hallo und ahoi.
eine frage:
007 hat sein grundstueck soweit auf vordermann gebracht. nun moechte er anfangen mit einem carport, schuppen, zwinger, etc.
um nun nicht nach jeder sache einzeln zu fragen, hier nun der versuch, es andersrum schneller herauszubekommen:
welche bauliche massnahme muss dem nachbarn mitgeteilt werden und welche nicht? gibt es hier eine klare linie, die besagt, wenn gebaeude A sich dementsprechend viel von der diesbezueglichen grundstuecksgrenze befindet und eine gewisse grundflaeche nicht uebersteigt, muss keine mitteilung erfolgen?
die untere bauaufsichtsbehoerde ist wieder was anderes, das weiss ich, mir geht es in diesem fall nur um die nachbarn…
DANKE =)
Hi
die üblichen Gegenfragen wären:
- welches Bundesland?
- was steht in den örtlichen Bauvorschriften?
Bei uns muss man Grenzbebauung, auch wenn genehmigungs- oder sogar anmeldefrei, dem Nachbarn mitteilen (allein schon wg. evtl. Inanspruchnahme des Leiter- bzw. Hammerschlagrechts).
Wichtiger ist jedoch: Wie weit legt man Wert auf ein gedeihliches miteinander mit den Nachbarn?
Gruß
HaWeThie
hallo!
es ist das land brandenburg.
es ist in dem fall so, dass beide haeuser praktisch direkt nebeneinander stehen. jeweils grundstuecksgrenze und jedes haus steht auf gleicher hoehe etwa 3 meter von selbiger entfernt. der nachbar hat nun eine fensterfront im wohnzimmer, welche ueber eck geht. an dieser hintersten ecke wollte „007“
nun mit doppelcarport, schuppen, unterstand und zwinger anfangen. die 9 meter wuerden hier nicht ueberschritten werden. direkt an der grenze sollen sichtschutzzaeune hin. ich las, dass diese eine hoehe von 1,80 oder 2,00 m haben duerfen. hier wuerde es sich um 1,80’er handeln. hier auch keine ueberschreitung. nun wurde mir bei dem begriff „lichtrecht“ im zusammenhang mit der fensterfront jedoch etwas mulmig! verhaeltnis ist, wie man sich schon denken kann, passend zu den jetzigen temperaturen. unterkuehlt. hammerrecht- als auch leiterrecht braeuchten nicht von uns in anspruch genommen werden.
wie sieht es mit dem lichtrecht in diesem fall aus?
wie errechne ich, ob aufgrund der sichtschutzwaende genug sonne durchkommt?
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