Hallo,
und diese 180 € hinterzogene Steuer gibts nicht mal am Stück, da das Notebook bei 800 € Anschaffungskosten kein GWG mehr ist.
Die Erstattung würde sich also auf 60 € x 3 Jahre belaufen.
Und wenn wir jetzt noch davon ausgehen, dass Finanzämter in der Regel die Hälfte des Notebooks als privat ansehen, dann halbiert sich dieser Steuervorteil nochmals.
30 € je Jahr. Extrem effektiv.
Genau so gut hätte man sich Einbruchwerkzeug für 500 € kaufen können um einen Raub von Waren im Wert von 530 € durchzuführen.
Und wird man dabei erwischt, bleibts trotzdem Einbruch.
Auf die Höhe der Hinterziehung kommt es nicht an, die spielt höchstens bei der Bemessung des Strafmaßes eine Rolle.
Und der Bearbeiter beim Finanzamt wird vielleicht noch mehr finden.
Sind vielleicht statt der tatsächlichen 20 Km zur Arbeit schon seit Jahren immer 23 Km angegeben worden?
Hat man mal Krankheitskosten beantragt, die längst von der Kasse bezahlt wurden?
Hat man berufliche Telefonkosten beantragt, obwohl der Arbeitgeber ein berufliches Handy bezahlt?
Hat man Fortbildungskosten abgesetzt, die irgendwie doch privat waren?
Hat man einfach so mal Kleinspenden angesetzt, die nie getätigt wurden?
Hat man unterschlagen, dass manche Versicherungen auch Beiträge zurück erstatten?
Das Finanzamt hat hier mannigfache Möglichkeiten das Verfahren auf Dinge auszuweiten, die eigentlich immer so mit durchrutschen.
Und plötzlich nimmt der hinterzogene Betrag über Jahre ganz andere Formen an.
Allein schon die falsche Km-Angabe ist eine bewußte Handlung und berechtigt hier das Finanzamt die Steuerbescheide der letzten 10 Jahre zu ändern.
Und auch in der Zukunft wird dieser Steuerbürger genauestens betrachtet werden.
Gruß
Lawrence