Hallo liebe Experten,
ich habe ein riesen Problem und ich weis nicht wie ich weiter verfahren soll.
Es hat angefangen mit einer Auktion im Internet ein Freund hat über meinen Account einn Artikel gekauft und hat dann festgestellt das es widersprüchliche angaben in der Beschreibung gibt und hat daraufhin den Verkufer kontaktiert mit der frage um welchen Artikel handels es sich den nun?
Als antwort bekammen wir dan sie brauchen sich nicht zu melden sie sind ein Spasskäufer ich schallte meinen Anwalt an und der Artikel ist anderweitig verkauft…HÄ
Was war falsch daran naja gut aus schock schreibt mein Freund ob er den nicht „behindert“ ist warum er an der Frage vorbei redet und mir mit dem Anwalt droht…naja dann haben wir das irgendwie geklärt und den Artikel über paypal bezahlt und dann 1 Tag später kommt eine Mail vom Verkäufer Ich lass mich doch nicht beleidigen jetzt geht das erst recht vor den Anwalt sie hören von mir wenn sie sich nicht in aller form entschuldigen…klar hat sich mein Freund dann entschuldigt doch der Herr hat uns nicht geantwortet ob es nun eine Anzeige geben wird oder nicht…ich bin nicht so ein mensch der jemanden beleidigt und mein Freund eigentlich ja auch nicht das kamm bei ihm aus dem effekt heraus vor schock…
Hallo P_GT,
ich kenne mich mit Organtransplantation aus und nicht mit juristischen Fragen zum Thema „Auktion“ bzw. „Beleidigung“.
Viel Glück!
hallo,
ich bin zwar kein anwalt,aber die sache mit der beleidigung sollte erledigt sein. der beleidigte verkäufer hat euch von selbst die möglichkeit gegeben die sache außergerichtlich zu klären, indem er gesagt hat" oder sie entschuldigen sich in aller hölichkeit". das habt ihr getahen …also warum sollte er einen anwalt dazu ziehen?.
mit dem Kauf ist es so… meiner meinung nach seit ihr nach der auktion genau so an den kauf gebunden wie der verkäufer an den verkauf.
heißt: es ist ein vertrag zwischen beiden seiten zu stande gekommen. ist der verkäufer gewerblich hast du sowiso ein rückgaberecht bei käufen im internet.
ansonsten wird eine mögliche rückgabe über das internetportag und deren geschäftsbedingungen geregelt.
heißt: dort müßte geklärt sein das der verkäufer keine wesentlichen sachen über beschaffenheit und oder zustande des verkaufsobjektes verschweigen darf.
sonst hast du normalerweise die möglichkeit vom verkauf zurück zu treten.
du hast sogar manchmal die möglichkeit sadenersatz zu verlangen.
alles weitere solltest du abwarten… alle e-mails ausdrucken oder speichern.
gruß combatexpert