Was mu? man eigentlich sein oder kÖnnen:::

Hallo, Ihr Wissenden,

es hat sich gestern im Freundeskreise folgende Frage ergeben: was muß man eigentlich für Voraussetzungen erfüllen, um als Betreuer für Leute arbeiten zu können, die - wie man wohl früher sagte - nicht geschäftsfähig sind? Wie könnte man eine solche Tätigkeit ausüben, wie wird sie bezahlt, wohin wendet man sich, um Klienten zu bekommen. Gibt es empfehlenswerte Google-Seiten dafür? Fragen über Fragen, es wäre prima, wenn Ihr mir helfen könntet.

Danke schon jetzt und viele Grüße
Heidi

Hallo Heidi,

ich habe als Versicherungsmakler mehrere Berufsbetreuer als Kunden. Diejenigen die nicht Rechtsanwalt sind, haben in letzter Zeit immer mehr über die Vergütungsregelungen geklagt, weil die Stundensätze reduziert worden sind.

Aber verschaffe Dir doch selber einen Eindruck unter folgenden Links:
http://www.bdb-ev.de/
http://www.berufsbetreuer.de/
http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/Lexikon/btvn016.htm
http://www.anwaltonline.net/index.html

Gruß
Ralf

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mehrere Möglichkeiten
Hallo Heidi,

was muß man eigentlich für Voraussetzungen erfüllen, um als
Betreuer für Leute arbeiten zu können, die - wie man wohl
früher sagte - nicht geschäftsfähig sind?

man muss die Fähigkeiten haben, die nötig sind, um zu betreuen :smile: . Gesetzlich sind jedenfalls keine Voraussetzungen vorgesehen.

Wie könnte man eine solche Tätigkeit ausüben,

Zwei Möglichkeiten: selbständig oder als Mitglied eines Betreuungsvereins.

wie wird sie bezahlt,

Ja nachdem; hat der Klient Vermögen, wird man entsprechend aus seiner Kasse bezahlt; zahlt die Staatskasse, liegt der Satz zwischen 20 und 35 Euro pro Stunde.

wohin wendet man sich, um Klienten zu bekommen.

Entweder man wendet sich an die Betreuungsvereine vor Ort oder direkt an den bzw. die örtlichen Betreuungsrichter. In letzterem Fall ist es empfehlenswert, gleich eine vollständige Bewerbungsmappe zu schreiben, damit der Richter wenig Arbeit hat (dieser wie die anderen Tipps stammen von meiner Frau, die auch Betreuungsrichterin ist und gerade an einem Gesetzeskommentar zu diesem Thema arbeitet!). Am besten besucht man nach Ankündigung die zuständigen Richter persönlich am Gericht, um sich vorzustellen. Dann kann der Richter auf seinen Betreuerpool bei Bedarf zurückgreifen. Ärzte sind allerdings in der Regel nicht als Betreuer tätig, häufiger sind Juristen, Verwaltungsmenschen etc., aber grundsätzlich kann das eigentlich jeder machen, sofern er vom Richter bestellt wird.

Gibt es empfehlenswerte Google-Seiten dafür?

Da kenne ich leider keine, aber wenn du weitere Fragen hast, kann ich sie gerne an meine Frau weiterleiten. Geregelt ist das Ganze im BGB, §§ 1773ff.

Herzliche Grüße

Thomas Miller