Was muss beim Auflösungsvertrag beachtet werden

Wenn Frau X mit ihrem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag schliessen will, muss sie dann auf etwas bestimmtes achten?

Hallo erstmal.

Wenn Frau X mit ihrem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag
schliessen will, muss sie dann auf etwas bestimmtes :achten?

Nur um ein paar Schlagwörter zu nennen:
-Sperre bei HartzIV (aber nicht zwangsläufig: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…)
-Meldung als arbeitssuchend darf nicht zu spät erfolgen
Für Weiteres siehe arbeitsrecht.de @ Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag

HTH
mfg M.L.

Hallo zum zweiten,

Wenn Frau X mit ihrem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag
schliessen will, muss sie dann auf etwas bestimmtes :achten?

Nur um ein paar Schlagwörter zu nennen:
-Sperre bei HartzIV (aber nicht zwangsläufig:

wieso eigentlich gleich bei HartzIV? Weißt Du, dass kein allgemeiner Arbeitslosengeldanspruch erworben wurde? Auch wenn diese Unterscheidung keinen Einfluss auf die Frage „Sperre oder nicht Sperre“ hat, wundert mich das schon, wie gerne immer gleich auf HartzIV verwiesen wird.

Gruß, Karin

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Komando zurück, für Harz IV oder änliches braucht Frau X ja in keinen Auflösungsvertrag einwilligen.
Es geht darum, aus einem bestehenden Vertrag rauszukommen, um eine neue Stelle früher antreten zu können…

Hallo,

wieso eigentlich gleich bei HartzIV? Weißt Du, dass kein
allgemeiner Arbeitslosengeldanspruch erworben wurde? Auch wenn
diese Unterscheidung keinen Einfluss auf die Frage „Sperre
oder nicht Sperre“ hat, wundert mich das schon, wie gerne
immer gleich auf HartzIV verwiesen wird.

Du solltest Dich nicht wundern. M.L. produziert immer wieder gerne Antworten und Links, die mit den Fragen nichts zu tun haben.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

Du solltest Dich nicht wundern. M.L. produziert immer wieder
gerne Antworten und Links, die mit den Fragen nichts zu tun
haben.

das kenne ich schon, aber ich las auch schon von anderen, dass bei Arbeitslosigkeit HartzIV drohe. Und das stimmt doch eindeutig erst mal nur mit einem Jahr Verzögerung (bei ausreichend vielen Arbeitsjahren). Oder habe ich eine SGB-Änderung verpennt?

Gruß, Karin

Hallo nochmal.

Komando zurück, für Harz IV oder änliches braucht Frau X ja in
keinen Auflösungsvertrag einwilligen.
Es geht darum, aus einem bestehenden Vertrag rauszukommen, um
eine neue Stelle früher antreten zu können…

…was die Sache natürlich verändert. Dann reicht nur noch ein einfacher Aufhebungsvertrag aus. Natürlich mit dem Datum der Auflösung. Aber auch hier sollte man sich ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen :wink:

HTH
mfg M.L.

Hallöchen,

eindeutig erst mal nur mit einem Jahr Verzögerung (bei
ausreichend vielen Arbeitsjahren). Oder habe ich eine
SGB-Änderung verpennt?

:wink:

Gruß,
Christian

Vor HartzIV (ALG2) käme erst mal ALG I. und da gibts die Sperre…

Gruss Ivo

präzisierte Frage:
Leute, Leute, könnt ihr bitte auf die Frage zurückkommen?
Wenn ich näheres zu Hartz 4 wissen will, frag ich genauer!

Meine Frage zielte darauf, ob man z.B. mit dem Verlust von angesparten VBL-Punkten rechnen muss oder ähnliches.
Also, hierfür gerne Antworten, aber die Worte Hartz 4 und arbeitslos sind hier überflüssig.

Hi K.,

Leute, Leute, könnt ihr bitte auf die Frage zurückkommen?
Wenn ich näheres zu Hartz 4 wissen will, frag ich genauer!

*grins* Deinen Unmut kann ich verstehen - jedoch wer frei von Schuld ist… Naja, Du weisst schon :wink: Denn auf eine Frage wie „Hallo zusammen, Wenn Frau X mit ihrem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag schliessen will, muss sie dann auf etwas bestimmtes achten? Es geht für Frau X darum, schneller eine neue Tätigkeit beginnen zu können. Verliert sie etwa angsparte VBL-Punkte oder ähnliches? Gruss K.“ kämen eher unwahrscheinlich wilde HartzIV-Spekulationen.

*wink*

Petzi *Voooollmoond*

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