auf der suche nach einer sonnenbrille stoße ich in letzter zeit öfters mal auf ebayer, die zwar laut „privatauktion“ schreien, deren bewertungsprofil aber zeigt, daß sie in den letzten sagen wir 6 wochen, an die 40 brillen verkauft hat. Alle neu…
Meine frage ist also, ab wann man eigentlich in der pflicht ist garantie und umtausch zu gewährleisten.
Hallo Alex,
eine Antwort kann ich Dir leider nicht geben,
aber denke ich mir, daß es in den meisten Fällen garnicht um Garantie und Umtausch geht, da solche Sachen im Normalfall an den Hersteller weitergeleitet werden.
Hier wird eindeutig am Finanzamt/Arbeitsargentur vorbei gearbeitet, und das auf Kosten der ehrlich angemeldeten Konkurrenz.
Sachdienliche Hinweise würden mich zu diesem Thema auch mal interessieren.
Gruß Michael
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Hieraus zitiere ich:
(2) [1] Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. [2] Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. [3] Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.
Mit einfachen Worten:
selbständig
nachhaltig
Gewinnerzielungsabsicht
am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen
Das dürfte in deinem Fall alles gegeben sein, die Grenzen können aber auch fließend sein, Beispiel:
Verkauft einer 40 Bücher aus seiner privaten Sammlung, ist das sicherlich kein Gewerbebetrieb, sondern Privatvergnügen.
Verkauft er 40 Sonnenbrillen, geht das sicherlich über’s Private hinaus.
Erst recht dann, wenn er Ware nur mit dem Zweck einkauft, um sie wieder zu verkaufen.
Ob es am Finanzamt vorbei ist, wie mein Nachredner behauptet, kann von hier aus nicht beurteilt werden, vielleicht versteuert er ja alles ordnungsgemäß.
Wieso am Finanzamt vorbei ? Es kann doch sein, dass er irgendwie an eine Box mit den Brillen gekommen ist und verkauft die jetzt und gibt es dann am Ende des Jahres in der Steuererklärung an. Solange sowas nur ausnahme mäßig geschieht ist er ja noch lange keine Gewerbetreibender oder irre ich mich da ?
Du hast selbstverständlich recht.
Wenn er auch noch 3200 Bewertungen hat und vorher Videokameras verkauft hat kann es auch sein, daß dieser Posten besonders günstig war.
Ich vermute sowieso, daß bei ebay alle sauber sind.
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in solchen Fällen lege ich mir vor Kauf immer eine entsprechende „Akte“ mit den Links zu den sonstigen Auktionen/Bewertungen an und gehe dann natürlich von einem gewerblichen Anbieter aus. Sollte es später Schwierigkeiten geben, hätte ich keine Scheu mitzuteilen, dass hier offensichtlich eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und dies insbesondere der Überprüfung des zuständigen Finanzamtes zugänglich ist. Sprich: Ich würde mehr oder weniger offen damit drohen meine Unterlagensammlung mal beim zuständigen FA einzureichen um hierüber eine Klärung herbei zu führen.
Wenn der Verkäufer diesbezüglich eine saubere Weste hat, wird er sich hierdurch nicht beeindrucken lassen, ansonsten wirst Du dein Ziel so ziemlich schnell erreichen (und ob Du dich dann noch per Anzeige an das FA rächst, bleibt deinem eigenen schlechten Charakter überlassen .
Gruß vom Wiz, der solange kein Problem damit hat bei offensichtlich gewerblichen „Privatanbietern“ zu kaufen, wie die Sache reibungslos funktioniert
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Meine frage ist also, ab wann man eigentlich in der pflicht
ist garantie und umtausch zu gewährleisten.
Für sachdienliche hinweise wie immer dankbar…
LG Alex:smile:
Hallo Alex,
eine Antwort kann ich Dir leider nicht geben,
aber denke ich mir, daß es in den meisten Fällen garnicht um
Garantie und Umtausch geht, da solche Sachen im Normalfall an
den Hersteller weitergeleitet werden.
Bei Garantie mag das ja durchaus richtig sein, aber mein Ansprechpartner bei Sachmängelhaftung / Gewährleistung ist der Verkäufer.
Ich weiss, dass oben von Garantie die Rede ist, ich weiss nur nicht, ob dem Ausgangsposter der Unterschied klar ist.
Meine frage ist also, ab wann man eigentlich in der pflicht
ist garantie und umtausch zu gewährleisten.
Für sachdienliche hinweise wie immer dankbar…
LG Alex:smile:
Hallo Alex,
eine Antwort kann ich Dir leider nicht geben,
aber denke ich mir, daß es in den meisten Fällen garnicht um
Garantie und Umtausch geht, da solche Sachen im Normalfall an
den Hersteller weitergeleitet werden.
Bei Garantie mag das ja durchaus richtig sein, aber mein
Ansprechpartner bei Sachmängelhaftung / Gewährleistung ist der
Verkäufer.
Dies ist ja auch der richtige Weg.
Aber meinst Du nicht auch, die Fa. Karstadt repariert den Fernseher selber, oder leitet sie ihn an den Hersteller weiter?
Ich weiss, dass oben von Garantie die Rede ist, ich weiss nur
nicht, ob dem Ausgangsposter der Unterschied klar ist.
in solchen Fällen lege ich mir vor Kauf immer eine
entsprechende „Akte“ mit den Links zu den sonstigen
Auktionen/Bewertungen an…
Ein Typ der vorm Kauf „Akten“ über Verkäufer anlegt um evtl. mit dem FA zu drohen…mal bei der Stasi tätig gewesen? Nannte man dich als Kind Petze-Paule?
Und dann noch offen lassen ob man den Verkäufer nach gutem Kauf beim FA verpfeift…mit solchen böswillig, mistrauisch und „alles und alle kontrollieren wollen“ denkenden Menschen ist Deutschland schon mal untergegangen, und die Stasi nicht zu vergessen. Sowas kann man anders, klüger, menschlicher und gelassener regeln.
ps: Bin weder gewerblicher noch privater Verkäufer…
MfG
Ev
Ein Typ der vorm Kauf „Akten“ über Verkäufer anlegt um evtl.
mit dem FA zu drohen…mal bei der Stasi tätig gewesen? Nannte
man dich als Kind Petze-Paule?
Schon mal den Kopf zur Seite gelegt, um die grauen Zellen wieder zu einer denkfähigen Masse zusammenzubekommen?
Es geht hier doch nicht um ganz normal ablaufende Transaktionen mit Leuten, die sauber ihre Geschäfte abwickeln, sondern um die leider massive Zahl von unseriösen Gesellen, die meinen sich billig um DInge wie das Fernabsatzgesetz und den damit verbundenen Kundenschutz herumdrücken zu können, und die so ganz nebenbei in nicht geringer Anzahl Sozialleistungen von unser aller Steuergeldern kassieren und gleichzeitig für ihr Schwarzgewerbe selbst natürlich keinen Cent an Steuern abdrücken.
Wie ich ausdrücklich geschrieben habe, ist mir dies alles vollkommen egal, solange der Kauf dann ordentlich über die Bühne geht. Es ist aber doch wohl ein berechtigtes Interesse, sich gegenüber solchen Leuten für den Fall der Fälle abzusichern. D.h. nur dann, wenn so ein Pseudoprivatverkäufer z.B. im Mängelfall dann tatsächlich die Gewährleistung ablehnen sollte, braucht man zum Schutz der eigenen Interessen ein entsprechendes Druckmittel. Ich wüsste nicht, was daran moralisch verwerflich wäre, sich gegen solche schwarzen Schafe dann ebenfalls mit harten Bandagen zur Wehr zu setzen. Oder ist es inzwischen Pflicht, sich offen bescheißen lassen zu müssen?
BTW: Ich persönlich kaufe nach Möglichkeit erst gar nicht bei solchen Pseudoprivatverkäufern ein und habe damit dieses Problem auch höchst selten mal, mir überhaupt hierüber Gedanken machen zu müssen. Und wenn, dann haben die Sachen bislang trotzdem reibungslos funktioniert. Somit hatte ich bislang nie die Notwendigkeit. Aber Vorsicht ist eben die Mutter der Porzellankiste. Der Hinweis bezog sich daher ausdrücklich auf den Fragesteller!