Was machen bei Insolvenz des Bauleiters?

Hallo,
meine Frau und ich haben anfang dieses Jahres angefangen ein eigenes Haus zu bauen.
Jetzt nachdem der Rohbau soweit fertig ist erfahren wir dass unser Bauleiter Privatinsolvenz angemeldet hat.
Jetzt sind wir echt verzweifelt… was macht man nun?
Da wir Teilanzahlungen schon geleistet haben schuldet er uns also noch diverses Geld.
Kann man gegen ihn vorgehen?

Ich bitte inständig um Antworten.
Vielen Dank :smile:

Hallo,
das ist ganz groser Mist! Gerade diese Leute haben ihr Geld schon auf Seite gebracht.
Ich kann nur aus Erfahrung sprechen, ich bekomme noch 70000 Euro.
Als er in Insolvenz ging musste ich noch einen Anwalt nehmen, der meine Forderungen dem Insolvenzgericht und Verwalter mitteilte.
Dieses hat mich nochmals über 400 Euro gekostet. Sein Verwalter sieht keinen Grund ihm die Restschuld zu verweigern (obwohl alles gelogen ist).
Ich werde also seine Schulden weiter bezahlen müssen und er hat keine mehr. DAS IST DEUTSCHES RECHT!
Ich kann Ihnen da zu nichts raten. Gehen Sie zu einem Anwalt, aber unser hatte auch gesagt, da kommt er nicht mit durch.
Die Insolvenzgerichte sind total überlastet, da schaut glaube ich keiner in den Akten rein.
Gruss

Hallo lilo74,

natürlich kann man gegen den Bauträger vorgehen. Man bekommt sicherlich auch Recht…ABER…wenn der gute Herr nicht zahlen kann dann hilft jeder Titel nix.
Alle Zahlungen einstellen, ggf. zurückholen (falls das noch geht z. B. über die Bank). Wenn Sie einen humanen und ehrlichen Bauträger erwischt haben geht oft noch was mit Ausgleich über diverse Arbeiten/Dienstleistungen. Garantie oder Gewährleistungsansprüche hat man jedoch darauf nicht. Genauso ist es mit den bisherigen Arbeiten/Lieferungen. Die Gewährleistung ist futsch. Garantie kann man evtl. noch beim Hersteller direkt einfordern, wenn es denn erforderlich ist. Wenn der Bauträger mit sich Reden läßt bekommt man vielleicht die Rechnungen (empfiehlt sich z. B. bei Heizung, Heizkörper, elektrischem, Badezimmer usw…)

Wenn viel Geld im Spiel ist und der gute Herr nicht mit sich Reden läßt dann würde ich mir gut überlegen einen Anwalt einzuschalten. Kalkulieren Sie aber ein, daß Sie auf diesen Kosten ebenfalls sitzen bleiben wenn sich keine spezielle Bau-Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben. Eine „normale“ Rechtschutzversicherung schließt nämlich bautechnische Dinge aus.

Sollten Sie gegen den Bauträger vorgehen wollen dann rechnen Sie viel Zeit ein. Das Haus wärend dieser Zeit im Rohbau stehen zu lassen ist oft nicht machbar. Setzen Sie sich einen realistischen Zeitrahmen (3-6 Monate), wenn bis dahin nichts passiert ist dann lassen Sie das Haus von einer anderen Firma fertigstellen oder legen selbst Hand an. Wenn Sie einen guten Architekten haben hilft der Ihnen dabei.

Beim Hausbau ist es leider so daß man sehr oft im Regen stehen gelassen wird. Verlassen kann man sich auf keinen. Kontrolle ist besser!!! Ist hier die Devise. Informieren Sie sich im Vorfeld so gut Sie können. Fragen Sie lieber 3 verschiedene Handwerker und vor allem FRAGEN SIE NACH!!! Bei dummen Antworten stutzig werden!!

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Viele Grüße Lore

Hallo,
ich kann Ihnen nur empfehlen einen versierten Rechtsanwalt vor Ort zu nehmen. Lassen Sie sich zunächst beraten, welche Möglichlichkeiten Sie haben,damit Sie wieder zu Ihrem Recht bzw. Geld kommen. Diese Erstberatung kostet nicht soviel und Sie können dann weiter entscheiden, wie Sie nun vorgehen werden.
Viel Erfolg!

hallo,

ja Sie sollten in jedem Fall, falls Sie der Meinung sind, rechtlich gegen Ihren Bauleiter vorgehen.
Sie sollten einen Rechtsanwalt beauftragen, der Ihre Forderungen beim zuständihen Gericht geltend macht.
Dieser kann Ihnen auch ausrechen wie viel Sie zuviel bezahlt haben,. Eventuell auch ausmachen ob der Bauleiter Sie auch bewusst betrogen hat, weil er eine Insolvenz schon vorhergesehen hat

mfg
waltsie

Guten Morgen,

wenn ein Bauleiter, der eine Lohnleistung erbringt (das ist Aufgabe eines Bauleiters) in die sogenannte Privatinsolvenz geht (was sicher kein besonders intelligenter Schritt ist), dann kann er trotzdem seine Leistung für Sie erbringen. Er ist nicht daran gehindert, das zu erfüllen, was er einmal versprochen hat.

Viel Glück!

Hallo, Lilo74,

sicherlich kannst Du gegen ihn vorgehen, aber wenn er pleite ist, ist auch nichts zu holen.

Im Übrigen enthält Deine Schilderung zu wenige Details über das Vertragsverhälnis.

Im Normalfall ist er wohl Architekt und ist Treuhänder mit Eurem Geld, der Euren Bauunternehmer beaufsichtigt.

Sind auch die Zahlungen an den Bauunternehmer veruntreut?

Ist es nur das Architektenhonorar?

Habt Ihr vielleicht ohne Bauunternehmer gebaut, mit selbt angeheuerten Leuten und ist der Bauleiter vielleicht ein selbsternannter „Fachmann“, der es etwas billiger machen wollte als der renommierte Architekt?

Das geht leider aus der Anfrage nicht hervor. Ich denke, dass hier mein Wissensgebiet „Bauver-tragsrecht/VOB“ nicht helfen kann, sondern dass Ihr einen Rechtsanwalt braucht.

Mit freundlichen Grüßen

Bodo

Hallo,
der Bauleiter hat also privatinsolvenz angemeldet, das ist ja zunächst mal egal, da er ja ein gewerbe hat und geld von euch erhält aus werkvertrag bzw. aus dienstvertrag, was habt ihr denn dem für ein vertrag gegeben ? die privatinsolvenz tangiert euch ja nicht, sofern er seine leistungen teilweise im voraus hat bezahlt bekommen und diese in zukunft ordnungsgemäß erbringt. Bauleiter bekommen aber in der regel nicht geld in die hand, um nachunternehmer und baufirmen zu bezahlen sondern das macht der bauherr in der regel selbst, es sei denn ihr habt mit dem „Bauleiter“ einen Generalunternehmer vertrag abgeschlossen zur übergabe eines schlüsselfertigen hauses, aber auch dann kann oder sollte ein solches unterfangen so eingeregelt sein, daß ihr die rechnungen zug um zug !!! nach !!! fertigstellung zahlt !
Er hat ein gewerbe und hat aus dem gewerbe heraus zu bezahlen bzw. die gelder weiterzureichen. seine privatinsolvenz könnte ein hinwies darauf sein, daß er das jetzt unter umständen nicht mehr kann, also die gelder veruntreut hat - dann muß strafanzeige gestellt werden. eventuell hat er aber realisierungshonorare im voraus bekommen und stellt die vergütete leistung bereit - dann tangiert euch das nicht; wenn er jedoch aufhört zu arbeiten (wozu die Privatinsolvenz ihn nicht verpflichtet) dann könnt ihr eure forderungen einreichen beim Gericht und euch in die insolvenztabelle eintragen lassen. hier empfiehlt sich ein schlauer rechtsanwalt der euch berät und vertritt und alles daran setzt

  1. vollstreckbare Titel (Mahnbescheid/Klageverfahren) durchsetzen
  2. betrügerisches verhalten nachzuweisen - anzeige wegen betrug zu stellen und vorstrafe zu erzielen
  3. dessen wohlverhaltensphase genau zu beleuchten; die meisten machen in der wohlverhaltensphase fehler, neue schulden, neue mahnbescheide und EV sodaß es zu einer aberkennung der privatinsolvenz kommen könnte/wird.

alles sehr nebulös - meist sind das Architekten oder Bauunternehmer aber keine Bauleiter !!
Gruß
MP T

Hallo,

der Begriff Bauleiter bezeichnet die Person, die gegenüber der Bauaufsichtsbehörde für die Leitung und Durchführung der Bauarbeiten benannt wird und auch für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unterzeichnet. Wahrscheinlich ist in Ihrem Fall der Bauleiter auch gleichzeitig der ausführende Unternehmer. Allerdings hat Ihr Problem wirklich nur etwas mit dem Insolvenzrecht zu tun und damit kenne ich mich leider nicht aus.

Gruß
Udo Wich

Hallo lieber Bauherr,
hm, leider bin ich kein Rechtsanwalt, möchte aber wie folgt antworten:
wenn ihr den Bauleiter bereits bezahlt habt, schuldet er euch in erster Linie noch die entsprechene Leistung. Geld werdet ihr eher nicht zurück bekommen.
Am besten fragt ihr einen Rechtsanwalt was ihr machen solltet, eine erste Beratung ist bei einem guten Anwalt definitiv kostenfrei. Ich selbst kann euch, denke ich, nicht wirklich weiter helfen.
Liebe Grüße, Peter

Hallo,

euer Problem läßt sich leider nicht mit dem Bundes- oder Landesbaurecht lösen (wofür ich als „Experte“ registriert bin.
aber soviel: Da kann man nur zivilrechtlich reagieren.
Wenn aber Insolvenz angemeldet worden ist, gibt es immer einen Insolvenzverwalter. Der läßt sich über das zuständige Amtsgericht erfragen. Alle Forderunge/Verpflichtungen sind mit diesen zu beraten.

mfg db

Hallo, Verbraucherinsolvenz kommt nur in Betracht, wenn der Schuldner einen Einigungsversuch mit seinen Gläubigern versucht hat, und dies fehlgeschlagen ist. Dies muss von einem Rechtsanwalt oder z.B. einer Schuldnerberatung bestätigt werden. Liegt dies vor, kann der Schuldner beim Amtsgericht Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Dann wird zu festen Zeitpunkten das beim Schuldner vorhandene Vermögen vom Insolvenzverwalter anteilig an die Gläubiger ausgezahlt. Dies kann z.B. durch eine Einmalzahlung gegen Verzicht auf die Restforderung erfolgen. Nach Ende einer sog. Wohlverhaltensphase mit Zahlungen, wird der Schuldner vom Rest seiner Schulden befreit. Als Gläubiger muss man bei einer Privatinsolvenz nach Scheitern einer Einigung mit dem Schuldner nichts tun. Die Abwicklung erfolgt durch den Insolvenzverwalter.

Mit freundlichen Grüßen

Rasta

Hallo!

Also sicher kann man gegen den Bauleiter vorgehen, aber dies wird in der Regel überhaupt nichts bringen, ausser er ist gegen so etwas abgesichert, was eigentlich niemand ist.

Dadurch, dass er in die Inso geht ist wohl oder übel euer bereits gezahltes Geld verloren…vielleicht hat er noch was an Vermögen, welcher der Verwalter dann ja aufteilen würde.

LG

.

HALLO,
ihr Problem ist leider kein Problem des „öffentliches Baurechtes“, wofür ich als „Experte“ eingetragen bin. Eine Baubehörde wird sich als „nicht zuständig“ fühlen.
Hier kann man nur zivirechtlich vorgehen.
Aber vorab, ist denn der Bauleiter rechtlich auch gleichzeitig die Baufirma? Eine Privatinsolvenz bezieht sich zunächst immer nur auf die Privatperson. Mit welcher Firma ist der Bauvertrag geschlossen und ist diese den auch in Insolven?
Wenn ja, gibt es dann einen Insolvenzverwalter (beim Amtsgericht erfragen).
Alle eure Forderungen unverzüglich bei diesem Insolvenzverwalter anmelden.
Es empfielt sich hier aber aus meiner Sicht einen Fachanwalt einzubinden.

mfg db

Sorry, habe Anfrage gerade erst gelesen. Handelte es sich um den Bauleiter oder um das Bauunternhmen? Wie hat sich der Fall entrwickelt? Ist das Haus fertig?