zum Auszug (es wurde ihm 1,5 Monate
Zeit gegeben) und er nicht auszog, und er dann erneut eine
letzte Frist gesetzt bekam zum Auszug, mit Androhnung einer
Räumungsklage, und er immer noch nicht auszog, dann kann der
Vermieter die Räumungsklage beantragen.

Jetzt die Fragen:
Braucht man einen Anwalt oder kann man die Räumungsklage auch
selbst schreiben und einreichen?
Wie hoch sind die Gerichts- und (ggfls) Anwaltskosten? Es
handelt sich um ein Apartment mit ca. 33 qm und einem
Alleinmieter. Die Miete beträgt ca. 176,00 EUR kalt zzgl.
Betriebskosten Vorauszahlung von EUR 100,00. Möbel sind nicht
viele vorhanden, denn die Küche ist in der Wohnung drin.
Die Forderung gegen den Mieter beläuft sich auch ca. EUR
2000,00.
Wird die Forderung extra eingeklagt oder im Rahmen der
Räumungsklage?

Ein Abwasch das ganze.

Wäre toll wenn jemand antworten würde.

Gruß
Laura

Hallo,
wenn ein Mieter seine Miete schon seit über einem Jahr nicht
bezahlt hat und ihm per Einschreiben die Kündigung zugesandt
wurde, mit einer Frist zum Auszug (es wurde ihm 1,5 Monate
Zeit gegeben) und er nicht auszog, und er dann erneut eine
letzte Frist gesetzt bekam zum Auszug, mit Androhnung einer
Räumungsklage, und er immer noch nicht auszog, dann kann der
Vermieter die Räumungsklage beantragen.

Jetzt die Fragen:
Braucht man einen Anwalt oder kann man die Räumungsklage auch
selbst schreiben und einreichen?
Wie hoch sind die Gerichts- und (ggfls) Anwaltskosten? Es
handelt sich um ein Apartment mit ca. 33 qm und einem
Alleinmieter. Die Miete beträgt ca. 176,00 EUR kalt zzgl.
Betriebskosten Vorauszahlung von EUR 100,00. Möbel sind nicht
viele vorhanden, denn die Küche ist in der Wohnung drin.
Die Forderung gegen den Mieter beläuft sich auch ca. EUR
2000,00.
Wird die Forderung extra eingeklagt oder im Rahmen der
Räumungsklage?

Wäre toll wenn jemand antworten würde.

Hallo,

eine Räumungsklage sollte der Mieter nicht selbst vor Gericht vertreten, es sei denn der Mieter rechnet mit einem Anerkenntnis- oder gar Versäumnisurteil. Was offenbar in dem Fall kaum zu erwarten sein dürfte. Also. Anwalt aufsuchen. Der Streitwert errechnet sich aus der Jahresmiete. Rechne mal ohne Räumungstitel und Räumung vorab mit rd. 500-700 €. Wenn der Vermieter verlieren sollte das Doppelte. Die Räumung selbst dürfte um die 1500 E in diesem Fall ausmachen, wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht. Dies überschlägig, habe die Gebührenordnung für Anwälte in unserem Büro. Willst Du Genaueres wissen, maile mich direkt an, dann suche ich Dir die etwaigen Kosten heraus.

Gruss Günter

Hallo und erst einmal Danke für die Antwort!!!

eine Räumungsklage sollte der Mieter nicht selbst vor Gericht
vertreten, es sei denn der Mieter rechnet mit einem
Anerkenntnis- oder gar Versäumnisurteil. Was offenbar in dem
Fall kaum zu erwarten sein dürfte. Also. Anwalt aufsuchen. Der
Streitwert errechnet sich aus der Jahresmiete. Rechne mal ohne
Räumungstitel und Räumung vorab mit rd. 500-700 €. Wenn der
Vermieter verlieren sollte das Doppelte.

Und wenn der Mieter verliert, muss er alle entstandenen Kosten zahlen, oder?
Was ist wenn er die Forderung bezahlt und wir bereits Räumungsklage beantragt haben, kann ich dann die Räumungsklage durchziehen oder ist dann alles hinfällig und der Mieter darf dann weiter in der Wohnung bleiben?
Die Räumung selbst

dürfte um die 1500 E in diesem Fall ausmachen, wenn der Mieter
nicht freiwillig auszieht.

Für was sind die 1500 E? Für GV, Räumungsunternehmen und Unterstellung der Möbel? Wie lange muss man die Möbel lagern? 2 Monate? Kann man die Möbel auch in der Wohnung lassen und somit die Kosten f. Räumung und Lagerung sparen oder macht das keinen Sinn?
Kann ich die Forderung mit der Räumungsklage geltend machen oder muss ich hier einen extra MB beantragen? Wenn ich die Forderung mit der Räumungsklage geltend mache, muss ich aber die noch anfallenden Mietkosten, die nach der Klage entstehen doch gesondert geltend machen.

Vorsicht Falle,
Wenn Sie die Kündigungsfrist auf 1 1/2 Monate gesetzt haben wegen Mietrückstand 1 Jahr, dann kann es passieren das Ihr Mieter das Geld auf den Richtertisch legt und die Räumungsklage platzt.
Da hilft hilfsweise auch „Fristgerecht“ (3Monate) wegen Mietrückstand zu kündigen.
Jakob
Ps ich nehme an Sie sind der Vermieter

Und wenn der Mieter verliert, muss er alle entstandenen Kosten
zahlen, oder?
Was ist wenn er die Forderung bezahlt und wir bereits
Räumungsklage beantragt haben, kann ich dann die Räumungsklage
durchziehen oder ist dann alles hinfällig und der Mieter darf
dann weiter in der Wohnung bleiben?
Die Räumung selbst

dürfte um die 1500 E in diesem Fall ausmachen, wenn der Mieter
nicht freiwillig auszieht.

Für was sind die 1500 E? Für GV, Räumungsunternehmen und
Unterstellung der Möbel? Wie lange muss man die Möbel lagern?
2 Monate? Kann man die Möbel auch in der Wohnung lassen und
somit die Kosten f. Räumung und Lagerung sparen oder macht das
keinen Sinn?

Der Gerichtsvollzieher macht das bei Vollzug der Räumung.
Jakob

Schreib einfach mal

Kann ich die Forderung mit der Räumungsklage geltend machen
oder muss ich hier einen extra MB beantragen? Wenn ich die
Forderung mit der Räumungsklage geltend mache, muss ich aber
die noch anfallenden Mietkosten, die nach der Klage entstehen
doch gesondert geltend machen.

eine Räumungsklage sollte der Mieter nicht selbst vor Gericht
vertreten, es sei denn der Mieter rechnet mit einem
Anerkenntnis- oder gar Versäumnisurteil. Was offenbar in dem
Fall kaum zu erwarten sein dürfte. Also. Anwalt aufsuchen. Der
Streitwert errechnet sich aus der Jahresmiete. Rechne mal ohne
Räumungstitel und Räumung vorab mit rd. 500-700 €. Wenn der
Vermieter verlieren sollte das Doppelte.

Und wenn der Mieter verliert, muss er alle entstandenen Kosten
zahlen, oder?

Ja, er muss dannn sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten tragen.

Was ist wenn er die Forderung bezahlt und wir bereits
Räumungsklage beantragt haben, kann ich dann die Räumungsklage
durchziehen oder ist dann alles hinfällig und der Mieter darf
dann weiter in der Wohnung bleiben?

Wenn der Mieter bis zur Verhandlung zahlt wird zwar die Kündigung nicht durchsetzbar sein, da der Mieter aber die Kosten verursacht hat, wird er die Kosten tragen müssen.

Die Räumung selbst

dürfte um die 1500 E in diesem Fall ausmachen, wenn der Mieter
nicht freiwillig auszieht.

Für was sind die 1500 E? Für GV,

Nur für GV und die Kosten des Räumungsunternehmen

Unterstellung der Möbel?

ist extra zu zahlen.

Wie lange muss man die Möbel lagern?

bis die Möbel abgeholt werden.

2 Monate? Kann man die Möbel auch in der Wohnung lassen und
somit die Kosten f. Räumung und Lagerung sparen oder macht das
keinen Sinn?

Dann macht die Räumungsklage wenig Sinn.

Kann ich die Forderung mit der Räumungsklage geltend machen
oder muss ich hier einen extra MB beantragen? Wenn ich die
Forderung mit der Räumungsklage geltend mache, muss ich aber
die noch anfallenden Mietkosten, die nach der Klage entstehen
doch gesondert geltend machen.

Hier ist Zahlungs- und Räumungsklage zu erheben.

Gruss Günter

eine Räumungsklage sollte der Mieter nicht selbst vor Gericht
vertreten, es sei denn der Mieter rechnet mit einem
Anerkenntnis- oder gar Versäumnisurteil. Was offenbar in dem
Fall kaum zu erwarten sein dürfte. Also. Anwalt aufsuchen. Der
Streitwert errechnet sich aus der Jahresmiete. Rechne mal ohne
Räumungstitel und Räumung vorab mit rd. 500-700 €. Wenn der
Vermieter verlieren sollte das Doppelte.

Und wenn der Mieter verliert, muss er alle entstandenen Kosten
zahlen, oder?

Ja, er muss dannn sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten
tragen.

Was ist wenn er die Forderung bezahlt und wir bereits
Räumungsklage beantragt haben, kann ich dann die Räumungsklage
durchziehen oder ist dann alles hinfällig und der Mieter darf
dann weiter in der Wohnung bleiben?

Wenn der Mieter bis zur Verhandlung zahlt wird zwar die
Kündigung nicht durchsetzbar sein, da der Mieter aber die
Kosten verursacht hat, wird er die Kosten tragen müssen.

Die Räumung selbst

dürfte um die 1500 E in diesem Fall ausmachen, wenn der Mieter
nicht freiwillig auszieht.

Für was sind die 1500 E? Für GV,

Nur für GV und die Kosten des Räumungsunternehmen

Unterstellung der Möbel?

ist extra zu zahlen.

Wie lange muss man die Möbel lagern?

bis die Möbel abgeholt werden.

Und wenn das erst in einem Jahr ist. Es gibt doch bestimmt eine Frist!
Ich dachte nach 2 Monaten kann man die Sachen versteigern oder vernichten, wenn wertlos!

2 Monate? Kann man die Möbel auch in der Wohnung lassen und
somit die Kosten f. Räumung und Lagerung sparen oder macht das
keinen Sinn?

Falls man die Möbel nur 2 Monate aufheben muss, beträgt der Mietausfall etwa 540,00 EUR (nicht ganz, da man ja in diesen 2 Monaten weder Wasser- noch Heizkosten hat). Das ist doch günstiger als ein Räumungsunternehmen und die Unterstellung. Dann wäre es doch sinnvoll, oder?

Dann macht die Räumungsklage wenig Sinn.

Kann ich die Forderung mit der Räumungsklage geltend machen
oder muss ich hier einen extra MB beantragen? Wenn ich die
Forderung mit der Räumungsklage geltend mache, muss ich aber
die noch anfallenden Mietkosten, die nach der Klage entstehen
doch gesondert geltend machen.

Hier ist Zahlungs- und Räumungsklage zu erheben.

Gruss Günter

Hallo laura,

Wie lange muss man die Möbel lagern?

bis die Möbel abgeholt werden.

Und wenn das erst in einem Jahr ist. Es gibt doch bestimmt
eine Frist!
Ich dachte nach 2 Monaten kann man die Sachen versteigern oder
vernichten, wenn wertlos!

Eine Einlagerung nach der Räumung erlaubt nicht, dass die Sachen vernichtet oder versteigert werden.

2 Monate? Kann man die Möbel auch in der Wohnung lassen und
somit die Kosten f. Räumung und Lagerung sparen oder macht das
keinen Sinn?

Falls man die Möbel nur 2 Monate aufheben muss, beträgt der
Mietausfall etwa 540,00 EUR (nicht ganz, da man ja in diesen 2
Monaten weder Wasser- noch Heizkosten hat). Das ist doch
günstiger als ein Räumungsunternehmen und die Unterstellung.
Dann wäre es doch sinnvoll, oder?

Der Vermieter hat nicht das Recht nach der Räumung über das Inventar des Mieter zu entscheiden.

Gruss Günter