Was kostet Unterhaltstiteländerung?

welche Kosten entstehen einem Zahlvater, der vor 18 Jahren einen unbefristeten Jugendamtunterhaltstitel unterzeichnete und jetzt das damalige nichteheliche Kind nicht nur volljährig, sondern auch die wirtschaflichen Verhältnisse des Zahlvaters - wie auch der Mutter - völlig verändert sind und der Unterhaltstitel an diese Veränderungen anzupassen ist?

Hallo,

eine Abänderungsklage richtet sich nach dem Streitwert. Der Betrag (pro Monat) um den getsritten wird mal Zwölf. Das ist erst mal der Streitwert.

Dann kann ein Anwalt davon seine Gebühren (gaaaanz grob ist das etwa 10 %) verlangen. Hinzu können dann noch Verhandlungsgebühr und diverse andere Sachen (Porto, Fotokopien usw.) kommen. Alles ist geregelt in der BRAGO.

Wenn Du die Klage anstrengst, kann es sein dass Du die Gerichtskosten vorstrecken musst.

Solltest Du die Klage verlieren, musst Du etwa die gleichen Kosten die Du für Deinen eigenen Anwalt hast, an den gegnerischen Anwalt abdrücken.

Bei Volljährigenunterhalt kommt es darauf an, ob das Kind noch eine Regelschule besucht, Ausbildung macht. Die Mutter muss dann auch Unterhalt bezahlen, da ein volljähriges Kind keine Betreuung durch die Mutter mehr benötigt, muss sie ihre Leistung in Bares umwandeln.

Wenn Du nur Zahlvater bist, also kein Umgang stattfindet, kann für Dich evtl. der § 1611 BGB in Frage kommen.

Gute Infos findest Du auch unter www.vafk.de und dort auch im Forum.

Gruß
Ingrid

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