hallo,
würde gerne wissen , ob oder wieviel der Arbeitergeber ausgaben hat bei 102 Euro Minijob mit verzicht auf Rentenversicherung. Zahlt der Arbeitgeber auch extra für Abbrechung jeden Monat ? Den Abrechnung wird auch nicht gebraucht nur alle 6 Momnate ein Einkommensnachweis für das Jobcenter. Bitte um Anwort. Vielen Dan im Voraus
Hallo!
Das wären also 12 Std. zu je 8,50 € ?
Man unterscheidet zw. gewerblicher Arbeit und Arbeit im Haushalt. Die Abgaben der Arbeitgeber sind unterschiedlich.
Hier die Tabelle . http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_ge…
Und danach zahlt der AG eben für die 102 € an Abgaben 30,62 € im Monat.
Verwaltungskosten fallen nicht extra an, die muss der AG selbst tragen.
Und natürlich muss er jeden Monat abrechnen.
MfG
duck313
Servus,
für die Abrechnung ist es egal, ob der Arbeitnehmer sie haben möchte oder nicht - der Arbeitgeber muss sie erstellen, um die durch ihn abzuführenden Beiträge nachzuweisen und das vorgeschriebene Lohnkonto zu führen.
Wenn die Abrechnungen extern z.B. beim Steuerberater erledigt werden, wird häufig eine Pauschale pro Mitarbeiter und Monat vereinbart, die unabhängig davon ist, wie viel oder wie wenig der Arbeitnehmer verdient. So eine Pauschale kann in der Gegend von 20 - 30 € liegen.
Wenn der Arbeitgeber die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aufzeichnen muss, ist diese Verpflichtung auch unabhängig von der Höhe des Monatslohnes.
Schöne Grüße
MM
Bei den sogenannten 450 € Jobs, dazu zählt auch ihre Tätigkeit, fällt eine Pauschale von 25 % auf den Bruttolohn für den Arbeitgeber an, die zentral an die Bundesknappschaft abgeführt werden muss. Die verteilt das Geld an die Sozialkassen. Darüberhinaus muss der Arbeitgeber den Berufsgenossenschaftsbeitrag zahlen, der kann aber je nach Tätigkeit sehr unterschiedlich sein.
Hallo Dieter,
die 25% sind eine ganze Weile her. Wenn Du magst, kannst Du Deine Kenntnisse mit der ersten Antwort in diesem Thread upgraden. Für eine überschlägige Rechnung kann man natürlich auch 30% ansetzen, dann ist man schon gut in der Nähe und kann leichter kopfrechnen.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
bei der Höhe des Arbeitgeberanteils wird zwischen gewerblichen und privaten Arbeitgeber unterschieden.
Versicherung Gewerbe Privat
KV 13% 5%
RV 15% 5%
Steuern 2 oder 20% 2 oder 20%
Umlage 1 0,7% 0,7%
Umlage 2 0,24% 0,24%
Unfall individuell 1,6%
Insolvenzumlage 0,15% keine
Sätze gelten seit 01.01.2015.
Hoffe das hilft weiter.
Gruss