Was macht Finanzamt, wenn Belege gefälscht sind ?

Nehmen wir mal an, Heinz sei ein fiktiver Arbeitnehmer, der seine Steuererklärung abgibt. Nun habe das Finanzamt bei den Werbungskosten zum ersten Mal die Belege behalten, mit dem Hinweis, dass „der Sachbearbeiter sie prüfen wird“. Unter anderem hat er eine Rechnung über ein Notebook als Arbeitsmittel angegeben. Was genau wird der Sachbearbeiter prüfen ?

Pikant am Rande: Auf dem Beleg hat Heinz den Rechnungsbetrag von 200€ auf 800€ abgeändert und auch den MwSt.-Betrag angepasst, da es ein realistischer Preis für ein neues Notebook ist (Heinz hatte sich ein gebrauchtes gekauft und das FA hatte Belege bisher nie geprüft). Wie wird wohl das Finanzamt reagieren ?

Hallo,

wenn man Glück hat und der Bearbeiter gute Laune, dann wirds einfach gestrichen.

Dauert die Bearbeitung nun etwas länger, dann ist anzunehmen, dass die Sache an die Straf- und Bußgeldsachenstelle abgegeben wird.

Vermutet das Finanzamt noch ein paar weitere Leichen im Keller, dann werden eines morgens ein paar nette Beamte von der Steuerfahndung vor der Haustür stehen und nachfragen, ob man ihnen freiwillig alles zeigt oder ob sie selbst suchen müssen.

Gruß
Lawrence

Tja, da das FA wohl kaum von einem „Versehen“ ausgehen kann:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Auch bekannt als: Betrug (§ 263 StGB)

Jeder Ratschlag durch dieses Forum wäre gefährlich (Beratung in Rechtsfragen, etc.) und eine Beleidigung für alle, die bei ihrer Steuererklärung nicht betrügen.

Servus,

in der Wunderwelt des Abgabenrechts gehts hier zunächst um die AO (konkret: § 370 AO). Wegen des Belegs um § 267 StGB.

Schöne Grüße

MM

wenn man Glück hat und der Bearbeiter gute Laune, dann wirds
einfach gestrichen.

Das wäre ja eine unglaubliche Sauerei, und eine extreme Pflichtverletzung des entsprechenden Beamten.
Wer sollte sowas tun, hier gehts ja nicht um einen „kleinen Formfehler“ in der Erklärung?

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Und ich werf noch die Urkundenfälschung dazu!

ich tippe auf ne spende von ca. 1.500 €. je nachdem, was der stpfl. so heimschleppt im monat könnte es auch etwas höher ausfallen.

ist aber nur ne schätzung…

gruß inder

Hallo holger,

Was genau wird der Sachbearbeiter prüfen ?

das müsstest du den fiktiven Sachbearbeiter selber fragen, wir können ja nur vermuten :smile:
Die Frage ist ja doch: hat der Bearbeiter die Fälschung entdeckt?

Pikant am Rande: Auf dem Beleg hat Heinz den Rechnungsbetrag
von 200€ auf 800€ abgeändert und auch den MwSt.-Betrag
angepasst, da es ein realistischer Preis für ein neues
Notebook ist (Heinz hatte sich ein gebrauchtes gekauft und das
FA hatte Belege bisher nie geprüft). Wie wird wohl das
Finanzamt reagieren ?

Also, ich selbst hatte mal einen Fall, wo ein fiktiver Arbeitnehmer (fAN) einen Englisch-Kurs durchgeführt hatte, Zahlungsbelege gabs nicht; er hätte bar bezahlt. Als ich die Rechnung ansah (hab die Akte als neu zuständiger Bearbeiter dann übernommen) dachte ich dass das irgendwie unwahrscheinlich ist dass er ca. 3000 € Kursgebühren bar bezahlt. Deshalb rief ich die Kurs-Firma an und fragte nach. Diese recherchierte und es stellte sich heraus dass die Rechnung bereits 2 Jahre alt war, die Rechnung an die Firma des fAN ging und auch von dieser bezahlt wurde. Und 2 Jahre lang hat er diese Rechnung (natürlich jährlich angepasst inkl. Hotelrechnung und Zertifikat über das bestehen des Kurses) eingereicht. Bis ich kam :smile:
Die Rechnung selbst - auf ihr habe ich keinen Fehler entdeckt, nur auf der Hotelrechnung. Was genau - ich werde es hier nicht verraten :smile:
Auf alle Fälle ging der Sachverhalt an die Buß- und Strafgeldstelle, auch die vorherigen Bescheide wurden diesbezüglich abgeändert und er durfte zurückzahlen. Und soweit ich weiß ging das Ganze dann auch noch an die Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung …

LG Tobias
PS: am Besten: Finger weg von sowas

Hallo,

kommt schon mal vor.

Du musst bedenken, dass so eine Einleitung eines Strafverfahrens auch für einen Finanzbeamten einiges an zusätzlichem Papierkram darstellt.

Im geschilderten Fall ist die steuerliche Auswirkung extrem gering, weshalb so ein Finanzbeamter, der ja auch nur ein Mensch ist, den Dieb hier mit ein paar warnenden Worten laufen lassen könnte.

Im Interesse der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen und vor allem im Interesse der ehrlichen Steuerbürger ist aber zu hoffen, dass der Fall so nicht eintritt.

Gruß
Lawrence

Die Frage ist ja doch: hat der Bearbeiter die Fälschung
entdeckt?

Deshalb rief ich die Kurs-Firma an und fragte nach.

In diesem Fall wäre es unwahrscheinlich, dass der Bearbeiter bei einer Notebookrechnung von 800€ den Verkäufer anruft. Hat denn das FA die Möglichkeit, auf das Gegenstück der Rechnung zuzugreifen, d.h. auf den Einnahmebeleg des Verkäufers, wo er auch die MwSt. abgeführt hat ?

Laut Gesetzbuch käme das alles in Frage.

Aber bei einem angenommenen Steuersatz von 30% werden bei einem Betrag von 600€ gerade mal 180€ an nichtzuzahlenden Steuern erschwindelt.

Leitet das FA eine Sache wegen 180€ großartig an die Straf- und Bußgeldsachenstelle weiter, auch wenn es vorsätzlich war ?

§ 370 AO
Ja, denn Steuerhinterziehung bleibt Steuerhinterziehung. Auf die Höhe kommt es im ersten Moment nicht an.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html

Hallo,

und diese 180 € hinterzogene Steuer gibts nicht mal am Stück, da das Notebook bei 800 € Anschaffungskosten kein GWG mehr ist.
Die Erstattung würde sich also auf 60 € x 3 Jahre belaufen.

Und wenn wir jetzt noch davon ausgehen, dass Finanzämter in der Regel die Hälfte des Notebooks als privat ansehen, dann halbiert sich dieser Steuervorteil nochmals.

30 € je Jahr. Extrem effektiv.

Genau so gut hätte man sich Einbruchwerkzeug für 500 € kaufen können um einen Raub von Waren im Wert von 530 € durchzuführen.
Und wird man dabei erwischt, bleibts trotzdem Einbruch.

Auf die Höhe der Hinterziehung kommt es nicht an, die spielt höchstens bei der Bemessung des Strafmaßes eine Rolle.

Und der Bearbeiter beim Finanzamt wird vielleicht noch mehr finden.
Sind vielleicht statt der tatsächlichen 20 Km zur Arbeit schon seit Jahren immer 23 Km angegeben worden?
Hat man mal Krankheitskosten beantragt, die längst von der Kasse bezahlt wurden?
Hat man berufliche Telefonkosten beantragt, obwohl der Arbeitgeber ein berufliches Handy bezahlt?
Hat man Fortbildungskosten abgesetzt, die irgendwie doch privat waren?
Hat man einfach so mal Kleinspenden angesetzt, die nie getätigt wurden?
Hat man unterschlagen, dass manche Versicherungen auch Beiträge zurück erstatten?

Das Finanzamt hat hier mannigfache Möglichkeiten das Verfahren auf Dinge auszuweiten, die eigentlich immer so mit durchrutschen.

Und plötzlich nimmt der hinterzogene Betrag über Jahre ganz andere Formen an.

Allein schon die falsche Km-Angabe ist eine bewußte Handlung und berechtigt hier das Finanzamt die Steuerbescheide der letzten 10 Jahre zu ändern.

Und auch in der Zukunft wird dieser Steuerbürger genauestens betrachtet werden.

Gruß
Lawrence

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Ja, denn Steuerhinterziehung bleibt Steuerhinterziehung. Auf
die Höhe kommt es im ersten Moment nicht an.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html

mir erscheint hier zu ein paar kilometern mehr oder „prüfbaren“ mauscheleien ein wesentlicher unterschied:

es wurde eine urkunde gefälscht. dazu gehört schon ein gewaltiges maß an krimineller energie.

es wird wohl nicht bei der erziehungsanstalt bleiben…

gruß

mr. deltoid

Hallo,

okay klar, die sind auch manchmal überlastet.
Ich glaube, wenn ich da arbeiten würde, würde mich die Dreistigkeit aber so ärgern dass ich das auf jeden Fall verfolgen würde. Zumal das ja wahrscheinlich nicht die einzige „pikante“ Sache ist. Naja ist ja nicht jeder so emotional wie ich… :wink:

Gruß

Unter Umständen schon, denn Rechnungen sollen ja 2 Jahre aufbewahrt werden. Aber ob der Bearbeiter dies tut oder nicht … keine Ahnung.