Was muß alles auf die Rechnung?

Ist eine GmbH verpflichtet, auf den Ausgangsrechnungen den Namen des Geschäftsführers und den Handelsregistereintrag anzugeben?

Servus,

ja. Das geht am einfachsten, wenn man sich diese Pflichtangaben aufs Geschäftspapier drucken lässt. Dann sind sie auch sonst überall drauf, wo sie drauf sein müssen (Korrespondenz, Angebote und dergleichen).

Und zur Überschrift Deiner Frage: Was alles auf eine Rechnung muss, steht in § 14 Abs 4 UStG:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Schöne Grüße

MM

Wobei das nur die umsatzsteuerliche Betrachtung ist. Im Umsatzsteuergesetz steht aber nicht, dass bei einer GmbH der Name des Geschäftsführers auf der Rechnung stehen muss oder habe ich das überlesen?

Servus,

oder habe ich das überlesen?

Du hast überlesen, dass meine Antwort in zwei Teile gegliedert ist: (1) Antwort auf die Frage und (2) Antwort zu dem viel allgemeiner als die Frage selbst gehaltenen Titel der Frage.

Form und Inhalt habe ich deswegen so gewählt, weil aus der Frage der Eindruck entsteht, die Fragestellerin hielte die in der Frage aufgezählten Angaben für die einzigen Pflichtangaben. Daher der Ausflug in den 14er.

Schöne Grüße

MM

Mmmh, ist es nun Pflicht oder nicht?

Servus,

es ist.

HR-Nummer, Sitz, Name des Geschäftsführers, außerdem alles, was im verlinkten § 14 UStG dazu steht.

Schöne Grüße

MM