Die Kassenärzte haben einen Pflichtversorgungsauftrag. Das heißt, sie sind vom Gesetzgeber verpflichtet, rund um die Uhr die ärztliche Versorgung sicher zu stellen zu jeder Tag- und Nachtzeit 7 Tage in der Woche.
Das geschieht zu Sprechstundenzeiten in den Sprechstunden und außerhalb der Sprechstunden durch den Bereitschaftsdienst. Das kann der Arztruf sein oder auch zusätzlich eine Notfallpraxis.
Es gibt einen Mindestkorridor an Sprechstundenzeiten, der durch die jeweilige KV auf Landesebene geregelt wird. Was als Sprechstundenzeit gilt, wird dann Landesweit oder getrennt nach Kreisen und Städten festgelegt. Früher gab es überwiegend Einzelpraxen, auch auf dem Land oder in kleineren Städten ist das heute noch weit verbreitet. Ein Arzt braucht Zeit, um Dinge außerhalb der unmittelbaren Praxiszeit organisieren zu können. Dazu gehören neben Verwaltungsaufgaben auch zum Beispiel die Koordination mit andere Ärzten. Dafür hat sich traditionell der Mittwoch etabliert. Das bietet den Vorteil, dass sich Ärzte dann auch problemlos untereinander kontaktieren können, wenn alle zeitgleich frei haben. Außerdem lässt sich so natürlich dann auch besser ein eindeutiger Bereitschaftsdienst organisieren.
Heute haben sich viele Ärzte zu Gemeinschaftspraxen zusammen geschlossen. Das bietet neben anderen Vorteilen auch den Vorteil, dass die Sprechstundenzeiten sich nicht mehr an der Arbeitszeit eines einzelnen Arztes orientieren, sondern oft schon früher beginnen und später enden. Zum Beispiel kann so eine Praxis dann 5 Tage die Woche von 8-18 oder gar 20 Uhr auf sein. Diese Praxen pflegen den Mittwoch nicht mehr.
Hamburg und Berlin zum Beispiel führen den Mittwoch nicht mehr als offizielle Sprechstundenfreie Zeit. In den Flächenbundesländern sieht das noch anders aus. Dort gibt es halt einige, die haben generell den Mittwoch nachmittags als Sprechstunden frei oder so auf dem Land und in der Stadt gilt das nur für Nachts, Wochenende und Feiertag.