Hallo Allwissende,
Bürger A baut sich in mühevoller Heimarbeit nen kleinen LKW zusammen und möchte den mit einem Wunschkennzeichen krönen. Seine Gedanken waren:
XX-YY 1
XX-ZZ 24
XX-AB 123
XX=Landkreis
YY=Initialien des LKW-Inhabers
ZZ=Gerätespezifisch
AB=willkürlich gewählt
Immer kam auf Wunschkennzeichen.de oder STVA.de der Beitrag:
„Muss 3-stellig sein“.
Soweit so gut.
Ich möchte jetzt keinesfalls eine rassistische Disskusion anzetteln, aber ich frage mich wirklich:
Warum kann ein gewisser " I smier P etrowitsch" einen guten Gebrauchtwagen mit dem Kennzeichen „XX- IP 1“ hier zulassen?
Ebenso seine Frau mit gleicher Herkunft genannt " A nnetta P etrowitsch" mit dem Kennzeichen: „XX- AP 1“
Fragen an die Zulassungsstelle warum die Nummer nicht geht,waren:
„Sind für Motorräder vorbehalten!“
Für diesen LKW muss ich nicht zwei „Einzeilige Schilder verwenden (wie manche am PKW)“,sondern ein einzeiliges für VORN und das zweizelige für HINTEN.
Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Hilfe
VG Thomas