Was muss an Vermögen aufgebraucht werden bei Alg 2

Guten Tag,

mich würde interessieren, was alles verwertet werden muss, wenn man arbeitslos wird, bevor man Leistungen beziehen kann?

Bei dem Vermögen handelt es sich um:
9600,– Tagesgeld
3000,– Wertpapiere
3600,– Bausparvertrag
4000,– Bausparvertrag im Rahmen einer Baufinanzierung

Die oberen Posten will X mit in die Anschlussfinanzierung einer ETW in 2017 nehmen.
Müsste X das Geld erst verbrauchen, bevor er Alg 2 bekäme?

Ich möchte betonen, das es sich um reine Neugier handelt und keine reale Person betrifft. Die genannten Summen sind rein fiktiv.

Hallo,

das hängt vom Alter der Person ab. Der Freibetrag ist 150 € pro Lebensjahr. Hier steht näheres:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…

Ich habe etwas im Hinterkopf, dass das Vermögen auch geschützt ist, wenn es in naher Zukunft für selbstbewohnten Wohnraum aufgewendet wird. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher. Da müste man recherchieren.

TM

Danke für deine Antwort

mfg
silvi

Hallo

das hängt vom Alter der Person ab. Der Freibetrag ist 150 € pro Lebensjahr.

Und zusätzlich noch 750,- Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Viele Grüße

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