Was macht man, wenn der Schuldige keine Versicherung hatte?

Ich hatte einen Autounfall und keine Schuld. Eine Frau hat die Vorfahrt nicht beachtet. Die Polizei stellte das auch dann fest. Nun stellte sich heraus, dass die Frau keine Versicherungsbeiträge bezahlt hat. Jetzt bleibe ich auf meinen Kosten sitzen und mein Auto ist dahin, weil ihre Versicherung nicht zahlt.

Hallo,

die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung und somit muss sie zahlen auch wenn sie sich das Geld von den Schädiger/VN wieder holt wegen der nichtbezahlten Beiträge!!!

Keine Angst - der Schaden wird bezahlt!!

Lust auf einen Versicherungsvergleich??

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung

Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Hallo,

man geht zu einem Rechtsanwalt, vorzugsweise einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und lässt den alles Weitere machen.
Als Geschädigter haben Sie einen direkten Haftungsanspruch gegenüber der Versicherung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Vielen Dank, Thomas, für deine Antwort… LG Anne

Hallo Jens,

vielen Dank für deine Antwort. Nur muss ich den Anwalt dann nicht bezahlen??LG Anne

Kein Problem!!

Dafür ist man Fachmann!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Vielen Dank, Thomas, für deine Antwort… LG Anne

Hallo,

leider kann ich Ihnen hier nicht weiter helfen.

Stephan Brückner

Hallo,

Wenn kein Versicherungsschutz besteht, dann haftet der Unfallverursacher zunächst mit seinem gesamten Vermögen persönlich.
Sollte der Unfallverursacher kein Vermögen haben, dann kann man sich an die Verkehrsoperhilfe e.V. wenden:
www.verkehrsopferhilfe.de

Gruß,
Micha

hallo,

einen ausweg sehe ich nur noch über deine vollkaskoversicherung, falls du eine hast. ansonsten bleibst du leider auf dem schaden sitzen, es sei denn du verklagst die gegenseite und lässt die summe pfänden wenn das verfahren zu deinen gunsten ausgeht. so etwas dauert leider immer sehr lange und kostet erstmal geld (anwalt und gericht) und es lohnt sich nur,wenn bei der gegenseite „etwas zu holen“ ist, was man oftmals vorher gar nicht weiß.

sorry für schlechte nachricht!

gruß

viat

Guten Tag,

durch die Ausgabe der Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte genannt), übernimmt die Versicherung den entsprechenden Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung. Ob nun der Versicherte seine Beiträge dafür entrichtet oder nicht, sollte Ihnen egal sein. Insofern wird die Versicherung wohl oder übel den entstanden Schaden übernehmen müssen. Allerdings kann sie den säumigen Versicherungsnehmer in Regress nehmen, aber auch dass dürfte für Sie ohne Bedeutung sein.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Heydeck
Versicherungsmakler

Für Personenschäden, gibt es eine „Gemeinschaftskasse“ - Sachschäden kannst Du nur aus der Vollkasko bekommen

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort…

Ein schönes Wochenende…

Liebe Grüße Anne

Hallo, in diesem Fall empfehle ich auf jeden Fall die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt. Für jedes zugelassene Kfz besteht in Deutschland eine Pflichtversicherung. Diese muss auch die Unfallverursacherin haben. Ich bin der Meinung die Versicherung muss erst einmal Ihren Schaden zahlen und sich nachfolgend das Geld bei der Verursacherin zurück holen. Ggf. kann Ihnen da auch erst einmal Ihre eigene Versicherung mit einer Auskunft weiterhelfen. Ansonsten bliebe erst einmal die eigene Vollkaskoversicherung, falls abgeschlossen, und die Klage gegen den Verursacher. Aber wenn die Kfz-Prämien schon nicht gezahlt werden wird wohl auch sonst eher wenig zu holen sein. Also, am besten wäre hier professionelle Hilfe. Viel Erfolg und viele Grüße,
Roland

Sorry, aber die Anfrage wurde in dreifacher Ausfertigung gestellt und ist bereits beantwortet worden.

M.f.G.
Horst Heydeck
Versicherungsmakler

Sorry, aber die Anfrage wurde in dreifacher Ausfertigung gestellt und ist bereits beantwortet worden.

M.f.G.
Horst Heydeck
Versicherungsmakler.