Nochmieter will Kündigung Rückgängig machen. Vermieter hat dies abgelehnt, da Vertrag mit neuem Mieter geschlossen wurde.
Nochmieter hatte per Mail gekündigt (nicht gültig, da ohne Unterschrift?). Anerkannt von Vermieter.
Welche Rechte bestehen, wenn Nochmieter nicht auszieht, mit einer ungültigen Kündigung?
Wohnungen von neuen Mietern sind gekündigt.Maklergebühr wurde entrichtet.
§568 Abs.1 BGB
Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.
Mails genügen dieser Formvorschrift nicht.
Der Rest ist Risiko des Vermieters, der sich uU Schadenersatzpflichtig macht.
vnA
Grds. haben die Neumieter Anspruch auf Vertragserfüllung (Einzug).
Kann der nicht erfüllt werden, steht Ihnen Schadensersatz vom VM zu (Maklerkosten, Umzugskosten, Mietpreisdifferenz vergleichbarer Alternativwohnung usw.)
G imager
Anerkannt von Vermieter.
Wie hat der Vermieter denn dies anerkannt???
Welche Rechte bestehen, wenn Nochmieter nicht auszieht, mit
einer ungültigen Kündigung?
Kommt drauf an, ob es eine wirksame Aufhebungsvereinbarung gibt…
Ist das ein Problem des Nachmieters?
vnA
Rechtlich nicht, praktisch schon…
Aber das war doch hier: /t/was-machen-wenn-nochmieter-nicht-auszieht/6596082/3
vnA
Mal abgesehen davon, dass hier noch niemand den Aspekt hereingebracht hatte, dass man eine unwirksame Kündigung per Mail mit nachweisbarer Bestätigung durch den Vermieter ohne weiteres als wirksame einvernehmliche Aufhebungsvereibarung auslegen kann, verstehe ich gerade überhaupt nicht, was Du eigentlich von mir willst und warum Du meine Beiträge hier mit inhaltslosen Kommentaren versiehst. Falls Du es nicht gelesen hast, war die Frage recht allgemein gehalten und bezog sich nicht allein auf die rechtliche Situation aus Sicht der Nachmieter. Zumindest inhaltlich zur Beantwortung dieser Frage helfen Deine Beiträge kein Stück weiter…
Ich verstehe nicht weshalb du dich auf die Füße getreten fühlst.
Der UP fragt aus Nachmietersicht. Dies ging ganz klar aus seinem wegen Verstoß gegen FAQ:1129 gelöschten ersten Post hervor und kann auch aus dem jetzigen Post herausgelesen werden (zumindest von mir)
Ob die Kündigung rechtens war oder nicht spielt für den Nachmieter absolut keine Rolle. Wenn er am Tag des Mietbeginns vor einer bewohnten Wohnung steht hat der VERMIETER ein Problem. Die daraus resultierenden Schadenersatzforderungen Neumieter an Vermieter wurden erläutert. Was soll also deine Verunsicherung des Neumieters mit den von dir gestellten Fragen und Thesen? Der Neumieter hat einen Vertrag, der von allen Vertragsparteien zu erfüllen ist.
vnA
Der UP fragt aus Nachmietersicht. Dies ging ganz klar aus
seinem wegen Verstoß gegen FAQ:1129 gelöschten ersten Post
hervor und kann auch aus dem jetzigen Post herausgelesen
werden (zumindest von mir)
Von mir nicht, zumal ich das gelöschte Post nicht kenne und selbst wenn doch, mir auch nicht merke, wer dies gepostet hat, so dass ich dies nicht in Beziehung setzen kann (und auch nicht will)…