Was machen bei ebay fehlkauf?

Hallo
habe bei ebay versehentlich etwas ersteigert, was ich garnicht wollte. Nun habe ich dem Verkäufer angeboten die ebay gebühren zu zahlen. Er ging aber nicht drauf ein und hat mir nur eine zahlungserinnerung geschickt. Ich möchte diesen artikel aber nicht.
Bin ich nun verpflichtet ihn zu bezahlen?

Hallo!
Eine Gebotsabgabe bei ebay ist bindend - das staht auch so in dem kleinen Zusatztext, wenn das Gebot nochmals bestätigt wird. Damit untermauert man seine „Willenserklärung“. Deshalb kann der Verkäufer auf die Erfüllung des Vertrages bestehen. Man kann sich hier nur einigen, gerade wenn es sich um einen privaten Anbieter handelt. Gewerbliche Anbieter bieten oft ein Rückgaberecht an. Wenn dieses besteht (das steht dann auch in den AGB´s und in der Artikelbeschreibung), kann ein Artikel retour gesendet werden. Allerdings gehen bei Artikeln unter 40,-- dann die Kosten für den Versand zu Lasten des Käufers. Diese Rücksendung immer mit Rückschein bzw. als versichertes Paket, damit auch eine Empfangsbestätigung besteht - ansonsten steht man nachher ohne Ware da, hat das Ding bezahlt, und der Verkäufer sagt, er hätte die Retoursendung nicht erhalten…
Insgesamt gesehen kann nur auf die Kulanz des Verkäufers gesetzt werden um Scherereien nach dem Kauf aus dem Weg zu gehen. Dieser hat immerhin die Möglichkeit an unterlegene Bieter anzubieten und die Differenz könnte der Käufer tragen. Oder selbst dann bei ebay neu einstellen - damit geht man Konfrontationen am besten aus dem Weg, wenn der Verkäufer sich querstellt.
Schönen Gruss,

Soweit ich weiß, kann man vom Kauf zurück treten. Habe ich aber selber noch nicht ausprobiert. Sorry für die sehr verspätete Antwort.