Guten Tag,
mich würde interessieren, was alles verwertet werden muss, wenn man arbeitslos wird, bevor man Leistungen beziehen kann?
Bei dem Vermögen handelt es sich um:
9600,– Tagesgeld
3000,– Wertpapiere
3600,– Bausparvertrag
4000,– Bausparvertrag im Rahmen einer Baufinanzierung
Die oberen Posten will X mit in die Anschlussfinanzierung einer ETW in 2017 nehmen.
Müsste X das Geld erst verbrauchen, bevor er Alg 2 bekäme?
Ich möchte betonen, das es sich um reine Neugier handelt und keine reale Person betrifft. Die genannten Summen sind rein fiktiv.