Was mach ich mit dem Verlustvortrag vom

… Steuerbescheid 2010

Hallo zusammen,

bin leider ziemlich spät dran mit meiner Steuererklärung ( hab es die ganze Zeit vor mich hergeschoben)und habe ein Problem. Ich hatte 2010 kein Einkommen, da ich eine Berufsausbildung angefangen habe,dennoch habe ich eine Steuererklärung abgegeben um meine Fahrt-, Schulkosten,also die Werbungskosten zurück zu bekommen. Ich habe dann einen Verlustvortag von knapp 3000€ erhalten,nun möchte ich die Steuererkärung für 2011 machen,weiß aber nicht was ich damit anfangen soll,ist dieser Verlust gut oder schlecht?

Ich kann nur schon sagen … Danke Danke Danke
Mfg

Ankh

hallo,

der verlustvortrag ist das beste, das dir passieren konnte.
so hat das fa nämlich aufwendungen von dir steuerlich anerkannt.
da du in 2010 kein zu versteuerndes ei.kommen hattest, werden diese aufwendungen so lange in die folgejahre „vorgetragen“, bis die 3000euro „aufgebraucht“ sind.
du mußt nur darauf achten, daß du in der ekst-erklärung den gültigen verlustvortrag mit angibst (häkchen auf dem mantelbogen).

saludos, borito

Cool, vielen vielen Dank!

Und den Betrag muss ich nirgends angeben oder, den haben die ja selber?
Und ich muss nur des Kreuzchen beim Mantelbogen machen, denn bei Anlage N gibt es bei Zeile 92 auch etwas über den Verlustvortrag?

Danke!!!

hallo,

das fa weiß anhand der bisherigen unterlagen, wie hoch dein verlustvortrag insgesamt ist.
du mußt angeben, daß du den verlustvortrag geltend machen willst (von selbst tut das fa das nicht) und den betrag, den du angerechnet haben willst. i.a. reicht es aus, den vollen betrag anzugeben - ist der zu hoch bzw. reichen deine weiteren werbungskosten nicht aus, wird automatisch weiter vorgetragen und du erhältst einen neuen bescheid.
du mußt diese angaben nicht nur im mantelbogen, sondern auch in den jeweiligen anlagen zur ekst-erklärung tätigen.

saludos, borito

Super, danke nochmal.

Bin jetzt endlich fertig,juhu, Erklärung eingepackt und ab
in Briefkasten.

Vielleicht kann ich mal revanchieren.

Hallo,

mitabgeben bei der Steuererklärung.
Der ist gut (für Dich), damit überträgst Du quasi die Werbungskosten von 2010 nach 2011.

Viele Grüße

Paola

Super, vielen Dank Paola

Hallo, Verlustvortrag aus 2010 für die EKST 2011 anrechnen lassen.
Gruss Hermann47