Was meint Ihr dazu?

Hallo Ihr Lieben,

ich wurde zum 31.12.2003 von meinem Arbeitgeber gekündigt. Anscheinend aus „wirtschaftlichen Gründen“. Jedoch wurde ich in den letzten Monaten gekündigt und alsbald ich meinem Arbeitgeber sagte, wie ich mich dabei fühlte, kündigte er mich komischerweise 3 Tage später!
Nun ist es so, daß sich die Situation nur noch zugespitzt hat und ich das seelisch nicht mehr aushalte!
Ich hab mich jetzt vorerst für eine Woche von einem Arzt krankschreiben lassen. Nebenher habe ich meine KK gefragt wie das ist, wenn ich schon vor mehr als 2 Monaten Urlaub für die Zeit vom 25.12.2003 bis 31.12.2003 und davor aber krankgeschrieben bin. Die Zeit vom Urlaub und Krankenmeldung würde sich aber nicht überschreiten.
Meine KK hat mir diese Antwort gegeben:

„Ihr behandelnder Arzt beurteilt, ob Sie für Ihre Beschäftigung Arbeitsunfähikgeit erkrankt sind. Die Frage, ob Sie eine Folgebescheinigung erhalten, kann also nur Ihr Arzt beantworten. Sind Sie arbeitsunfähig erkrankt oder Ihr Beschäftigungsverhältnis endet, können Sie keinen Urlaub in Anspruch nehmen.“

Was meint ihr dazu ???

Liebe Grüßle
Mausi

Berichtigung:

Hab mich vertippt:

**gemoppt !!!

Hallo Ihr Lieben,

ich wurde zum 31.12.2003 von meinem Arbeitgeber gekündigt.
Anscheinend aus „wirtschaftlichen Gründen“. Jedoch wurde ich
in den letzten Monaten **gekündigt und alsbald ich meinem
Arbeitgeber sagte, wie ich mich dabei fühlte, kündigte er mich
komischerweise 3 Tage später!
Nun ist es so, daß sich die Situation nur noch zugespitzt hat
und ich das seelisch nicht mehr aushalte!
Ich hab mich jetzt vorerst für eine Woche von einem Arzt
krankschreiben lassen. Nebenher habe ich meine KK gefragt wie
das ist, wenn ich schon vor mehr als 2 Monaten Urlaub für die
Zeit vom 25.12.2003 bis 31.12.2003 und davor aber
krankgeschrieben bin. Die Zeit vom Urlaub und Krankenmeldung
würde sich aber nicht überschreiten.
Meine KK hat mir diese Antwort gegeben:

„Ihr behandelnder Arzt beurteilt, ob Sie für Ihre
Beschäftigung Arbeitsunfähikgeit erkrankt sind. Die Frage, ob
Sie eine Folgebescheinigung erhalten, kann also nur Ihr Arzt
beantworten. Sind Sie arbeitsunfähig erkrankt oder Ihr
Beschäftigungsverhältnis endet, können Sie keinen Urlaub in
Anspruch nehmen.“

Was meint ihr dazu ???

Liebe Grüßle
Mausi

Hallo,

„Ihr behandelnder Arzt beurteilt, ob Sie für Ihre
Beschäftigung Arbeitsunfähikgeit erkrankt sind. Die Frage, ob
Sie eine Folgebescheinigung erhalten, kann also nur Ihr Arzt
beantworten. Sind Sie arbeitsunfähig erkrankt oder Ihr
Beschäftigungsverhältnis endet, können Sie keinen Urlaub in
Anspruch nehmen.“

was ist unklar? Wenn Du krank bist, kannst Du nicht gleichzeitig Urlaub nehmen. Ob Du arbeitsunfähig bist entscheidet Dein Arzt. Wo ist die Frage?

cu Rainer

Berichtigung:

Hab mich vertippt:

**gemoppt !!!

Hi
das heißt „gemobbt“, kommt von Mobbing.
Ein Mop oder auch Feudel hat damit nichts zu tun.
(SCNR)

Gruß
HaWeThie

PS habe ich das gleiche nicht vor kurzem schon mal gelesen??

Hallo

ich wurde zum 31.12.2003 von meinem Arbeitgeber gekündigt.
Anscheinend aus „wirtschaftlichen Gründen“.

Wie lange arbeitest Du da schon? Wie groß ist der Betrieb? Wann ging Dir die Kü zu?

Ich hab mich jetzt vorerst für eine Woche von einem Arzt
krankschreiben lassen.

Was heißt „krankschreiben lassen“? Bist Du nun krank oder nicht?

Nebenher habe ich meine KK gefragt wie
das ist, wenn ich schon vor mehr als 2 Monaten Urlaub für die
Zeit vom 25.12.2003 bis 31.12.2003

Ist der Urlaub denn nachweislich genehmigt worden?

und davor aber
krankgeschrieben bin. Die Zeit vom Urlaub und Krankenmeldung
würde sich aber nicht überschreiten.

Merkwürdiger Zufall… Bleibst Du denn im Inland oder geht es ins Ausland?

Meine KK hat mir diese Antwort gegeben:

„Ihr behandelnder Arzt beurteilt, ob Sie für Ihre
Beschäftigung Arbeitsunfähikgeit erkrankt sind. Die Frage, ob
Sie eine Folgebescheinigung erhalten, kann also nur Ihr Arzt
beantworten. Sind Sie arbeitsunfähig erkrankt …, können Sie keinen
Urlaub in Anspruch nehmen.“

Diese Antwort ist zwar nicht glücklich formuliert aber eigentlich in Ihrer Konsequenz richtig. Da eine Urlaubsnahme während der AU nicht möglich ist, wird der Urlaub wird wieder gutgeschrieben und ist bei Beendigung abzugelten, soweit eine Gesundung im Rahmen des Übertragungszeitraumes (gesetzlich 31.03. des Folgejahres) stattfindet.

Wenn Ihr
Beschäftigungsverhältnis endet, können Sie keinen Urlaub in
Anspruch nehmen."

Diese Antwort ist Unsinn.

Gruß,
LeoLo

Hi Rainer,

naja … unklar ist eigentlich eher folgendes. Den Urlaub hab ich schon vor 2 Monaten bekommen, bevor mein Arbeitgeber sich dazu entschlossen hat mich zu kündigen.
Ich bin deshalb krank geworden, weil ich total gemoppt wurde und es seelisch wie auch körperlich nicht mehr verantworten konnte. Mein Arzt hat mir geraten, mir Ruhe zu gönnen und auch nicht mehr dorthin zu gehen. Ich hab auch schon mal gehört, daß wenn der Arzt es so sieht, dann kann er auch sagen, daß der Urlaub zur Genesung hilfreich sein kann. Sprich, wenn er mich bis zum 24.12. krankschreibt, weil er das so vorsieht und ich ab dem 25.12. in den Urlaub gehe, dann kann doch an für sich mir nicht verboten werden in den Urlaub zu gehen. Denn ich dachte eigentlich, daß das Krankschreiben unter die Lohnfortzahlung noch fällt!
Ich bin halt unsicher, daß ich verschiedene Dinge schon gehört habe!

Liebe Grüßle
Mausi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
nacheinander ist doch nicht gleichzeitig. Die KK hat nur gesagt: Gleichzeitig geht nicht. Was passiert, wenn Dich der arzt wieder ‚arbeitsfähig‘ schreibt, geht die KK nichts an. Auch der Arzt kann dazu nur Empfehlungen geben.

Streicht der AG den Urlaub, mußt Du hin!

Du kannst Dich wehren, z.B.: auf Schadensersatz klagen, weil Du eine Reise gebucht hast, Du hast aber nicht das Recht, einfach gegen den Willen des AG Urlaub zu machen, der Arbeit fern zu bleiben.
Tust Du das trotzdem, kann das teuer werden, weil dann der AG Schadensersatzansprüche hat.

cu Rainer

Naja
Hi!

nacheinander ist doch nicht gleichzeitig. Die KK hat nur
gesagt: Gleichzeitig geht nicht. Was passiert, wenn Dich der
arzt wieder ‚arbeitsfähig‘ schreibt,

Das kann kein Arzt! Er kann eine AU nicht verlängern, aber ich halte es für unwahrscheinlich, dass Wunderheiler hier als Arzt arbeiten!

Streicht der AG den Urlaub, mußt Du hin!

Schöne Aussage! Und so pauschal vor allem eines: FALSCH!
Er war vorher (wenn ich es richtig gelesen habe) genehmigt. Und jetzt wünsche ich Dir viel Spaß beim Stöbern durch die ganzen Urteile zum Thema „Streichung von bereits genehmigtem Urlaub“.

Du kannst Dich wehren, z.B.: auf Schadensersatz klagen, weil
Du eine Reise gebucht hast, Du hast aber nicht das Recht,
einfach gegen den Willen des AG Urlaub zu machen, der Arbeit
fern zu bleiben.

Er hat sein OK doch schon gegeben! Einzig die Nachweisbarkeit ist hier das Thema!

Tust Du das trotzdem, kann das teuer werden, weil dann der AG
Schadensersatzansprüche hat.

haben kann
wäre die bessere Formulierung!

Grüße
Guido