Guten Tag,
mein Freund arbeitet für einen Kurierdienst und hatte einen
kleinen Unfall mit dem Geschäftswagen…net viel passiert,
und war auch keine Absicht, er hatte die Handbremse net
gezogen und während er ein Päckchen abgegeben hat ist sein
Geschäftsauto weggerollt und auf nen PKW drauf. Nur ein
kleiner Kratzer…
Da ist jetzt die Frage:
leichte Fahrlässigkeit: Cheffe zahlt
normale/einfache Fahrlässigkeit: Schaden wird geteilt
grobe Fahrlässigkeit: Mitarbeiter zahlt
bei normaler/grober Fahrlässigkeit muss man auch noch beachten, dass der Mitarbeiter nicht ruiniert werden darf.
Wenn es ein steiler Abhang war, würde ich das Nichtanziehen der Handbremse schon als grob fahrlässig ansehen. Man lernt das in jeder Fahrschule und jeder Autofahrer sollte wissen, dass Autos an Abhängen dazu neigen, runterzurollen, wenn nur ein Gang engelegt ist.
Wenn es nur leicht abschüssig war und es evtl. eine Eigenart des Fahrzeugs ist, dann schon wegzurollen, obwohl andere Fahrzeuge das nicht machen, der MA auch nicht davon unterrichtet wurde, wäre es wohl als leichte Fahrlässigkeit einzustufen.
Bei einem kleinen Kratzer und grober Fahrlässigkeit muss er wohl zahlen.
Wäre jetzt ein großer Schaden entstanden, z.B. wegrollender PKW verursacht Schaden von 100.000 Euro, müßte nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten des MA gegangen werden, dann wird sicher nicht 50:50 geteilt, sondern evtl. 10:90 o.ä.
Da es dann fast immer vor Gericht geht, entscheidet das meist der Richter.
Jetzt will sein Chef net die KFZ Haftpflicht greifen lassen,
sondern mein Freund soll den Schaden aus eigener Tasche privat
bezahlen.
Im Arbeitsvertrag von meinem Freund steht drin, dass er für
schäden die mit Grober Fahrlässigkeit passieren in vollem
Umfang haftet…
Das wäre auch ohne AV so.
Nun meine Frage, kann man für solche Fälle eine Versicherung
abschließen? weil es kann ja mal ein Schwerer Unfall
passieren, mit Größerem Schaden oder Verletzten…dann
kann man sich doch aufhängen???
Wüßte keine Versicherung, die für grobe Fahrlässigkeit einstehen würde. Über die Versicherung könnte man dann fast alles abdecken, denn den Vorsatz zu beweisen, wird meist extrem schwer sein.
Dass man sich nicht aufhängen braucht, dafür sorgt ja schon wie oben beschrieben die Teilung, so dass man im Extremfall nicht ruiniert wird.
Den Chef trifft es evtl. viel härter. Das ist dann sein Geschäftsrisiko.
Grüße Steffi
Grüße
Holygrail