Was macht eigentlich

die bank/sparkasse mit einem freistellungsantrag ? den eine Person unterschrieben hat.
Muß sie jetzt selber nochmal zur steuer ?
ist das damit erledigt ?
meldet die bank die zinsen dem finanzamt ? immer ? oder nur auf anfrage ? ab einer bestimmten höhe ? oder wie oder was ?
t.

Hi,

die Bank erfasst den Freistellungsauftrag in ihren Systemen und legt ihn ab. Feddich. Wenn es Zinseinkünfte gibt, kommt die Freistellung bis zum genannten Betrag zum Tragen.

Die Bank meldet nichts dem Finanzamt, und wenn alle Zinsen durch den Freistellungsbetrag gedeckt sind, braucht man auch nicht mehr zur Steuer. Auf der Steuererklärung gibts ein vorbereitetes Feld, was angekreuzt werden muss, wenn die Zinseinkünfte drunter liegen.
Wenn tatsächlich Zinsabschlagssteuer bezahlt werden müssen, weil der Freistellungsauftrag nicht ausreicht, bekommst man von der Bank eine Steuerbescheinigung. Die muss dann mit der Erklärung zusammen abgegeben werden, und da werden dann die Einkünfte besteuert und die gezahlten Beträge verrechnet.

Aber Achtung : Die Banken melden zwar nicht aktiv, aber die Finanzbehörden haben ein Recht auf Einsicht in die Daten, wer wieviel Freistellung beantragt hat. (Die Daten der tatsächlich geflossenen Zinsen oder verfügbaren Gelder betrifft das aber nicht.)
Es gibt nämlich Leute, die sich für schlau halten und bei mehreren Banken Konten eröffnen, maximale Freistellung beantragen und die Kohle verteilen. Das darf nicht sein, alle existierenden Freistellungsaufträge dürfen zusammen die aktuelle Maximalgrenze nicht überschreiten.

Gruss Hans-Jürgen
***

in Ergänzung zu Hans-Jürgen:

Diese Prüfungen werden tatsächlich durchgeführt. Ich bin nach meiner Trennung auch angeschrieben worden, weil angeblich bei der Sparkasse der Frei-Auftrag zu hoch war. Gottseidank konnte ich erklären, daß die Kasse den alten Auftrag aus Ehezeiten nicht gelöscht hatte.

Aber kompliziert wars doch und seitdem passe ich auf!

Hallo Hans-Jürgen,

als Insider des FinAmt muß ich Dir leider mitteilen, das Du falsch liegst.
Die Banken (und zwar alle) melden bis ca. 1 1/2 Jahre später alle tatsächlich freigestellten Beträge der FinVerw. Diese kann sie bei Bedarf abrufen, was aber in der überwiegenden Zahl der Fälle keinen Sinn macht (zu hohes Arbeitsaufkommen). Werden jedoch Freistellungsaufträge durch den Steuerpflichtigen so ausgefüllt und an die Banken weitergereicht, das er allein von der Summe schon über den Freibetrag kommen würde, wird dieser Fall automatisch uns gemeldet und es werden weitere Nachforschungen angestellt.
Du siehst, wir haben alle Möglichkeiten dieser Welt, nutzen tun wir sie jedoch nur selten.
Gruß
Michael

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