Was macht der Schuldner in so einem Fall?

Hallo :smile:)

Erstmal $251, nachdem ich ausgehe:

§ 251
Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung

(1) Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen.

(2) Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist. Die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen sind nicht bereits dann unverhältnismäßig, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen.


Also wenn ein Schuldner das Auto von dem Gläubigen beschädigt, muss er ja den Schaden wiederherstellen. Der Gläubige verlangt z.B. 8000 Euro,obwohl er selber das Auto für 1000 Euro gekauft hat.
Was kann der Schuldener dann in so einem Fall machen?

Danke im Voraus :smile:
LG

Also, als Gläubige täte ich erstmal zu meinem Herrgott beten. :wink:

Unabhängig vom Kaufpreis zählt natürlich der tatsächliche Wert des beschädigten Autos. Den kann ja ein Gutachter ermitteln.

Und anschließend muss eben der Schaden ersetzt werden, so hoch der Schaden eben ist.

tut mir leid, ich kann diese Frage nicht beantworten würde mich aber an meine eigene versicherung wenden, denn wenn der schaden den wert des autos so überschreitet, dann hat das auto wirtschaftlichen totalschaden…und da gibt es andre regelungen…ich habe für mein auto, was also nicht so viel mehr wert war nur den wiederbeschaffungswert, nicht aber die reparatur bezahlt bekommen-das wird ihre versicherung auch so sehen, ist nämlich billiger…
k.andrejew

Hallo!!

Zum Anwalt gehen!! Nur soviel nebenbei. Der Gläubiger muss seinen Schaden erstmal sauber beziffern. Hierfür sind folgende Werte notwendig: Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall, Restwert und Reparaturkosten. Solche werte werden per Kostenvoranschlag (bei kleineren Schäden) oder durch einen Gutachter ermittelt. Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, kann auch nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts verlangt werden. In Ausnahmefällen dürfen die Reparaturkosten bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen. Alles klar?

Gruß

Ralf

Hallo,

unabhängig von deinen Ausführungen muss der Geschädigte/Verletzte so gestellt werden, als wäre es nicht zur Schädigung gekommen. Sachgegenstände werden in den Zustand versetzt, den er vor der Beschädigung hatte. Ein gebrauchtes Auto, das beschädigt wird muss nicht mit einem neuen ersetzt werden. Bei Verletzungen die die körperliche Unersehrtheit betreffen, sind Geldleistungen Gegenstand des Ausgleichs, bzw. der Wiederherstellung.

Gruß
who_knows

Hallo,

der Gläubiger kann nur soviel verlangen, wie der Wert des Schadens beträgt. Dabei ist unerheblich, wieviel er für das Auto gezahlt hat. Der Schaden wird z.B. bei einem Autounfall von einem Sachverständigen festgestellt. Das kann der Gläubiger dann verlangen. Er kann nicht verlangen, soviel er möchte. Im Zweifel entscheidet das Gericht über die Höhe des Schadensersatzes.
Wenn der Gläubiger das Auto für 1000 € gekauft hat, es aber eigentlich z.B. 50000 € wert ist, kann es sein, dass der Schaden am Auto viel höher ist als 1000 €. Dann muss der Schuldner ihm sogar mehr bezahlen, als dieser selbst für das Auto bezahlt hat. Es kommt eben auf den objektiven Wert des Schadens an, nicht darauf, wie teuer die Sache war.

Ich würde mit Sachverständigen und Anwalt drohen, wenn die Rechnung nicht relativiert wird.
-karo081045-

Also wenn ein Schuldner das Auto von dem Gläubigen beschädigt,
muss er ja den Schaden wiederherstellen. Der Gläubige verlangt
z.B. 8000 Euro,obwohl er selber das Auto für 1000 Euro gekauft
hat.
Was kann der Schuldener dann in so einem Fall machen?

Guten Tag,

bei einem beschädigten Kfz wird immer der Geldbetrag geschuldet der zur Wiederherstellung des Zustandes vor der Beschädigung erforderlich ist.
Die Reparaturkosten könnten über einen Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten nachgewiesen werden. Bei einem Totalschaden kommt eigentlich nur das Gutachten auch wegen des möglichen Restwertes in Betracht.
Auch wenn der Gläubiger das Auto geschenkt bekommen hat, kann die Wiederbeschaffung Geld kosten.
Der Wert ist also nicht den Preis den der Gläubiger aufgewendet hat, um die Sache zu bekommen, sondern der Betrag den er heute braucht, um die Sache zu reparieren oder eine gleichwertige wiederzubekommen. Daher geht es beim Totalschaden um den Wiederbeschaffungswert.
Grüße

Hallo

Wenn der Schuldner dem Gläubiger tatsächlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, dann muss er den Schaden in der entstandenen Höhe ersetzen. Der Gläubiger muss darlegen - und im Zweifel beweisen - wie hoch der Schaden ist.
Dabei kann es grundsätzlich auch möglich sein, dass der Gläubiger ein Fahrzeug für 1.000 € kauft und später ein Schaden i.H.v. 8.000 € daran entsteht.

Dann ist die Frage, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder ob der Gläubiger das Fahrzeug für weit unter Wert erworben hat.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn der Reparaturaufwand 130% vom Wert des Pkw ausmacht. In dem Fall müsste der Schuldner nur den Restwert des Pkw zahlen.
Wenn der Gläubiger aber für 1.000 € ein Auto gekauft hat, das tatsächlich 8.000 € oder mehr Wert war und der Schuldner verursacht einen Schaden i.H.v. 8.000 €, dann muss der Schuldner dem Gläubiger 8.000 € ersetzen.

Was der Schuldner machen kann? Er kann die Höhe des angeblichen Schadens bestreiten. Der Gläubiger kann dann ein Gutachten erstellen lassen. Wenn dieses den zuvor behaupteten Schaden bestätigt, trägt der Schuldner auch noch die Gutachterkosten…

Danke im Voraus :smile:

Dafür nicht!

LG

LG

Hallo,

wieviel der Unfallgegner für das Auto gezahlt hat ist nicht relevant. Hier ist es der Wiederbeschaffungswert. Den ermittelt ein Gutachter.

Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert = Schadenssumme.

LG
knuddelchen66

glaubiger kann nicht one weiteres eine unangemessenen Betrag verlangen das soll den Marktwert entsprechen. das shaden kann eventuell durch entsprechenden experten geschaetzt werden.

Der Schuldner muß nur den Zeitwert des Autos ersetzen,der u.U. von einem Sachverständigen festzustellen ist.
Andi31