Was muss beim Überschreiben eines Hauses

… beachtet werden?

Hallo zusammen,

hier der Sachverhalt:
Mutter (70) hat ein Haus das sie ihren beiden Kindern je zur Hälfte vererben möchte. In diesem Haus wohnen wir beide schon seit Jahren zusammen. Da ich gerne weiterhin in diesem Haus leben möchte, habe ich vorgeschlagen, dass sie mir das Haus überschreibt und ich die Hälfte ausbezahlen.

Was muss man alles beachten?
Soll eine Verzichtserklärung für den anderen Erbe erstellt werden?
Mit welchem Wert soll man das Haus schätzen lassen?
Ist hier ein lebenslanges Wohnrecht für das Elternteil oder Niessbrauchsrecht besser?
Was passiert im Pflegefall, kann man sich als Kind auch vertraglich absichern, dass hier die Kosten auf alle Kinder verteilt werden (insg. 4 Kinder) und nicht nur an das Kind das in Haus lebt?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.

Warten Sie den Eintritt des Erbfalles ab. Lassen Sie auf den Todestag des Erblassers ein Gutachten von einem amtliche bestellten Gutachter erstellen und bieten Sie dann dem Miterben einen entsprechenden Anteil am Haus als Wertausgleich für dessen Ausscheiden aus dem Grundbuch als fairen Ersatz an. Erzielt man darüber keine Einigung, dann kann die Aufhebung der Erbengemeinschasft im Wege der Zwangsversteigerung erreicht werden. Das wäre die sauberste und auch einfachste Lösung ohne Notar und sonstige Kosten für die Verteilung eines Felles, dessen Bär noch herumläuft! Alles Weitere, also eine Vermögensregelung vor dem Eintritt des Erbfalles bedarf der sorgfältigen Überlegung und auch dem notariellen Einverständnis aller Beteiligten, wenn man sich nicht einem späteren Zwist ausgesetzt sehen möchte. Im Übrigen kann die Mutter jetzt zu Lebzeiten mit Ihrem Haus machen, was sie für richtig hält. Erhalten Sie das Haus geschenkt und die Mutter überlebt diese Schenkung noch 10 Jahre, dann sind alle Ansprüche der übrigen späteren Erben bezüglich des Hauses erloschen; das gilt auch für Pflichtanteile!