Hallo,
habe im November ein Playstationspiel ersteigert, das anscheinend auf dem Postwege verloren gegangen ist. Was kann ich nun tun? Geld zurückfordern (zum Glück nur 12€)? Kosten teilen? Bei Post aufregen?
Danke
Jörg
Hallo,
habe im November ein Playstationspiel ersteigert, das anscheinend auf dem Postwege verloren gegangen ist. Was kann ich nun tun? Geld zurückfordern (zum Glück nur 12€)? Kosten teilen? Bei Post aufregen?
Danke
Jörg
Hi Jörg,
wenn du das Spiel vom einem Händler gekauft hast (Achtung: Viele bei eBay sind Händler, sagen dies aber nicht!!), ist der Gefahrenübergang erst dann vollzogen, wenn du die Ware in den Händen hältst. Sprich: In diesem Fall gibt es Geld zurück oder neue Ware.
Bei Privat-Kauf hat der Verkäufer seine Pflicht getan, sobald er die Ware bei der Post aufgegeben hat. Bei Paket oder ähnlichem gibt es ja einen Schein, wo man dies kontrollieren kann. Ansonsten musst du es ihm einfach glauben. Da hilft auch kein Aufregen bei der Post.
Wenn du dem Verkäufer nicht traust, bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als seine zukünftigen Verkäufe genau zu überwachen, ob „dein“ Spiel zufällig wieder bei ihm auftaucht.
Gruß
Falke
Hi Jörg,
habe im November ein Playstationspiel ersteigert, das
anscheinend auf dem Postwege verloren gegangen ist. Was kann
ich nun tun? Geld zurückfordern (zum Glück nur 12€)?
Kosten teilen? Bei Post aufregen?
bitte zunächst den VK, einen Nachforschungsauftrag bei der Post zu stellen. Da es bestimmt kein versicherter Versand (z.B. Paket) war, kommt dabei selten etwas raus, aber er soll es trotzdem bitte tun.
Wenn das Ergebnis negativ ist: ist er Privatperson, liegt die Haftung für den Versand bei Dir. Wenn er sehr kulant ist, könnt ihr euch evtl. darauf einigen, daß er Dir einen Teil der Summe wiedergibt.
Andererseits: er weiß ja nicht, ob Du das Spiel nicht schon erhalten hast und ihm nur Lügen erzählst (das soll jetzt keine Unterstellung sein!)…
Falls er also nichts bezahlt, kannst Du das nur als (zum Glück recht billige) Erfahrung abhaken und solltest Dir nächstes Mal überlegen, ab dem Warenwert x auf versicherten Versand zu bestehen.
Falls es wider Erwarten ein Händler war, muß er Dir das Spiel erneut zuschicken, da er das Versandrisiko trägt.
Kann es sein, daß das Spiel noch unterwegs ist? Postlaufzeiten scheinen momentan länger zu sein. Wenn er es als Warensendung verschickt hat, dauert es nochmal ein paar Tage länger. Vielleicht kommt es ja noch!
MfG
Julia
Hallo Jörg,
scheinbar hast Du Dir das Spiel nicht als versichertes Paket schicken lassen. Dann könnte man bei der Post nachschauen wo das Ding abgeblieben ist bzw. der Verkäufer müsste erstmal den Posteinlieferungsbeleg beibringen.
Wenn er Dir das Spiel als Päckchen geschickt hat, dann gibt es keine Dokumente zu der Sendung. Im schlimmsten Fall hat der Verkäufer das Spiel nicht mal zur Post gebracht…
Was kannst Du tun?
Im Prinzip nichts. Sofern Du nicht auf einen versicherten Versand bestanden hast trägst Du das Risiko bei Verlust.
In Zukunft also eine Versandart wählen, bei der der Verkäufer einen beleg über die Einlieferung bei der Post beibringen kann und der Weg des Pakets zurückverfolgt werden kann.
Gruß
Achim
Postverlust? - Holschulden !
Hallo,
Warenschulden sind HOLSCHULDEN
Geldschulden sind BRINGSCHULDEN
erster Grundsatz im Handel !
Die Gefahr bei Versand der Ware geht in dem Moment auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware zum Versand gibt.
Und wenn ein Päckchen nicht ankommt - Pech gehabt.
cu
Michael