Was lernt mann bei einer Bank #2

Hallo,

bei mir war es die Bank, die immer für mich da ist, die mehrfach mein
Guthaben (grösserer 5stelliger Betrag) nicht rausrücken wollte. Argumente: (zwei) Kündigungen seien nicht erbracht worden…
Erst nach mehr als einem halbes Jahr konnte ich dann ohne Entschuldiung oder einer Zingsgutschrift für die „geduldete Überziehung“ in „Empfang“ nehmen.

Und hier ist ein Fall „Sparbuch-Posse“ der Bank mit dem gelben Band:
http://www.ftd.de/finanzen/alternativen/:vergessenes…

Und hier ein ganz doller Fall:
Bielefelder Sparkasse verweigert Rentnerin die Auszahlung
http://www.nw-news.de/lokale_news/bielefeld/bielefel…
Quintessenz: Wer sich standhaft weigert, die guten Produkte der Banken/Sparkassen zu kaufen, der kann nur Geschäftsunfähig sein??
Oder? Schliesslich wissen die Banken besser mit dem Geld (der Kunden) im Interesse der Bank umzugehen.

Gruss
Drs. BOB

Was man bei einer Bank lernt?

Die Bank investiert niemals eigenes Geld, immer nur das Geld der Kunden, denn wenn es ein Verlustgeschäft ist, ist es der Verlust des Kunden; bei Gewinn wird „brüderlich“ geteilt.
Noch nicht gewusst?

Schönen Tag noch:wink:)

Im Vertrag muss die Obergrenze für derartige Reparaturen genannt werden. Dabei liegt die Grenze bei 150 DM oder 75 Euro Kosten für die einzelnen Reparatur (OLG Hamburg 5 U 135/90, WM 91, 385). Bei Reparaturkosten über 75 € trifft den Vermieter also die vollständige Instandhaltungspflicht.
Eine wirksame Kleinreparaturklausel setzt weiter voraus, dass im Mietvertrag zusätzlich auch eine Höchstgrenze für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel ein Jahr, vereinbart ist. Damit wird der Fall erfasst, dass eventuell mehrere Kleinreparaturen innerhalb dieses Zeitraumes bezahlt werden sollen (BGH VIII ZR 38/90, WM 91, 381).