Was muss auf einen Flyer?

Ich würde gerne mit einem Flyer für eine Dienstleistung werben,
es geht um Webdesign. Gibt es da irgendwas zu beachten was angegeben werden muss. Wie z.B. die Angaben im Impressum einer Webseite?
Grüsse
Luzy

Also die Frage versteh ich net ganz - wilst du nur einen Flyer für Werbung machen oder auch Infos z.b. bzgl. Impressumpflicht machen?

Aber bzgl. Impressumspflicht kann ich dir weiterhelfen (Bin auch Webdesigner):
In ein Impressum müssen lt. §6 TDG bzw. §10 MDStV:

  • Name des Unternehmers / der Unternehmer / des Geschäftsführers
  • Postanschrift - kein Postfach
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • USt-ID (falls man eine hat)
  • bei Mediendiesnten: zusätzlich der Name des verwantw. Redakteurs

Es gibt Ausnahmen, die von dieser Pflicht befreit sind - das ist aber so komplex, dass schätzungsweise unter 1% der Webseiten diese Ausnahmen darstellen…
Also schreib am Besten immer eins - dann bist du auf der sicheren Seite!!
UND: Das Impressum muss über maximal 3 Klicks erreichbar sein!

Als Info kann ich dir http://www.beckmannundnorda.de empfehlen - das sind u. a. auf Webrecht spezialiserte RA’s.

Grüße
Martin

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UND: Das Impressum muss über maximal 3 Klicks erreichbar sein!

Genauer: zwei Klicks reichen. Siehe BGH Urteil I ZR 228/03

mfg M.L.

Hi,

Ich würde gerne mit einem Flyer für eine Dienstleistung
werben, Gibt es da irgendwas zu beachten was
angegeben werden muss.

Ein Flyer ist IMHO kein Geschäftsbrief:
http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/recht_und_f…
http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/recht…

Auszug:
Nicht zu den Geschäftsbriefen zählen z. B.:

* Mitteilungen für einen unbestimmten Personenkreis (z. B. Werbeschriften, Info-Post, Zeitschriftenanzeigen),

Dennoch solltest du so viele Angaben auf dem Flyer machen, daß deine zukünftigen Kunden dich schnell kontaktieren können.

mfg Ulrich

Genauer: zwei Klicks reichen. Siehe BGH Urteil I ZR 228/03

mfg M.L.

Gut, OK, damit hat man was in der Hand - aber wie gesagt, nach § 6 Satz 1 TDG und § 10 Abs. 2 Satz 1 MDStV müssen die notwendigen Informationen lediglich leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Wie weit die Begriffe „leicht erkennbar“ und „unmitelbar erreichbar“ gedehnt werden können ist Einzelfallabhängig. Aber wie gesagt, mit 2 Klicks bist du auf der sicheren Seite.

Grüße
Martin