… dem ersten Einsatz des neuen Fahrzeuges veranlassen ?
VIELEN DANK
… dem ersten Einsatz des neuen Fahrzeuges veranlassen ?
VIELEN DANK
Hallo,
das kommt darauf an, ob es eine bestehende Firma ist, der ein weiteres Fahrzeug hinzugefügt werden soll, oder ob Sie ganz neu anfangen.
Auf jueden Fall muss erst einmal die Unternehmereignung zum Güterktaftverkehr nachgewiesen werden durch eine sogenannte Unternehmereignungsprüfung IHK. Desweiteren muss bei der unteren Verkehrsbehörde eine Transportgenehmigung beantragt werden, die sogenannte EU-Lizenz. Pro Unternehmen gibt es 1 Lizenz mit je einer beglaubigten Abschrift je eingesetztem Fahrzeug. Für die Lizenz muss die Eignung des Firmengründers durch polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen werden. Ebenso ist die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes nachzuweisen. Beim Amt werden hierzu von einem Steuerberater erstellte Berechnungen gerne gesehen, aber unter Vorlage aller notwendigen Belege kann man diese Berechnung durchaus auch selber erstellen. Bescheinigungen eines potentiellen Auftraggebers mit Beschäftigungsgarantie und Verdienstmöglichkeiten sind sicherlich sehr hilfreich bei der Entscheidung der Genehmigungsvergabe.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, immer wieder gerne.
LG
Uwe
Guten Tag Orthan Aydin,
ich kann die Frage so leider nicht beantworten.
MfG
Falk Ambrasas
Hallo Orhan Aydin,
zunächst muß man erstmal wissen wie schwer das Fahrzeug ist. Fahrzeuge bis einschliesslich 3,5 Tonnen Zgm unterliegen nicht dem GÜKG.Für alle dadrüber gelten folgende Bestimmungen: es muß eine Erlaubniss (Urkunde) nach Berufszugangsverordnung vorliegen.
diese bekommt man wenn der Unternehmer zuverlässig ist,
dh polizeiliches Führungszeugnis und Auszug aus dem Verkehrszentralregister.(Flensburg)
2.die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers gewährleistet ist (10 000 Euro fürs 1. Fahrzeug)
3. der Unternehmer muß auch die Fachliche Eignung nachweisen.( Sach und Fachkundeprüfung vor der Handelskammer)
Die Erlaubnissurkunde gib es zunächst für 5 Jahre, danach muß noch einmal alle Nachweise erbracht werden und dann gillt die Urkunde unbefristet.
Der Unternehmer kann auch eine Person aus seinem Betrieb zur Führung der Geschäfte bestellen diese muß aber Punkt 1und 3 erfüllen der Unternehmer auf jeden Fall Punkt 2
Ich hoffe ich konnte weiter helfen
Viele Grüße
Thomas Krause
Hallo Orhan,
sorry, kann ich nicht viel dazu sagen, war im Eisenbahnschienenverkehr tätig. Viel Erfolg bei dieser Frage.
Viele
Grüsse
Jachim
Guten Morgen.
Bitte konkretisiere Deine Frage.
Handelt es sich um einen Sprinter oder um eine Sattelzugmaschine, oder oder .. ?
Eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 Abs.1 GÜKG bzw. eine Gemeinschaftslizenz nach Art. 3 VO (EWG) Nr.881/92 liegt vor ? Die Transportversicherung ist abgeschlossen ?
Mit freundlichem Gruß
Peter-Wilhelm
Wir sind der Schweizer Gesetzgebung unterstellt.
Erkundige Dich bitte beim Verkehrsamt.
Gruss
Marcel Meier